Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wir sind eine ABC Einheit mit der Konzeption Dekon P und Dekon V abbilden zu können.
Im Bereich Dekon P besitzen wir einen P2. Im Bereich Dekon V haben wir aus privaten Mitteln Anschaffungen getätigt und sind in Kooperation mit einer Rettungsdiensteinheit, da der Rettungsdienst in einer CBRN Dekon Lage nicht eingreifen kann/wird.
In letzter Zeit hören wir verstärkt, dass Bundesbeschaffungen nicht einsatzbereit sind oder Personal fehlt.
Folgende Fragen stellen sich uns:
1. Besteht die Möglichkeit über den Bund eine Dekon V/G Komponente (Anhänger, Abrollbehälter etc.) zu erhalten ?
2. Besteht die Möglichkeit, dort wo Personal nicht gestellt werden kann, funktionsfähige Dekon V/G Bund Komponenten an unseren Standort zu verlagern ?
3. Sind Beschaffungsmaßnahmen geplant im Bereich Dekon VG ? (Dekon P wurde ertüchtigt für Dekon P 2021, aber der Platz reicht nicht mehr aus auf dem Fahrzeug)
Danke und Grüße
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
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Anfragenr: 249402
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