Dekon V + G

Wir sind eine ABC Einheit mit der Konzeption Dekon P und Dekon V abbilden zu können.

Im Bereich Dekon P besitzen wir einen P2. Im Bereich Dekon V haben wir aus privaten Mitteln Anschaffungen getätigt und sind in Kooperation mit einer Rettungsdiensteinheit, da der Rettungsdienst in einer CBRN Dekon Lage nicht eingreifen kann/wird.

In letzter Zeit hören wir verstärkt, dass Bundesbeschaffungen nicht einsatzbereit sind oder Personal fehlt.

Folgende Fragen stellen sich uns:

1. Besteht die Möglichkeit über den Bund eine Dekon V/G Komponente (Anhänger, Abrollbehälter etc.) zu erhalten ?

2. Besteht die Möglichkeit, dort wo Personal nicht gestellt werden kann, funktionsfähige Dekon V/G Bund Komponenten an unseren Standort zu verlagern ?

3. Sind Beschaffungsmaßnahmen geplant im Bereich Dekon VG ? (Dekon P wurde ertüchtigt für Dekon P 2021, aber der Platz reicht nicht mehr aus auf dem Fahrzeug)

Danke und Grüße

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    18. Mai 2022
  • Frist
    21. Juni 2022
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wir sind eine ABC…
An Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Dekon V + G [#249402]
Datum
18. Mai 2022 10:06
An
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wir sind eine ABC Einheit mit der Konzeption Dekon P und Dekon V abbilden zu können. Im Bereich Dekon P besitzen wir einen P2. Im Bereich Dekon V haben wir aus privaten Mitteln Anschaffungen getätigt und sind in Kooperation mit einer Rettungsdiensteinheit, da der Rettungsdienst in einer CBRN Dekon Lage nicht eingreifen kann/wird. In letzter Zeit hören wir verstärkt, dass Bundesbeschaffungen nicht einsatzbereit sind oder Personal fehlt. Folgende Fragen stellen sich uns: 1. Besteht die Möglichkeit über den Bund eine Dekon V/G Komponente (Anhänger, Abrollbehälter etc.) zu erhalten ? 2. Besteht die Möglichkeit, dort wo Personal nicht gestellt werden kann, funktionsfähige Dekon V/G Bund Komponenten an unseren Standort zu verlagern ? 3. Sind Beschaffungsmaßnahmen geplant im Bereich Dekon VG ? (Dekon P wurde ertüchtigt für Dekon P 2021, aber der Platz reicht nicht mehr aus auf dem Fahrzeug) Danke und Grüße
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 249402 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/249402/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Sehr << Antragsteller:in >> haben Sie vielen Dank für Ihren Antrag vom 18.05.2022. Hiermit bestätige…
Von
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Betreff
AW: [EXTERN]Dekon V + G [#249402]
Datum
13. Juni 2022 10:32
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> haben Sie vielen Dank für Ihren Antrag vom 18.05.2022. Hiermit bestätigen wir Ihnen, dass wir Ihre Anfrage erhalten haben und werden zeitnah auf Sie zurückkommen. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage über das Informationsfreiheitsgesetz (IFG), …
Von
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Betreff
AW: [EXTERN]Dekon V + G [#249402]
Datum
21. Juni 2022 15:02
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage über das Informationsfreiheitsgesetz (IFG), die wir wie folgt beantworten: 1. Besteht die Möglichkeit über den Bund eine Dekon V/G Komponente (Anhänger, Abrollbehälter etc.) zu erhalten ? Gemäß §10 ZSKG ergänzt der Bund die Ausstattung des Katastrophenschutzes der Länder in den Aufgabenbereichen Brandschutz, CBRN-Schutz, Sanitätswesen und Betreuung. Die ergänzende Ausstattung wird den Ländern vom Bund zur Verfügung gestellt. Die vom Bund für den Zivilschutz zur Verfügung gestellte ergänzende Ausstattung wird ausschließlich an die Länder zur Verteilung in eigener Zuständigkeit übergeben. Die entsprechende Aufteilung dieser Fahrzeuge auf die örtlichen Aufgabenträger wird allein von den Ländern nach eigenem Ermessen und eigener Risikoeinschätzung vorgenommen. Diese kann sich jederzeit aufgrund von geänderten Sicherheitsbewertungen und daraus resultierenden Anpassungen der Risikovorbereitungen ändern. Der Bund hat und nimmt keinen Einfluss auf die Verteilung der Fahrzeuge und der Ausstattung innerhalb eines Landes. 2. Besteht die Möglichkeit, dort wo Personal nicht gestellt werden kann, funktionsfähige Dekon V/G Bund Komponenten an unseren Standort zu verlagern ? Siehe hierzu die Antworten zur Frage 1 und 3. Die Festlegung der jeweiligen Standorte obliegt den zuständigen Stellen im Land. 3. Sind Beschaffungsmaßnahmen geplant im Bereich Dekon VG ? (Dekon P wurde ertüchtigt für Dekon P 2021, aber der Platz reicht nicht mehr aus auf dem Fahrzeug) Dekon V ist Teil der Medizinischen Task Force (MTF). Die Fahrzeuge (fünf Fahrzeuge bilden ein Dekon V Modul) befinden sich in der Beschaffung. Dekon G ist gemäß gemeinsamer Festlegung von Länder und Bund in 2008 nicht Teil der ergänzenden Ausstattung des Bundes im KatS für den ZS. Die Ladekapazität des aktuellen Dekon P für die Bundesausstattung ist nach eigener Erfahrung ausreichend. Kontaktieren Sie uns bei Fragen hierzu auch gerne über <<E-Mail-Adresse>>. Mit freundlichen Grüßen