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Demokratiefest

Vorgänge und Verwaltungsakte im Zusammenhang mit der Versammlung „Die aktuelle politische und wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland als Wiederholung der Geschichte von 1918 und 1930“. Darunter auch Gründe für die Untersagung.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    13. Mai 2022
  • Frist
    15. Juni 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Vorgänge und V…
An Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Demokratiefest [#248978]
Datum
13. Mai 2022 18:20
An
Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Vorgänge und Verwaltungsakte im Zusammenhang mit der Versammlung „Die aktuelle politische und wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland als Wiederholung der Geschichte von 1918 und 1930“. Darunter auch Gründe für die Untersagung.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 248978 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/248978/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße
Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag vom 13.05.2022 auf Auskunft bzw. Einsicht nach dem Landestrans…
Von
Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße
Betreff
WG: Demokratiefest [#248978]
Datum
16. Mai 2022 11:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag vom 13.05.2022 auf Auskunft bzw. Einsicht nach dem Landestransparenzgesetz ist bei uns eingegangen. Nach § 11 Abs. 2 TranspG muss der Antrag die Identität der Antragstellerin oder des Antragstellers erkennen lassen. Gemäß Nr. 11.2.1 der Verwaltungsvorschrift zum Transparenzgesetz ist die Angabe des Namens und der Anschrift erforderlich. Bei einem elektronischen Antrag genügt die bloße E-Mail-Adresse nicht. Ist die Identität nicht erkennbar, muss der Antrag jedoch nicht bearbeitet werden. Hierauf soll die Behörde hinweisen. Zur Bearbeitung Ihres Antrags ist daher noch die Angabe Ihrer Anschrift erforderlich. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.