Demonstartion am 13.03.2021

Anfrage an: Polizei Berlin

- Anzahl der gefertigten Anzeigen wegen Verstoßes gegen das IfSG
- Bericht der Polizei Berlin zu der am 13.03.2021 auf dem Alexanderplatz stattgefundenen Demonstration
- Auflagen der am 13.03.2021 auf dem Alexanderplatz stattgefundenen Demonstration
- Kosten des Polizeieinsatzes zur Absicherung der am 13.03.2021 auf dem Alexanderplatz stattgefundenen Demonstration

Konkretisierung:
Abermals demonstrierten am gestrigen Tage (13.03.2021) zahlreiche Corona-Verschwörungsgläubige (mir fällt hier tatsächlich kein anderer Begriff ein der nicht beleidigend wäre) auf und um den Berliner Alexanderplatz. Auf dort gefertigten Videomaterialien ist mehrfach ersichtlich, dass Abstände (die zu den Auflagen gehören) nicht eingehalten werden und auch das Tragen von Masken eher zur Seltenheit gehört. Da dies nicht mit den Auflagen der Demonstration vereinbar ist interessiert mich wieso es keine sofortige Auflösung der Versammlung wegen Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften gab, ebenso wie viele Anzeigen in dem Bezug der Demonstration wegen des Nichttragens der FFP2 Maske bzw wegen nicht einhalten des Abstandes gefertigt wurden.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    14. März 2021
  • Frist
    17. April 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes …
An Polizei Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Demonstartion am 13.03.2021 [#215066]
Datum
14. März 2021 08:03
An
Polizei Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Anzahl der gefertigten Anzeigen wegen Verstoßes gegen das IfSG - Bericht der Polizei Berlin zu der am 13.03.2021 auf dem Alexanderplatz stattgefundenen Demonstration - Auflagen der am 13.03.2021 auf dem Alexanderplatz stattgefundenen Demonstration - Kosten des Polizeieinsatzes zur Absicherung der am 13.03.2021 auf dem Alexanderplatz stattgefundenen Demonstration Konkretisierung: Abermals demonstrierten am gestrigen Tage (13.03.2021) zahlreiche Corona-Verschwörungsgläubige (mir fällt hier tatsächlich kein anderer Begriff ein der nicht beleidigend wäre) auf und um den Berliner Alexanderplatz. Auf dort gefertigten Videomaterialien ist mehrfach ersichtlich, dass Abstände (die zu den Auflagen gehören) nicht eingehalten werden und auch das Tragen von Masken eher zur Seltenheit gehört. Da dies nicht mit den Auflagen der Demonstration vereinbar ist interessiert mich wieso es keine sofortige Auflösung der Versammlung wegen Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften gab, ebenso wie viele Anzeigen in dem Bezug der Demonstration wegen des Nichttragens der FFP2 Maske bzw wegen nicht einhalten des Abstandes gefertigt wurden.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 215066 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/215066/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Polizei Berlin
Ihr Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 14. März 2021 (#215066), Aktenzeichen IFG 53.21 Sehr An…
Von
Polizei Berlin
Betreff
Ihr Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 14. März 2021 (#215066), Aktenzeichen IFG 53.21
Datum
4. November 2021 15:02
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in ich bitte um Angabe Ihrer Anschrift. Die Angaben sind erforderlich, um eine gebührenbelastende Herausgabe von Informationen an eine anonyme Antragstellung zu vermeiden sowie um eine identifizierbare Zugänglichmachung eines Bescheides zu ermöglichen. Ich bitte um Verständnis, dass eine weitere Bearbeitung ohne die notwendigen Daten nicht weiter erfolgt. Mit freundlichen Grüßen

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Polizei Berlin
WG: Ihr Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 14. März 2021 (#215066), Aktenzeichen IFG 53.21 Seh…
Von
Polizei Berlin
Betreff
WG: Ihr Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 14. März 2021 (#215066), Aktenzeichen IFG 53.21
Datum
18. November 2021 15:00
Status
Sehr Antragsteller/in auf meine unten angefügte E-Mail haben Sie bisher nicht reagiert. Sofern mir Ihre Anschrift bis zum 9. Dezember 2021 nicht vorliegt, bitte ich um Verständnis, dass eine weitere Bearbeitung nicht weiter erfolgt. Mit freundlichen Grüßen