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Demonstration Cannstatter Wasen 16.05.2020 – Nachfragen

Sehr geehrter Strobl,
sehr geehrter Herr Dr. Schairer,
sehr geehrte Frau Pross,

ich habe am 16.05.2020 eine Demonstration auf dem Cannstatter Wasen abgehalten, bei dem die Teilnehmerzahl durch die Stadt Stuttgart gemäß Auflagen im Versammlungsbescheid der Stadt Stuttgart vom 14.05.2020 auf 5.000 Teilnehmer begrenzt wurde.

Während der Versammlung auf dem Cannstatter Wasen ist mir aufgefallen, dass auf der Spontanversammlung auf der Mercedesstraße die Abstände nicht eingehalten werden konnten.

Ich habe deshalb von der Bühne die Versammlungsbehörde darüber informiert, dass auf dem Cannstatter Wasen eine ausreichende Fläche zur Verfügung steht, die genutzt werden könnte. Aufgrund der größeren Demonstration eine Woche zuvor waren die Bodenmarkierungen vorhanden, um auch die Teilnehmer auf der Mercedesstraße (ca. 2.000) in unsere Versammlung zu integrieren.

Leider wurde dies vor Ort durch das Ordnungsamt abgelehnt.

Da auch zukünftig von größeren Demonstrationen auszugehen ist, bitte ich um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Warum wurde meine Bitte, die Versammlungsteilnehmer der Mercedesstraße auf die freie, mit Markierungen versehene Versammlungsfläche zu lassen, abgelehnt?
2. Waren Menschen durch das Konzept der Stadt Stuttgart ungesichert und ungeschützt unterwegs?
3. Wurden Demonstrationen aktiv behindert (Art. 8 GG) und waren Demonstranten durch das Konzept der Teilnehmerminimierung gesundheitlich (Art. 2 GG [2]) bedroht?

Eindrücke zu den beiden Versammlungen erhalten Sie auf Youtube:
https://www.youtube.com/watch?v=JaqF1nO6QUo


Bitte stellen Sie uns diese Informationen bis Montag, 25.05.2020 zur Verfügung, da wir diese Woche Klage beim Bundesverfassungsgericht erheben werden.

Per E-Mail: ◼️◼️◼️◼️◼️◼️◼️◼️◼️◼️@querdenken-711.de
Per Telefax: 0711 ◼️◼️◼️◼️◼️◼️◼️◼️

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Ballweg

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    26. Mai 2020
  • Frist
    25. Juni 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr …
An Amt für öffentliche Ordnung, Städtischer Vollzugsdienst Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Demonstration Cannstatter Wasen 16.05.2020 – Nachfragen [#187395]
Datum
26. Mai 2020 08:29
An
Amt für öffentliche Ordnung, Städtischer Vollzugsdienst
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr geehrter Strobl, sehr geehrt<Information-entfernt> sehr geehrte Frau Pross, ich habe am 16.05.2020 eine Demonstration auf dem Cannstatter Wasen abgehalten, bei dem die Teilnehmerzahl durch die Stadt Stuttgart gemäß Auflagen im Versammlungsbescheid der Stadt Stuttgart vom 14.05.2020 auf 5.000 Teilnehmer begrenzt wurde.   Während der Versammlung auf dem Cannstatter Wasen ist mir aufgefallen, dass auf der Spontanversammlung auf der Mercedesstraße die Abstände nicht eingehalten werden konnten. Ich habe deshalb von der Bühne die Versammlungsbehörde darüber informiert, dass auf dem Cannstatter Wasen eine ausreichende Fläche zur Verfügung steht, die genutzt werden könnte. Aufgrund der größeren Demonstration eine Woche zuvor waren die Bodenmarkierungen vorhanden, um auch die Teilnehmer auf der Mercedesstraße (ca. 2.000) in unsere Versammlung zu integrieren. Leider wurde dies vor Ort durch das Ordnungsamt abgelehnt. Da auch zukünftig von größeren Demonstrationen auszugehen ist, bitte ich um die Beantwortung der folgenden Fragen: 1. Warum wurde meine Bitte, die Versammlungsteilnehmer der Mercedesstraße auf die freie, mit Markierungen versehene Versammlungsfläche zu lassen, abgelehnt? 2. Waren Menschen durch das Konzept der Stadt Stuttgart ungesichert und ungeschützt unterwegs? 3. Wurden Demonstrationen aktiv behindert (Art. 8 GG) und waren Demonstranten durch das Konzept der Teilnehmerminimierung gesundheitlich (Art. 2 GG [2]) bedroht? Eindrücke zu den beiden Versammlungen erhalten Sie auf Youtube: https://www.youtube.com/watch?v=JaqF1nO6QUo   Bitte stellen Sie uns diese Informationen bis Montag, 25.05.2020 zur Verfügung, da wir diese Woche Klage beim Bundesverfassungsgericht erheben werden. Per E-Mail: ◼️◼️◼️◼️◼️◼️◼️◼️◼️◼️@querdenken-711.de Per Telefax: 0711 ◼️◼️◼️◼️◼️◼️◼️◼️ Vielen Dank für Ihre Unterstützung. Mit freundlichen Grüßen Michael Ballweg Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 187395 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/187395/upload/77cb217225fabfaa4a596c8915d34e0921d3280e/ Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> <Information-entfernt>

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Sehr geehrte<Information-entfernt> meine Informationsfreiheitsanfrage „Demonstration Cannstatter Wasen 16.0…
An Amt für öffentliche Ordnung, Städtischer Vollzugsdienst Details
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Betreff
AW: Demonstration Cannstatter Wasen 16.05.2020 – Nachfragen [#187395]
Datum
26. Juni 2020 12:19
An
Amt für öffentliche Ordnung, Städtischer Vollzugsdienst
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> meine Informationsfreiheitsanfrage „Demonstration Cannstatter Wasen 16.05.2020 – Nachfragen“ vom 26.05.2020 (#187395) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 187395 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187395/ Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >>
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