Demonstrationen Dezember 2023

Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG

Guten Tag,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bitte senden Sie mir eine Auflistung der stationären Kundgebungen ohne angemeldete Laufroute in Stuttgart im Bereich kleiner Schloßplatz und Bereich Königsstraße, Schlossplatz, Richard-von-Weizsäcker-Planie im Zeitraum Dezember 2023 zu.
Sofern möglich bitte ich zudem um die Information wieviele Beamte über den gesamten Versammlungsverlauf diese begleiteten und wieviele Teilnehmer anwesend waren.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    1. Januar 2024
  • Frist
    6. Februar 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr geehrte Damen und Herren, B…
An Polizeipräsidium Stuttgart Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Demonstrationen Dezember 2023 [#295985]
Datum
1. Januar 2024 22:43
An
Polizeipräsidium Stuttgart
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr geehrte Damen und Herren, Bitte senden Sie mir eine Auflistung der stationären Kundgebungen ohne angemeldete Laufroute in Stuttgart im Bereich kleiner Schloßplatz und Bereich Königsstraße, Schlossplatz, Richard-von-Weizsäcker-Planie im Zeitraum Dezember 2023 zu. Sofern möglich bitte ich zudem um die Information wieviele Beamte über den gesamten Versammlungsverlauf diese begleiteten und wieviele Teilnehmer anwesend waren. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 295985 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/295985/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Polizeipräsidium Stuttgart
Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrer Anfrage nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) vom 01…
Von
Polizeipräsidium Stuttgart
Betreff
Demonstrationen Dezember 2023 [#295985]
Datum
3. Januar 2024 14:58
Status
Warte auf Antwort
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556 Bytes
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1,2 KB


Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrer Anfrage nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) vom 01. Januar 2024, ergeht folgende Entscheidung: 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Diese Entscheidung ergeht gebührenfrei. Dies hat folgende Gründe: Nach Maßgabe des LIFG kann der Informationsberechtigte Zugang zu amtlichen Informationen verlangen. Nach § 3 Nr. 3 LIFG ist damit jede bei einer informationspflichtigen Stelle bereits vorhandene, amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung gemeint. Bei den von Ihnen erbetenen Informationen handelt es sich jedoch nicht um eine amtliche Information im Sinne des Gesetzes, da für die gewünschten Informationen keine Aufzeichnungen vorhanden sind. Beim Polizeipräsidium Stuttgart liegt keine Auflistung der stationären Kundgebungen ohne angemeldete Laufroute in Stuttgart im Bereich kleiner Schloßplatz und Bereich Königsstraße, Schlossplatz, Richard-von-Weizsäcker-Planie im Zeitraum Dezember 2023 vor. Des Weiteren erfolgt auch keine statistische Erhebung der bei den einzelnen Demonstrationen eingesetzten Beamten und der jeweiligen Teilnehmer. Da Ihnen gegebenenfalls die Versammlungsbehörde der Landeshauptstadt Stuttgart die gewünschte Auflistung der stationären Kundgebungen zusenden kann, wurde Ihre E-Mail an <<E-Mail-Adresse>> weitergeleitet. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Polizeipräsidium Stuttgart, Hahnemannstraße 1, 70191 Stuttgart, erheben. Mit freundlichen Grüßen