Demonstrationen im Jahr 2018

Eine Übersicht aller angemeldeten Demonstrationen, die im Jahr 2018 registriert wurden, mit Namen der Veranstaltung, Veranstaltungsort sowie Teilnehmerzahl.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    27. August 2019
  • Frist
    26. September 2019
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Übersicht al…
An Polizeipräsidium Mannheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Demonstrationen im Jahr 2018 [#165171]
Datum
27. August 2019 07:33
An
Polizeipräsidium Mannheim
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Übersicht aller angemeldeten Demonstrationen, die im Jahr 2018 registriert wurden, mit Namen der Veranstaltung, Veranstaltungsort sowie Teilnehmerzahl.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Polizeipräsidium Mannheim
Demonstrationen im Jahr 2018 (#165171) Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihre…
Von
Polizeipräsidium Mannheim
Betreff
Demonstrationen im Jahr 2018 (#165171)
Datum
28. August 2019 14:09
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres Schreibens. Freundliche Grüße

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Polizeipräsidium Mannheim
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie begehren gemäß dem Landesinformationsfreiheitsgesetz Baden-Württemberg Zugang zu…
Von
Polizeipräsidium Mannheim
Via
Briefpost
Betreff
Demonstrationen im Jahr 2018 (#1651711 Ihr Schreiben vom 27. August 2019
Datum
3. September 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
746,0 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie begehren gemäß dem Landesinformationsfreiheitsgesetz Baden-Württemberg Zugang zu folgenden lnformationen: - eine Übersicht aller angemeldeten Demonstrationen, die im Jahr 2018 registriert wurden, mit Namen der Veranstaltung, Veranstaltungsort sowie Teilnehmerzahl. Hierzu möchte ich lhnen mitteilen, dass beim Polizeipräsidium Mannheim die von lhnen gewünschten lnformationen nicht geführt/vorgehalten werden. Öffentliche Versammlungen/Aufzüge unter freiem Himmel (Demonstrationen) müssen bei der zuständigen Behörde und nicht bei der Polizei angemeldet werden. Zuständige Stelle ist die Polizeibehörde - je nach Versammlungsort, - bei Stadtkreisen oder Großen Kreisstädten - die Stadtverwaltung - bei Gemeinden, die einer Verwaltungsgemeinschaft angehören - die Gemeinde-/Stadtverwaltung einer der beteiligten Gemeinden oder - ansonsten das zuständige Landratsamt. lm Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Mannheim befinden sich verschiedene Versammlungsbehörden. Da lhr Antrag.nicht hinreichend präzisiert ist, konnten wir lhren Antrag nicht an die zuständige VersammIungsbehörde weiterleiten. Wir möchten Sie deshalb bitten, sich direkt an die von lhnen gewünschte Versammlungsbehörde zu wenden.