Demonstrationen in Stuttgart

Eine Übersicht aller Demonstrationen in Stuttgart, insofern sie in digitaler Tabellenform erfasst sind, von Beginn der digitalen Erfassung bis März 2023, jeweils (sofern gespeichert) mit Datum, Versammlungsthema, angemeldeter Teilnehmerzahl, geschätzter tatsächlicher Teilnehmerzahl. Bitte in einem maschinenlesbaren Format Ihrer Wahl (Excel/CSV/SQL/XML/...), nicht als PDF.

Die Anfrage dient der Forschung zu Demonstrationen im Rahmen meiner Masterarbeit.

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  • Datum
    23. April 2023
  • Frist
    26. Mai 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, <…
An Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Demonstrationen in Stuttgart [#277054]
Datum
23. April 2023 21:06
An
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Übersicht aller Demonstrationen in Stuttgart, insofern sie in digitaler Tabellenform erfasst sind, von Beginn der digitalen Erfassung bis März 2023, jeweils (sofern gespeichert) mit Datum, Versammlungsthema, angemeldeter Teilnehmerzahl, geschätzter tatsächlicher Teilnehmerzahl. Bitte in einem maschinenlesbaren Format Ihrer Wahl (Excel/CSV/SQL/XML/...), nicht als PDF.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Die Anfrage dient der Forschung zu Demonstrationen im Rahmen meiner Masterarbeit. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 277054 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/277054/ Postanschrift << Adresse entfernt >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >><< Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >><< Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >><< Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Az.: IM1-0221-41/33 Sehr << Antragsteller:in >> Ihre unten stehende Anfrage vom 23. April 2023 haben…
Von
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Betreff
AW: EXTERN: Demonstrationen in Stuttgart [#277054]
Datum
25. April 2023 13:46
Status
Warte auf Antwort
Az.: IM1-0221-41/33 Sehr << Antragsteller:in >> Ihre unten stehende Anfrage vom 23. April 2023 haben wir erhalten und hausintern an die zuständige Stelle zur Beantwortung weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Sehr << Antragsteller:in >> eine Übersicht über sämtliche Versammlungen in Stuttgart liegen dem Minis…
Von
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Betreff
AW: LIFG-Antrag: Demonstrationen in Stuttgart [#277054]
Datum
27. April 2023 12:59
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> eine Übersicht über sämtliche Versammlungen in Stuttgart liegen dem Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg nicht vor. Die zuständige Behörde ist in diesem Fall die Versammlungsbehörde Stuttgart. Bitte teilen Sie uns zeitnah mit, ob Sie mit der Weiterleitung Ihres Antrags an die Versammlungsbehörde Stuttgart einverstanden sind. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Lieber << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Antwort. Mit der Versammlungsbehörde in Stuttgart …
An Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: LIFG-Antrag: Demonstrationen in Stuttgart [#277054]
Datum
28. April 2023 10:59
An
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Lieber << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Antwort. Mit der Versammlungsbehörde in Stuttgart bin ich schon in Kontakt gewesen. Diese veranschlagt nach Gebührensatzung der Stadt Stuttgart 200€ für die Tabelle, das kann ich nicht bezahlen. Gibt es die Möglichkeit, die Tabelle über die Landesebene zu beziehen, sodass die Gebührensatzung der Stadt Stuttgart nicht zur Anwendung kommt? Ansonsten werde ich die Anfrage zurückziehen müssen. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 277054 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/277054/
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Sehr << Antragsteller:in >> leider besteht keine Möglichkeit, die von Ihnen angefragte Tabelle über d…
Von
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Betreff
AW: EXTERN: AW: LIFG-Antrag: Demonstrationen in Stuttgart [#277054]
Datum
2. Mai 2023 09:30
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
awlifg-antragdemonstrationeninstuttgart.eml
21,4 KB
Sehr << Antragsteller:in >> leider besteht keine Möglichkeit, die von Ihnen angefragte Tabelle über die Landesebene zu beziehen, um so die Gebührensatzung der Stadt Stuttgart zu umgehen. Das Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg ist nicht verpflichtet, bei ihm nicht vorhandene Informationen zu beschaffen. Wie in der Beantwortung Ihrer Anfrage vom 27. April 2023 (sh. Anlage) mitgeteilt, liegt dem Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg eine Übersicht über sämtliche Versammlungen in Stuttgart nicht vor. Eine Erhebung dieser Daten bei der Stadt Stuttgart durch uns sowie einer Weiterleitung an Sie geht über die Verpflichtungen des Landesinformationsfreiheitsgesetz hinaus. Wir bedauern es, Ihnen in dieser Sache nicht weiterhelfen zu können. Da Sie mit der zuständigen Stelle bei der Stadt Stuttgart bereits Kontakt aufgenommen haben, werden wir Ihre Daten nicht an diese weitergeben. Wir verweisen Sie in dieser Sache erneut auf die Versammlungsbehörde der Stadt Stuttgart. Freundliche Grüße

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<< Anfragesteller:in >>
Lieber << Antragsteller:in >> das ist schade, aber danke für Ihre Unterstützung und die Erklärung. M…
An Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: EXTERN: AW: LIFG-Antrag: Demonstrationen in Stuttgart [#277054]
Datum
2. Mai 2023 09:34
An
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Lieber << Antragsteller:in >> das ist schade, aber danke für Ihre Unterstützung und die Erklärung. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 277054 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/277054/