Demonstrationen in Wuppertal

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW

Guten Tag,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Eine Übersicht aller Demonstrationen in Wuppertal, die in der entsprechenden digitalen Datenbank erfasst sind, ohne weitere zeitliche Eingrenzung, jeweils (sofern gespeichert) mit Versammlungsthema, angemeldeter Teilnehmerzahl, geschätzter tatsächlicher Teilnehmerzahl, Versammlungsort, sowie allen weiteren gespeicherten Feldern, die keine personenbezogenen Daten betreffen. Bitte in einem maschinenlesbaren Format Ihrer Wahl (Excel/CSV/SQL/XML/...), nicht als PDF.

Ich gehe davon aus, dass diese Daten in einer digitalen Tabelle oder Datenbank vorliegen (wie es bspw. in Berlin, Köln, München und Wiesbaden der Fall ist) – falls dem nicht so sein sollte, bitte ich um Auskunft, in welcher Form Versammlungsinformationen erhoben und gespeichert werden.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis der Anfrage

212 Versammlungen von 2022 und ein paar von 2023, allerdings alle nur als PDF.
Der Datensatz ist als CSV verfügbar unter https://zenodo.org/records/10094245

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. Februar 2023
  • Frist
    8. März 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Übersicht a…
An Polizeipräsidium Wuppertal Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Demonstrationen in Wuppertal [#269446]
Datum
4. Februar 2023 11:59
An
Polizeipräsidium Wuppertal
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Übersicht aller Demonstrationen in Wuppertal, die in der entsprechenden digitalen Datenbank erfasst sind, ohne weitere zeitliche Eingrenzung, jeweils (sofern gespeichert) mit Versammlungsthema, angemeldeter Teilnehmerzahl, geschätzter tatsächlicher Teilnehmerzahl, Versammlungsort, sowie allen weiteren gespeicherten Feldern, die keine personenbezogenen Daten betreffen. Bitte in einem maschinenlesbaren Format Ihrer Wahl (Excel/CSV/SQL/XML/...), nicht als PDF. Ich gehe davon aus, dass diese Daten in einer digitalen Tabelle oder Datenbank vorliegen (wie es bspw. in Berlin, Köln, München und Wiesbaden der Fall ist) – falls dem nicht so sein sollte, bitte ich um Auskunft, in welcher Form Versammlungsinformationen erhoben und gespeichert werden. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 269446 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/269446/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Polizeipräsidium Wuppertal
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Polizeipräsidium Wuppertal
Betreff
Betreff versteckt
Datum
6. Februar 2023 07:04
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Polizeipräsidium Wuppertal
Ihr IFG-Antrag vom 04.02.2023 Sehr << Antragsteller:in >> Ihre o. g. Anfrage habe ich dankend erhalte…
Von
Polizeipräsidium Wuppertal
Betreff
Ihr IFG-Antrag vom 04.02.2023
Datum
6. Februar 2023 09:27
Status
Warte auf Antwort
image001.jpg
4,2 KB


Sehr << Antragsteller:in >> Ihre o. g. Anfrage habe ich dankend erhalten. Ich gehe davon aus, dass Sie alle bisher in Wuppertal angezeigte Versammlungen meinen, die künftig stattfinden sollen. Die Erhebung von Gebühren ist bei erhöhtem Arbeitsaufwand wahrscheinlich. Bei kleinem Aufwand und erstmaliger Anfrage wird davon abgesehen. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr IFG-Antrag vom 04.02.2023 [#269446] Liebe << Antragsteller:in >> danke der Nachfrage! Ich hat…
An Polizeipräsidium Wuppertal Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr IFG-Antrag vom 04.02.2023 [#269446]
Datum
6. Februar 2023 10:22
An
Polizeipräsidium Wuppertal
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Liebe << Antragsteller:in >> danke der Nachfrage! Ich hatte es etwas unklar formuliert, tatsächlich bin ich an allen vergangenen Veranstaltungen interessiert (insofern diese gespeichert werden), nicht an den zukünftigen. Die Daten sollen zur Forschung zur diskursiven Wirkung von Demonstrationen verwendet werden. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 269446 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/269446/
Polizeipräsidium Wuppertal
AW: Ihr IFG-Antrag vom 04.02.2023 [#269446] Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westf…
Von
Polizeipräsidium Wuppertal
Betreff
AW: Ihr IFG-Antrag vom 04.02.2023 [#269446]
Datum
17. Februar 2023 12:00
Status
Anfrage abgeschlossen
Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 04.02.2023 Sehr << Antragsteller:in >> mit dem im Bezug genannten Schreiben beantragten Sie den Informationszugang zu einer Übersicht aller Demonstrationen in Wuppertal seit Beginn der digitalen Erfassung, inklusive Versammlungsthema, angemeldeter Teilnehmerzahl, geschätzter bzw. tatsächlicher Teilnehmerzahl (sofern vorhanden), Versammlungsort, sowie allen weiteren gespeicherten Feldern, die keine personenbezogenen Daten betreffen. Ihrem Antrag wird teilweise stattgegeben. Sie erhalten Zugang zu einer Übersicht aller seit Beginn des Jahres 2022 angemeldeten Demonstrationen. Hierbei möchte ich Sie auf Folgendes hinweisen: Aufgrund von behördlichen Aufbewahrungsfristen können Ihnen lediglich Daten ab dem Jahr 2022 zur Verfügung gestellt werden. Zudem bitte ich um Verständnis, dass Ihnen die Daten ausschließlich als unveränderbare PDF-Datei und nicht in einem Excel-Format übersandt werden können. Der Zugang zu den in der Übersicht geschwärzten Passagen wird aus datenschutzrechtlichen Gründen abgelehnt, da diese Rückschlüsse auf personenbezogene Daten gemäß Art. 4 DSGVO zulassen. Sofern Sie diesbezüglich einen förmlichen Bescheid einschließlich einer Gebührenentscheidung wünschen, bitte ich um entsprechende Mitteilung. Eine Auswertung bezüglich geschätzter bzw. tatsächlicher Teilnehmerzahlen findet im Polizeipräsidium Wuppertal nicht statt. Die in der Anlage befindlichen Daten beziehen sich ausschließlich auf die bei der Versammlungsbehörde angemeldeten Teilnehmerzahlen. Da sich das Informationsrecht gemäß § 4 Absatz 1 IFG NRW lediglich auf behördlich vorhandene Informationen beschränkt, besteht keine Verpflichtung die erwünschten Daten zu beschaffen oder Daten erst noch statistisch auszuwerten. Abschließend wird darauf hingewiesen, dass Sie gemäß § 13 Absatz 2 IFG NRW das Recht haben, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen als Beauftragte für das Recht auf Information anzurufen, sofern Sie die gegebene Auskunft nicht zufrieden stellen sollte. Mit freundlichem Gruß
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr IFG-Antrag vom 04.02.2023 [#269446] Liebe << Antragsteller:in >> vielen Dank für die Übermitt…
An Polizeipräsidium Wuppertal Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr IFG-Antrag vom 04.02.2023 [#269446]
Datum
17. Februar 2023 12:41
An
Polizeipräsidium Wuppertal
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Liebe << Antragsteller:in >> vielen Dank für die Übermittlung der Daten! Ich verstehe, dass Sie die Tabelle als PDF schicken, um die Schwärzungen einfacher durchführen zu können. Leider ist es praktisch unmöglich, aus einem PDF die Tabellenstruktur wiederherzustellen. Daher möchte ich Sie bitten, mir zusätzlich zu dem PDF noch eine Tabellendatei zu schicken, in der die Spalte "Veranstalter" komplett entfernt ist. Sind die vom Ablauf der Aufbewahrungsfrist betroffenen Daten vollständig gelöscht oder eventuell noch in einem Archiv vorhanden? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 269446 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/269446/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr IFG-Antrag vom 04.02.2023 [#269446] Liebe << Antragsteller:in >> ich möchte Sie nochmals bitt…
An Polizeipräsidium Wuppertal Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr IFG-Antrag vom 04.02.2023 [#269446]
Datum
12. März 2023 09:28
An
Polizeipräsidium Wuppertal
Status
E-Mail wird verschickt...
Liebe << Antragsteller:in >> ich möchte Sie nochmals bitten, mir ein maschinenlesbares Tabellendokument der Daten (gerne mit kompletter Entfernung der Veranstalter-Spalte) zu schicken, oder die entgegenstehenden Gründe zu erläutern. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Polizeipräsidium Wuppertal
AW: Ihr IFG-Antrag vom 04.02.2023 [#269446] Sehr << Antragsteller:in >> die Auskunft-Erteilung ist re…
Von
Polizeipräsidium Wuppertal
Betreff
AW: Ihr IFG-Antrag vom 04.02.2023 [#269446]
Datum
15. März 2023 09:18
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> die Auskunft-Erteilung ist rechtmäßig erfolgt. Für eine bestimmte Dateiform gibt es keinen gesetzlichen Anspruch. Sofern Sie über eine aktuelle Programmversion verfügen, können Sie selbst eine pdf-Datei mittels OCR-Tool schnell in ein anderes Dateiformat umwandeln. Freundliche Grüße

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Polizeipräsidium Wuppertal
IFG-Anfrage Sehr << Antragsteller:in >> über Ihre aktuelle Anfrage durch "Frag den Staat" h…
Von
Polizeipräsidium Wuppertal
Betreff
IFG-Anfrage
Datum
21. Februar 2024 10:10
Status
image001.jpg
4,2 KB


Sehr << Antragsteller:in >> über Ihre aktuelle Anfrage durch "Frag den Staat" habe ich zwar Kenntnis gelangt. Allerdings hat mich keine E-Mail erreicht, Spam-Mail wird mir auch nicht angezeigt. Ich darf Sie daher bitten, Ihre Anfrage nochmal an mich zu senden. Freundliche Grüße