den gesamten Schriftverkehr zum Geschäftzeichen 22-221-1/116#0644

den gesamten Schriftverkehr zum Geschäftzeichen 22-221-1/116#0644 zur Umsetzung EU RL 2016/680.
Es werden lediglich die offiziellen Schreiben angefragt.

Warte auf Antwort

  • Datum
    25. April 2024
  • Frist
    28. Mai 2024
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: den gesamten Schriftverkehr zum Gesch…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
den gesamten Schriftverkehr zum Geschäftzeichen 22-221-1/116#0644 [#307420]
Datum
25. April 2024 10:31
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
den gesamten Schriftverkehr zum Geschäftzeichen 22-221-1/116#0644 zur Umsetzung EU RL 2016/680. Es werden lediglich die offiziellen Schreiben angefragt.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 307420 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/307420/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Den gesamten Schriftverkehr zum Geschäftzeichen 22-221-1/116#0644 # IFG-780/005 II#1202 Der Bundesbeauftragte für …
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Den gesamten Schriftverkehr zum Geschäftzeichen 22-221-1/116#0644 # IFG-780/005 II#1202
Datum
26. April 2024 09:29
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
datenschutzerklrung.pdf
386,2 KB
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IFG-780/005 II#1202 Sehr << Antragsteller:in >> angefügtes Schreiben übersende ich zu Ihrer Information. Die Übermittlung erfolgt ausschließlich elektronisch. Mit freundlichen Grüßen
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Ihr IFG-Antrag "gesamter Schriftverkehr zum Geschäftzeichen 22-221-1/116#0644 [#307420]" # IFG-780/005 I…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihr IFG-Antrag "gesamter Schriftverkehr zum Geschäftzeichen 22-221-1/116#0644 [#307420]" # IFG-780/005 II#1202
Datum
29. April 2024 15:33
Status
Warte auf Antwort
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. IFG-780/005 II#1202 Sehr << Antragsteller:in >> in oben genannter Angelegenheit erhalten Sie beiliegendes Schreiben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr IFG-Antrag "gesamter Schriftverkehr zum Geschäftzeichen 22-221-1/116#0644 [#307420]" # IFG-780/0…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr IFG-Antrag "gesamter Schriftverkehr zum Geschäftzeichen 22-221-1/116#0644 [#307420]" # IFG-780/005 II#1202 [#307420]
Datum
29. April 2024 18:13
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Ich setze mir das nächste mal meine Lesebrille auf. Selbstverständlich meine ich das von Ihnen genannte Aktenzeichen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 307420 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/307420/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Ihr IFG-Antrag "gesamter Schriftverkehr zum Geschäftzeichen 22-221-1/116#0644 [#307420]" # IFG-780/005 I…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihr IFG-Antrag "gesamter Schriftverkehr zum Geschäftzeichen 22-221-1/116#0644 [#307420]" # IFG-780/005 II#1202
Datum
3. Mai 2024 17:04
Status
Warte auf Antwort
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. IFG-780/005 II#1202 Sehr << Antragsteller:in >> in oben genannter Angelegenheit erhalten Sie beiliegendes Schreiben. Mit freundlichen Grüßen

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AW: Ihr IFG-Antrag "gesamter Schriftverkehr zum Geschäftzeichen 22-221-1/116#0644 [#307420]" # IFG-780/0…
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Von
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Betreff
AW: Ihr IFG-Antrag "gesamter Schriftverkehr zum Geschäftzeichen 22-221-1/116#0644 [#307420]" # IFG-780/005 II#1202 [#307420]
Datum
3. Mai 2024 17:16
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für die Information. Grundsätzlich kann ich den Aufwand nachvollziehen und es spricht viel dafür die Unterlagen zu veröffentlichen. Auf der anderen Seite stammt die Kenntnis der Akten aus einer Akteneinsicht beim BMJ. Insoweit könnte es Sinn machen auf die separate Information Ihres Hauses zu verzichten und den gesamten Vorgang des BMJ zu veröffentlichen. Ich halte die Schreiben aus dem Hause des BfDI an das BMJ jedenfalls dafür geeignet den Umgang zum Thema Datenschutz und Anhörung des BfDI in der Öffentlichkeit zu thematisieren. Insoweit würde ich gerne warten welche Zahlen das BMJ aufruft und dann eine wirtschaftliche Entscheidung treffen wollen. Könnten wir das Verfahren bis dahin zum Ruhen bringen? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 307420 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/307420/