Denkmal-Nr. 09075191 - Freianlagen

Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz

Sehr geehrte Damen und Herren,

die landeseigene Stadt und Land Wohnungsbaugesellschaft beginnt aktuell damit, die denkmalgeschützten Häuser, welche innerhalb des Bereichs Boelckestraße/ Badener Ring/ Bayernring/ Loewenhardtdamm liegen, zu sanieren (Badener Ring 28, 30, 32, 34, 36, 38, 40, 42/ Bayernring 25, 25A, 25B, 25C, 26, 26A, 26B, 27, 27A, 27B, 28, 28A, 28B/ Boelckestraße 12, 14, 16, 18, 20, 22/ Loewenhardtdamm 23, 25, 27, 29, 31, 33, 35, 37, 39/ Denkmal-Nr. 09075191)

Auch die Freiflächen zwischen den Häusern werden umgestaltet.
Diese Freiraumplanung musste denkmalschutzrechtlich genehmigt werden.
Bitte erteilen Sie Aktenauskunft, möglichst digital, und senden Sie mir folgende Unterlagen zu:

- die freigegebene Freiraumplanung als pdf Plan (in Farbe, nicht verkleinert, nicht geschwärzt)
- etwaige zugehörige Anlagen (bspw. ein Erläuterungsbericht o.Ä.)
-die denkmalschutzrechtliche Genehmigung der Freianlagenplanung selbst, inkl. etwaiger Anlagen

Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    7. Juni 2023
  • Frist
    11. Juli 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, die landeseigene Stadt und …
An Landesdenkmalamt Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Denkmal-Nr. 09075191 - Freianlagen [#280675]
Datum
7. Juni 2023 14:15
An
Landesdenkmalamt Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, die landeseigene Stadt und Land Wohnungsbaugesellschaft beginnt aktuell damit, die denkmalgeschützten Häuser, welche innerhalb des Bereichs Boelckestraße/ Badener Ring/ Bayernring/ Loewenhardtdamm liegen, zu sanieren (Badener Ring 28, 30, 32, 34, 36, 38, 40, 42/ Bayernring 25, 25A, 25B, 25C, 26, 26A, 26B, 27, 27A, 27B, 28, 28A, 28B/ Boelckestraße 12, 14, 16, 18, 20, 22/ Loewenhardtdamm 23, 25, 27, 29, 31, 33, 35, 37, 39/ Denkmal-Nr. 09075191) Auch die Freiflächen zwischen den Häusern werden umgestaltet. Diese Freiraumplanung musste denkmalschutzrechtlich genehmigt werden. Bitte erteilen Sie Aktenauskunft, möglichst digital, und senden Sie mir folgende Unterlagen zu: - die freigegebene Freiraumplanung als pdf Plan (in Farbe, nicht verkleinert, nicht geschwärzt) - etwaige zugehörige Anlagen (bspw. ein Erläuterungsbericht o.Ä.) -die denkmalschutzrechtliche Genehmigung der Freianlagenplanung selbst, inkl. etwaiger Anlagen Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Adresse entfernt >> Anfragenr: 280675 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/280675/ Postanschrift << Adresse entfernt >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Landesdenkmalamt Berlin
Sehr << Antragsteller:in >> die Akten zur denkmalrechtlichen Genehmigung liegen bei der zuständigen U…
Von
Landesdenkmalamt Berlin
Betreff
AW: Denkmal-Nr. 09075191 - Freianlagen [#280675]
Datum
8. Juni 2023 17:31
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> die Akten zur denkmalrechtlichen Genehmigung liegen bei der zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde im Bezirk Tempelhof-Schöneberg. Bitte wenden sie sich dorthin mit Ihre Bitte auf Aktensicht. https://www.berlin.de/ba-tempelhof-schoeneberg/politik-und-verwaltung/aemter/stadtentwicklungsamt/denkmalschutz/ Mit freundlichen Grüßen