Denkmalpflege/Denkmalschutz bei "Hauptbahnhof Stuttgart" und allen in diesem Zusammenhang betroffenen Baudenkmalen.

Hiermit ist LIFG-Antrag gestellt für unbehinderten vollständigen Informationszugang zu

I.
allen Stellungnahmen des Landesamtes für Denkmalpflege Land Baden-Württemberg (LAD BW) bei "Hauptbahnhof Stuttgart", sowie

II.
allen Stellungnahmen des LAD BW bei allen anderen im Zusammenhang mit diesem baulichen Vorhaben betroffenen Baudenkmalen, nebst Informationszugang zu

III.
allen Bezugnahmen der zuständigen

1. Unteren Denkmalschutzbehörde (Stadt Stuttgart),
2. Höheren Denkmalschutzbehörde (Regierungspräsidium BW), sowie
3. Oberen Denkmalschutzbehörde (Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen,

nebst Informationszugang zu

IV.
allen jeweiligen Zumutbarkeitsberechnungen der Denkmalschutzbehörde einschließlich dem angewandten Entscheidungskriterium in diesem Zusammenhang als Sachverhalte und Gegenstände des gesetzlich rein öffentlichen Interesses (§ 2 Satz 1 DSchG BW) auf dem Wege des geringsten Verwaltungsaufwandes - naheliegend per Übermittlung der mit Frist des Europarates 2022 zu digitalisierenden bzw. digitalisierten Akten.

Im hierzu vorangegangenen LIFG-Antrag reduzierte das Landesdenkmalamt Baden-Württemberg ihr entstehende Kosten zunächst und hob die Gebührenforderung schließlich vollständig auf, sodaß ich diese rechtliche Möglichkeit auch hier in Anspruch nehme.

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Warte auf Antwort
  • Datum
    31. Dezember 2023
  • Frist
    6. Februar 2024
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Andreas Zoeltner
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Hiermit ist LIFG-Antrag gestellt f…
An Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg Details
Von
Andreas Zoeltner
Betreff
Denkmalpflege/Denkmalschutz bei "Hauptbahnhof Stuttgart" und allen in diesem Zusammenhang betroffenen Baudenkmalen. [#295921]
Datum
31. Dezember 2023 21:51
An
Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Hiermit ist LIFG-Antrag gestellt für unbehinderten vollständigen Informationszugang zu I. allen Stellungnahmen des Landesamtes für Denkmalpflege Land Baden-Württemberg (LAD BW) bei "Hauptbahnhof Stuttgart", sowie II. allen Stellungnahmen des LAD BW bei allen anderen im Zusammenhang mit diesem baulichen Vorhaben betroffenen Baudenkmalen, nebst Informationszugang zu III. allen Bezugnahmen der zuständigen 1. Unteren Denkmalschutzbehörde (Stadt Stuttgart), 2. Höheren Denkmalschutzbehörde (Regierungspräsidium BW), sowie 3. Oberen Denkmalschutzbehörde (Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen, nebst Informationszugang zu IV. allen jeweiligen Zumutbarkeitsberechnungen der Denkmalschutzbehörde einschließlich dem angewandten Entscheidungskriterium in diesem Zusammenhang als Sachverhalte und Gegenstände des gesetzlich rein öffentlichen Interesses (§ 2 Satz 1 DSchG BW) auf dem Wege des geringsten Verwaltungsaufwandes - naheliegend per Übermittlung der mit Frist des Europarates 2022 zu digitalisierenden bzw. digitalisierten Akten. Im hierzu vorangegangenen LIFG-Antrag reduzierte das Landesdenkmalamt Baden-Württemberg ihr entstehende Kosten zunächst und hob die Gebührenforderung schließlich vollständig auf, sodaß ich diese rechtliche Möglichkeit auch hier in Anspruch nehme.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Andreas Zoeltner Anfragenr: 295921 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/295921/ Postanschrift Andreas Zoeltner << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Andreas Zoeltner
Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg
Sehr geehrter Herr Zoeltner, vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir haben diese im Rahmen der Zuständigkeit an das L…
Von
Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg
Betreff
AW: EXTERN: Denkmalpflege/Denkmalschutz bei "Hauptbahnhof Stuttgart" und allen in diesem Zusammenhang betroffenen Baudenkmalen. [#295921]
Datum
5. Januar 2024 16:53
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Zoeltner, vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir haben diese im Rahmen der Zuständigkeit an das Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart abgeben. Sie erhalten von dort weitere Nachricht. Schöne Grüße
Andreas Zoeltner
Vielen Dank, immerhin nimmt das Land BW auf LIFG-Anträge überhaupt Bezug. Alle über bei der Stadt Heidelberg übe…
An Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg Details
Von
Andreas Zoeltner
Betreff
AW: EXTERN: Denkmalpflege/Denkmalschutz bei "Hauptbahnhof Stuttgart" und allen in diesem Zusammenhang betroffenen Baudenkmalen. [#295921]
Datum
5. Januar 2024 19:17
An
Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Vielen Dank, immerhin nimmt das Land BW auf LIFG-Anträge überhaupt Bezug. Alle über bei der Stadt Heidelberg über "FragDenStaat" eingereichten Anträge dagegen sind über alle Fristen hinaus unbeantwortet und unbearbeitet (siehe dort veröffentlich) ... was einer einer Verfassungsbeschwerde dienlich wäre (bei nur geringer Chance der Annahme): Ohne Anerkennen des Europäischen Völkerrechts dürfte in Deutschland ein individueller Anspruch gegenüber Behörden nicht bestehen. Mit freundlichen Grüßen, Andreas Zoeltner Anfragenr: 295921 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/295921/ Postanschrift Andreas Zoeltner << Adresse entfernt >>
Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg
Sehr geehrter Herr Zoeltner, Sie haben untenstehenden Antrag dem Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Bad…
Von
Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg
Betreff
AW: EXTERN: Denkmalpflege/Denkmalschutz bei "Hauptbahnhof Stuttgart" und allen in diesem Zusammenhang betroffenen Baudenkmalen. [#295921]
Datum
8. Januar 2024 10:18
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Zoeltner, Sie haben untenstehenden Antrag dem Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg übersandt. Dieser wurde durch das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg, entsprechend Ihres Wunsches in Ihrem Antrag, dem Landesamt für Denkmalpflege am 05.01.2024 übermittelt. Somit ist Ihre Antrag dem Landesamt für Denkmalpflege am 05.01.2024 zugegangen und wird im Moment geprüft. Gleichzeitig bitten wir Sie um Erläuterung, was Sie unter den Zumutbarkeitsberechnungen verstehen. Möchten Sie Informationen, aus denen ersichtlich ist, wie die unterschiedlichen Belange gegeneinander abgewogen werden? Hier möchten wir wieder darauf hinweisen, dass das Landesamt für Denkmalpflege nicht die Entscheidung trifft, ein Denkmal zu verändern oder abzureißen. Die Entscheidung nach § 8 DSchG trifft die untere Denkmalschutzbehörde. Mit freundlichen Grüßen
Andreas Zoeltner
Sehr << Anrede >> es darf der Annahme gegangen werden, wonach das Fachamt zum Denkmalschutz LAD BW v…
An Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg Details
Von
Andreas Zoeltner
Betreff
AW: EXTERN: Denkmalpflege/Denkmalschutz bei "Hauptbahnhof Stuttgart" und allen in diesem Zusammenhang betroffenen Baudenkmalen. [#295921]
Datum
9. Januar 2024 17:34
An
Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> es darf der Annahme gegangen werden, wonach das Fachamt zum Denkmalschutz LAD BW von der jeweiligen kommunalen Denkmalschutzbehörde über die jeweiligen sog. "Zumutbarkeitsberechnungsverfahren" ( = nicht-öffentliche Interessensabwägungen im vorgeblich "öffentlichen Interesse") informiert wird bzw. sich über die Ergebnisse informiert aus eigenem gesetzlichen Interesse heraus als einzige Stelle die es überhaupt könnte: Das Kommunalparlament kann es nicht da "Sache reiner Verwaltung" (geheimer), die höhere Bauaufsicht kann es angeblich ebenfalls nicht weil gesetzlich und grundgesetzlich Art. 33 Abs. 5 GG zu "Amtshilfe" der unteren Behörde gegenüber verpflichtet - schon gar nicht "öffentlich", die Staatsanwaltschaft sieht im Antrag auf Kontrolle der Behörde in deren Vertretuntg von "öffentlichen Interessen" (§ 2 DSchG) "erwiesenen Rechtsmittelmißbrauch", und "Querulanten mit Informationsfreiheitsanträgen" können es recht nicht bzw. sind bei Fortsetzen des Querulierens amtsgerichtlichen "Betreuens" oder polizeilich des "ständigen besonderen Beobachtens Ihrer Person" zu unterstellen nebst Ankündigen von "Ingewahrsamnnahme" bei Fortsetzen des "Störens" und damit "Gefährdens" der Denkmalschutzbehörde. Mit freundlichen Grüßen Andreas Zoeltner Anfragenr: 295921 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/295921/ Postanschrift Andreas Zoeltner << Adresse entfernt >>
Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg
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Andreas Zoeltner
Guten Tag, mit der Bitte um Bezugnahme, Mit freundlichen Grüßen Andreas Zoeltner Anfragenr: 295921 Antwort a…
An Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg Details
Von
Andreas Zoeltner
Betreff
AW: Automatische Antwort: EXTERN: AW: EXTERN: Denkmalpflege/Denkmalschutz bei "Hauptbahnhof Stuttgart" und allen in diesem Zusammenhang betroffenen Baudenkmalen. [#295921]
Datum
22. Januar 2024 00:05
An
Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, mit der Bitte um Bezugnahme, Mit freundlichen Grüßen Andreas Zoeltner Anfragenr: 295921 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/295921/ Postanschrift Andreas Zoeltner << Adresse entfernt >>