Denkmalpflege/Denkmalschutz bei "Hauptbahnhof Stuttgart" und allen in diesem Zusammenhang betroffenen Baudenkmalen.
Hiermit ist LIFG-Antrag gestellt für unbehinderten vollständigen Informationszugang zu
I.
allen Stellungnahmen des Landesamtes für Denkmalpflege Land Baden-Württemberg (LAD BW) bei "Hauptbahnhof Stuttgart", sowie
II.
allen Stellungnahmen des LAD BW bei allen anderen im Zusammenhang mit diesem baulichen Vorhaben betroffenen Baudenkmalen, nebst Informationszugang zu
III.
allen Bezugnahmen der zuständigen
1. Unteren Denkmalschutzbehörde (Stadt Stuttgart),
2. Höheren Denkmalschutzbehörde (Regierungspräsidium BW), sowie
3. Oberen Denkmalschutzbehörde (Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen,
nebst Informationszugang zu
IV.
allen jeweiligen Zumutbarkeitsberechnungen der Denkmalschutzbehörde einschließlich dem angewandten Entscheidungskriterium in diesem Zusammenhang als Sachverhalte und Gegenstände des gesetzlich rein öffentlichen Interesses (§ 2 Satz 1 DSchG BW) auf dem Wege des geringsten Verwaltungsaufwandes - naheliegend per Übermittlung der mit Frist des Europarates 2022 zu digitalisierenden bzw. digitalisierten Akten.
Im hierzu vorangegangenen LIFG-Antrag reduzierte das Landesdenkmalamt Baden-Württemberg ihr entstehende Kosten zunächst und hob die Gebührenforderung schließlich vollständig auf, sodaß ich diese rechtliche Möglichkeit auch hier in Anspruch nehme.
Antwort verspätet
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Datum31. Dezember 2023
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6. Februar 2024
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