Denkmalrechtliche Genehmigung zur Entnahme des Priesterkreuzes aus und der Demontage der Gedenktafeln in der denkmalgeschützten Kirche St. Kreuz zu Keyenberg

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Guten Tag,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Denkmalrechtliche Genehmigung zur Entnahme des Priesterkreuzes aus und der Demontage der Gedenktafeln in der denkmalgeschützten Kirche St. Kreuz zu Keyenberg inklusive aller dazugehörigen Stellungnahmen zu beteiligender Behörden.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich fordere eine Empfangsbestätigung an!

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    25. Dezember 2023
  • Frist
    30. Januar 2024
  • 0 Follower:innen
Uwe Brustmeier
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: De…
An Kommunalverwaltung Erkelenz Details
Von
Uwe Brustmeier
Betreff
Denkmalrechtliche Genehmigung zur Entnahme des Priesterkreuzes aus und der Demontage der Gedenktafeln in der denkmalgeschützten Kirche St. Kreuz zu Keyenberg [#295579]
Datum
25. Dezember 2023 22:45
An
Kommunalverwaltung Erkelenz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Denkmalrechtliche Genehmigung zur Entnahme des Priesterkreuzes aus und der Demontage der Gedenktafeln in der denkmalgeschützten Kirche St. Kreuz zu Keyenberg inklusive aller dazugehörigen Stellungnahmen zu beteiligender Behörden. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich fordere eine Empfangsbestätigung an!
Uwe Brustmeier Anfragenr: 295579 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/295579/ Postanschrift Uwe Brustmeier << Adresse entfernt >>
Kommunalverwaltung Erkelenz
Sehr geehrter Herr Brustmeier, hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage nach dem IFG. Ich bin aktuell bis…
Von
Kommunalverwaltung Erkelenz
Betreff
AW: Denkmalrechtliche Genehmigung zur Entnahme des Priesterkreuzes aus und der Demontage der Gedenktafeln in der denkmalgeschützten Kirche St. Kreuz zu Keyenberg [#295579]
Datum
18. Januar 2024 13:08
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrter Herr Brustmeier, hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage nach dem IFG. Ich bin aktuell bis zum 02. Februar nicht im Dienst (Elternzeit). Im Anschluss werde ich mich bezüglich dieser Anfrage und der anderen vorliegenden Anfragen bei Ihnen melden. Viele Grüße,

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Uwe Brustmeier
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Denkmalrechtliche Genehmigung zur Entnahme des Priesterkreuzes aus…
An Kommunalverwaltung Erkelenz Details
Von
Uwe Brustmeier
Betreff
AW: Denkmalrechtliche Genehmigung zur Entnahme des Priesterkreuzes aus und der Demontage der Gedenktafeln in der denkmalgeschützten Kirche St. Kreuz zu Keyenberg [#295579]
Datum
3. Februar 2024 09:33
An
Kommunalverwaltung Erkelenz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Denkmalrechtliche Genehmigung zur Entnahme des Priesterkreuzes aus und der Demontage der Gedenktafeln in der denkmalgeschützten Kirche St. Kreuz zu Keyenberg“ vom 25.12.2023 (#295579) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 5 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Uwe Brustmeier