Denkmalschutz betr. Museumsgebäude Schwerin

Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax)

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Informationen zu den folgenden Fragen zu:

Mit welchen aktuellen oder zukünftigen Bauplanungen, die das Gebäude des Staatlichen Museums in Schwerin betreffen, war oder ist die Denkmalpflege des Landes Mecklenburg-Vorpommern befasst?
In welchem Maß sind Auflagen für die betr. Baumaßnahmen erteilt worden?
Worin bestehen die Auflagen?
Was war oder ist die jeweilige Begründung?

Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    17. Juli 2019
  • Frist
    20. August 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr geehrteAntragsteller/in bitte sen…
An Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Denkmalschutz betr. Museumsgebäude Schwerin [#158857]
Datum
17. Juli 2019 18:57
An
Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Informationen zu den folgenden Fragen zu: Mit welchen aktuellen oder zukünftigen Bauplanungen, die das Gebäude des Staatlichen Museums in Schwerin betreffen, war oder ist die Denkmalpflege des Landes Mecklenburg-Vorpommern befasst? In welchem Maß sind Auflagen für die betr. Baumaßnahmen erteilt worden? Worin bestehen die Auflagen? Was war oder ist die jeweilige Begründung? Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
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Denkmalschutz betr. Museumsgebäude Schwerin [#158857]
An Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Fax
Betreff
Denkmalschutz betr. Museumsgebäude Schwerin [#158857]
Datum
17. Juli 2019 18:57
An
Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
fax.pdf
38,1 KB
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Denkmalschutz betr. Museumsgebäude Schwerin“ vom…
An Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Denkmalschutz betr. Museumsgebäude Schwerin [#158857]
Datum
20. August 2019 10:49
An
Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Denkmalschutz betr. Museumsgebäude Schwerin“ vom 17.07.2019 (#158857) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Dr. Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 158857 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Ihr Antrag vom 17.7.2019 und Ihre Nachfrage vom 20.8.2019 Sehr geehrteAntragsteller/in ich danke für Ihre Nachfra…
Von
Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
Ihr Antrag vom 17.7.2019 und Ihre Nachfrage vom 20.8.2019
Datum
22. August 2019 10:42
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in ich danke für Ihre Nachfrage vom 20.8.2019. Hierzu darf ich Ihnen mitteilen, dass sich der Vorgang in Bearbeitung befindet. Im vorliegenden Fall handelt es sich um einen mit Beteiligung eines Dritten. Hier sind Anträge gemäß § 11 Abs. Satz 1 IFG in 2 Monaten zu beschieden. Gemäß § 11 Abs. 1 Satz 2 IFG informiere ich Sie über die Beteiligung eines Dritten. Nach meiner Kenntnis haben Sie bereits einen Bescheid vom Finanzministerium erhalten. Ich bitte noch um etwas Geduld. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Ihre Anfrage nach dem IFG Sehr geehrteAntragsteller/in anliegend übersende ich Ihnen den Bescheid des Bildungsmin…
Von
Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
Ihre Anfrage nach dem IFG
Datum
24. September 2019 07:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in anliegend übersende ich Ihnen den Bescheid des Bildungsministeriums zu Ihrer Anfrage nach dem IFG vorab per Mail. Er geht Ihnen in den nächsten Tagen auch per Post zu. Mit freundlichen Grüßen