Denkmalschutz und Photovoltaik

1. die Anzahl an Anträgen zur Installation von Photovoltaik und Solarthermie auf und an denkmalgeschützten Gebäuden in den Jahren 2020 bis 2022
2. die Anzahl der Ablehnungen in den Jahren 2020 bis 2022, aufgeschlüsselt nach Anzahl und Grund der Ablehnung

Für diese Informationen interessiere ich mich, weil Denkmalschutz häufig als Bremser der Energiewende bezeichnet wird und ich erfahren möchte, inwiefern dieses Klischee zutrifft.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. Januar 2023
  • Frist
    11. Februar 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1.…
An Stadt Köln Stadtkonservator/in, Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Denkmalschutz und Photovoltaik [#267249]
Datum
7. Januar 2023 23:31
An
Stadt Köln Stadtkonservator/in, Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. die Anzahl an Anträgen zur Installation von Photovoltaik und Solarthermie auf und an denkmalgeschützten Gebäuden in den Jahren 2020 bis 2022 2. die Anzahl der Ablehnungen in den Jahren 2020 bis 2022, aufgeschlüsselt nach Anzahl und Grund der Ablehnung Für diese Informationen interessiere ich mich, weil Denkmalschutz häufig als Bremser der Energiewende bezeichnet wird und ich erfahren möchte, inwiefern dieses Klischee zutrifft.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 267249 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/267249/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, in Bezug auf meine Informationsfreiheitsanfrage „Denkmalschutz und Photovoltaik“ vom 07.01.2023 (#2672…
An Stadt Köln Stadtkonservator/in, Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fristüberschreitung - Denkmalschutz und Photovoltaik [#267249]
Datum
17. März 2023 03:41
An
Stadt Köln Stadtkonservator/in, Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege
Status
E-Mail-Versand ist fehlgeschlagen.
Guten Tag, in Bezug auf meine Informationsfreiheitsanfrage „Denkmalschutz und Photovoltaik“ vom 07.01.2023 (#267249) übersandten Sie mir die begehrten Informationen nicht, obwohl die gesetzlich vorgegebene Frist hierfür inzwischen abgelaufen ist. Daher bitte ich Sie höflich, meinen Antrag alsbald zu bearbeiten. Andernfalls werde ich zu gegebener Zeit Untätigkeitsklage erheben. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, in Bezug auf meine Informationsfreiheitsanfrage „Denkmalschutz und Photovoltaik“ vom 07.01.2023 (#2672…
An Stadt Köln Stadtkonservator/in, Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fristüberschreitung - Denkmalschutz und Photovoltaik [#267249]
Datum
18. März 2023 02:56
An
Stadt Köln Stadtkonservator/in, Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, in Bezug auf meine Informationsfreiheitsanfrage „Denkmalschutz und Photovoltaik“ vom 07.01.2023 (#267249) übersandten Sie mir die begehrten Informationen nicht, obwohl die gesetzlich vorgegebene Frist hierfür inzwischen abgelaufen ist. Daher bitte ich Sie höflich, meinen Antrag alsbald zu bearbeiten. Andernfalls werde ich zu gegebener Zeit Untätigkeitsklage erheben. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Stadt Köln Stadtkonservator/in, Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege
Sehr << Antragsteller:in >> entschuldigen Sie bitte die verspätete Antwort auf Ihre Anfrage vom 07.01…
Von
Stadt Köln Stadtkonservator/in, Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege
Betreff
Fristüberschreitung - Denkmalschutz und Photovoltaik [#267249]
Datum
21. März 2023 15:05
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
5,4 KB


Sehr << Antragsteller:in >> entschuldigen Sie bitte die verspätete Antwort auf Ihre Anfrage vom 07.01.2023. Unter den zahlreichen Anträgen auf Erlaubnis nach § 9 DSchG NRW stellen Solaranlagen einen sehr geringen Anteil dar. Unter diesen Anträgen wird keine differenzierte Statistik nach Sachgebieten oder Art der Maßnahmen geführt, so dass eine dezidierte Antwort für den angefragten Zeitraum von 3 Jahren nicht möglich ist. Um dennoch eine befriedigende Aussage treffen zu können, hat das Amt die Fallzahlen des vergangenen Jahres ermittelt. Die Beschränkung des Zeitraumes ist dahingehend sinnvoll, da die Zahlen erst im Verlauf des vergangenen Jahres einen Umfang erreicht haben, der signifikante Aussagen zulässt. Festzuhalten ist, dass im Frühjahr 2022 die Anfragen schlagartig zugenommen haben und sich seit Herbst auf einem etwas niedrigeren Niveau eingependelt. Allerdings blieben zahlreiche Erstanfragen trotz Beratungsangeboten von Seiten des Amtes ohne weitere Abstimmung und anschließende Beantragung einer denkmalrechtlichen Erlaubnis. Die öffentlichen Diskussionen um die Energieversorgung begründen die sprunghafte Zunahme auf bis zu 30 Anfragen pro Woche. Es ist allerdings davon auszugehen, dass viele Anfragen getätigt wurden, ohne zuvor die technischen Möglichkeiten, den Umfang von Maßnahmen oder den Investitionsrahmen bestimmt zu haben. Gestellt wurden 64 Anträge, von denen 33 Vorgänge mit einem Bescheid abgeschlossen sind. Bei diesen stehen 7 Ablehnungen 26 Erlaubnissen entgegen, was einer Quote von ca. 80% Bewilligung entspricht. 31 Anträge sind noch in Bearbeitung, da entweder fehlende Unterlagen nachgereicht oder Überarbeitungen der Planungen vorgenommen werden müssen. Die sieben Ablehnungen begründen sich in der exponierten Lage der gewählten Dachflächen, deren Belegung mit Solaranlagen eine signifikante Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes der denkmalgeschützten Gebäude darstellen würde. Diese Begründung einer Ablehnung deckt sich mit den Entscheidungsleitlinien des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen und wird auch im Merkblatt des Amtes für Denkmalschutz und Denkmalpflege explizit als Ausschlusskriterium benannt. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> haben Sie vielen Dank für Ihre Ausführungen! Mit freundlichen Grüßen << Antr…
An Stadt Köln Stadtkonservator/in, Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Denkmalschutz und Photovoltaik [#267249]
Datum
21. März 2023 18:26
An
Stadt Köln Stadtkonservator/in, Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> haben Sie vielen Dank für Ihre Ausführungen! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 267249 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/267249/