Denkmalschutz und Photovoltaik

1. die Anzahl an Anträgen zur Installation von Photovoltaik und Solarthermie auf und an denkmalgeschützten Gebäuden in den Jahren 2020 bis 2022
2. die Anzahl der Ablehnungen in den Jahren 2020 bis 2022, aufgeschlüsselt nach Anzahl und Grund der Ablehnung

Für diese Informationen interessiere ich mich, weil Denkmalschutz häufig als Bremser der Energiewende bezeichnet wird und ich erfahren möchte, inwiefern dieses Klischee zutrifft.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    7. Januar 2023
  • Frist
    11. Februar 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. die Anzahl an Anträ…
An Stadtverwaltung Radeberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Denkmalschutz und Photovoltaik [#267254]
Datum
7. Januar 2023 23:31
An
Stadtverwaltung Radeberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. die Anzahl an Anträgen zur Installation von Photovoltaik und Solarthermie auf und an denkmalgeschützten Gebäuden in den Jahren 2020 bis 2022 2. die Anzahl der Ablehnungen in den Jahren 2020 bis 2022, aufgeschlüsselt nach Anzahl und Grund der Ablehnung Für diese Informationen interessiere ich mich, weil Denkmalschutz häufig als Bremser der Energiewende bezeichnet wird und ich erfahren möchte, inwiefern dieses Klischee zutrifft.
Dies ist ein Antrag auf Informationen nach § 10 des Sächsischen Transparenzgesetzes, nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um kostenfreie Anfrage. Ich verweise auf § 12 Abs. 1 SächTranspG/§ 7 Abs. 1 SächsUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 267254 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/267254/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadtverwaltung Radeberg
Sehr << Antragsteller:in >> wir sind für die Beantwortung Ihrer Anfrage zu denkmalschutzrechtlichen Ge…
Von
Stadtverwaltung Radeberg
Betreff
AW: Denkmalschutz und Photovoltaik [#267254]
Datum
9. Januar 2023 11:05
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> wir sind für die Beantwortung Ihrer Anfrage zu denkmalschutzrechtlichen Genehmigungen zur Installation von Photovoltaik und Solarthermie auf und an denkmalgeschützten Gebäuden die falsche Behörde und möchten Sie in diesem Zusammenhang auf die Bestimmungen von § 13 Sächsisches Denkmalschutzgesetz verweisen. Die Erteilung von denkmalschutzrechtlichen Genehmigungen gehört zu der Zuständigkeit der unteren Denkmalschutzbehörden. Für die Stadt Radeberg als kreisangehörige Stadt ist die zuständige untere Denkmalschutzbehörde beim Landratsamt Bautzen eingeordnet. Denkmalschutzrechtliche Genehmigungen werden ausschließlich durch die untere Denkmalschutzbehörde erteilt. Bei baugenehmigungspflichtigen Bauvorhaben ist die denkmalschutzrechtliche Genehmigung Bestandteil der Baugenehmigung. Zusätzlich möchten wir Sie auf die Bestimmungen von § 61 Abs. 1Nr. 3a SächsBO (Sächsische Bauordnung) hinweisen. Im Land Sachsen sind Solaranlagen in, an und auf Dach- und Außenwandflächen, ausgenommen bei Hochhäusern, sowie die damit verbundene Änderung der Nutzung oder der äußeren Gestalt des Gebäudes verfahrensfrei. Das bedeutet, diese Anlagen dürfen ohne Bauantrag und ohne Baugenehmigung errichtet werden. Trotz dieser Verfahrensfreiheit sind trotzdem auch die anderen öffentlich rechtlichen Vorschriften zu beachten, aus denen sich eine Genehmigungspflicht unabhängig vom Baugenehmigungsverfahren ergibt, wie beispielsweise § 12 Sächsisches Denkmalschutzgesetz. Bitte richten Sie Ihre Anfrage auf Auskunft über denkmalschutzrechtliche Genehmigungen für Photovoltaik und Solarthermie auf und an denkmalgeschützten Gebäuden an die dafür zuständige Behörde, hier untere Denkmalschutzbehörde, LRA Bautzen, Macherstr. 57, 01719 Kamenz. Gern stehen wir Ihnen für weitere Fragen zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr << Anrede >> haben Sie vielen Dank für Ihre Ausführungen! Mit freundlichen Grüßen << Antr…
An Stadtverwaltung Radeberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Denkmalschutz und Photovoltaik [#267254]
Datum
18. Januar 2023 18:22
An
Stadtverwaltung Radeberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> haben Sie vielen Dank für Ihre Ausführungen! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 267254 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/267254/