Sehr [geschwärzt],
Das Stadtplanungsamt hat uns Ihre Anfrage vom 07.01.2023 zuständigkeitshalber weitergeleitet.
Wir teilen Ihnen hierzu folgendes mit:
Anzahl der Anträge:
2020:
Eine Antragstellung für die Anbringung einer PV-Anlage auf einem Gebäude in der Nähe eines Baudenkmals. Der Antrag wurde genehmigt.
2021:
Antrag auf Baugenehmigung für die Generalsanierung eines Gebäudekomplexes (teilweise Denkmalschutz) mit Anbringung von PV-Anlagen. Erteilung der Baugenehmigung mit Anbringung von PV-Anlagen auf den nicht denkmalgeschützten Gebäudeteilen.
2022:
Eine Antragstellung für die Anbringung einer PV-Anlage auf der Rückseite eines Gebäudes im denkmalgeschützten Ensemble. Der Antrag ist erlaubnisfähig. Die Erlaubniserteilung steht noch aus.
Weitere Anträge für die Errichtung von PV-Anlagen sowie Solarthermie Anträge wurden bei der Stadt Bayreuth nicht gestellt. Vereinzelt sind weitere Voranfragen gestellt worden, diesen folgte jedoch keine formale Antragstellung.
Ergänzend möchten wir Ihnen noch folgende allgemeine Hinweise geben:
Nach der aktuell geltenden Rechtslage wird jeder Einzelfall durch das Bayer. Landesamt für Denkmalpflege in Hinblick auf die Auswirkungen auf das Baudenkmal, das Ensemble insgesamt und auch auf die umliegenden Baudenkmäler geprüft. Solaranlagen sollen sich in den jeweiligen Zusammenhang möglichst unauffällig einfügen. Sie sollen vom öffentlichen Grund nicht oder nur wenig einsehbar sein. Es bedarf somit jeweils einer Abwägungsentscheidung.
Die Bayer. Staatsregierung hat nun einen Gesetzentwurf zur Änderung des Denkmalschutzgesetzes auf den Weg gebracht. Der Gesetzentwurf wurde vom Bayer. Ministerrat im Dezember beschlossen und muss noch vom Bayer. Landtag als Gesetz verabschiedet werden. Mit dem Gesetzentwurf soll künftig die Anbringung von Solaranlagen im Denkmalschutzbereich generell nach einem Stufenmodell ermöglicht werden. Das Verfahren zur Änderung des Denkmalschutzgesetzes ist auf der Homepage des Bayer. Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst abrufbar.
Im Hinblick auf die Gesetzesänderung liegt bereits eine konkrete Anfrage für die Anbringung einer PV-Anlage auf einem Gebäude im denkmalgeschützten Ensemble vor. Die vorgesehene Dachfläche ist vom öffentlichen Grund einsehbar. Die Anbringung der PV-Anlage wäre nach der neuen Gesetzeslage
ggf. unter Auflagen erlaubnisfähig. Ob es zur Antragstellung kommt, ist seitens des Eigentümers noch offen, da dieser noch die Wirtschaftlichkeit prüft.
Weiterhin liegt eine Anfrage für die Anbringung einer PV-Anlage auf einem Einzelbaudenkmal vor. Ein Antrag liegt noch nicht vor, eine Antragstellung wurde signalisiert. Nach der neuen Rechtslage wäre der Antrag ggf. unter Auflagen erlaubnisfähig.
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 30.11.2022 hinsichtlich der Anbringung von Photovoltaikanlagen in der Stadt Bayreuth bereits einen Beschluss gefasst. Der Beschluss kann beim Hauptamt der Stadt Bayreuth eingesehen werden.
Ansprechpartner ist [geschwärzt], Tel. Nr. [geschwärzt]
Falls Sie noch Rückfragen haben, können Sie sich gerne an uns wenden.
Mit freundlichen Grüßen
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