Denkmalschutz und Photovoltaik im Land Thüringen

1. die Anzahl von Anträgen im Land Thüringen zur Installation von Photovoltaik und Solarthermie auf und an denkmalgeschützten Gebäuden in den Jahren 2020 bis 2022
2. die Anzahl der Ablehnungen in den Jahren 2020 bis 2022, aufgeschlüsselt nach Anzahl und Grund der Ablehnung

Für diese Informationen interessiere ich mich, weil Denkmalschutz häufig als Bremser der Energiewende bezeichnet wird und ich erfahren möchte, inwiefern dieses Klischee zutrifft.

Die Landkreise Hildburghausen und Wartburgkreis als untere Denkmalschutzbehörden haben mich an Sie verwiesen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    2. Juni 2023
  • Frist
    4. Juli 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. die Anzahl von Anträgen im…
An Thüringisches Landesamt für Denkmalpflege und Achäologie Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Denkmalschutz und Photovoltaik im Land Thüringen [#280296]
Datum
2. Juni 2023 13:06
An
Thüringisches Landesamt für Denkmalpflege und Achäologie
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. die Anzahl von Anträgen im Land Thüringen zur Installation von Photovoltaik und Solarthermie auf und an denkmalgeschützten Gebäuden in den Jahren 2020 bis 2022 2. die Anzahl der Ablehnungen in den Jahren 2020 bis 2022, aufgeschlüsselt nach Anzahl und Grund der Ablehnung Für diese Informationen interessiere ich mich, weil Denkmalschutz häufig als Bremser der Energiewende bezeichnet wird und ich erfahren möchte, inwiefern dieses Klischee zutrifft. Die Landkreise Hildburghausen und Wartburgkreis als untere Denkmalschutzbehörden haben mich an Sie verwiesen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 280296 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/280296/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Thüringisches Landesamt für Denkmalpflege und Achäologie
Anfrage 280296 Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage mit der Nr. 280296 vom 02.06.2023 bezüglich „…
Von
Thüringisches Landesamt für Denkmalpflege und Achäologie
Betreff
Anfrage 280296
Datum
8. Juni 2023 14:19
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage mit der Nr. 280296 vom 02.06.2023 bezüglich „der Anzahl von Anträgen im Land Thüringen zur Installation von Photovoltaik und Solarthermie auf und an denkmalgeschützten Gebäuden in den Jahren 2020 bis 2022“ sowie der „Anzahl der Ablehnungen in den Jahren 2020 bis 2022, aufgeschlüsselt nach Anzahl und Grund der Ablehnung“ kann ich wie folgt beantworten: Wir als Denkmalfachbehörde sind keine Genehmigungsbehörde und können Ihnen daher keine konkreten Zahlen nennen. Hierfür müssen Sie sich an die zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörden bzw. Baugenehmigungsbehörden der jeweiligen Landkreise wenden. Ich kann Ihnen lediglich die Auskunft erteilen, dass nach unserer Kenntnis deutlich mehr als 95% aller Anträge genehmigt werden. Im Übrigen weise ich darauf hin, dass wie in der gesamten Bundesrepublik auch in Thüringen das EEG (Erneuerbare-Energie-Gesetz), für die Belange der Denkmalpflege insbesondere §2 gilt. Zudem gibt es seitens der Obersten Denkmalschutzbehörde veröffentlichte „Vollzugshinweise für die Denkmalfachbehörde und unteren Denkmalschutzbehörden im Hinblick auf die Genehmigung von Photovoltaik- und Solarthermieanlagen an bzw. auf Kulturdenkmalen nach § 2 Abs. 1 Thüringer Denkmalschutzgesetz (ThürDSchG).“ Diese sind online abrufbar. Mit freundlichen Grüßen