Denkmalschutz und Photovoltaik in Hessen

1. die Anzahl von Anträgen an Ihre Behörde zur Installation von Photovoltaik und Solarthermie auf und an denkmalgeschützten Gebäuden in den Jahren 2020 bis 2022
2. die Anzahl der Ablehnungen in den Jahren 2020 bis 2022, aufgeschlüsselt nach Anzahl und Grund der Ablehnung

Für diese Informationen interessiere ich mich, weil Denkmalschutz häufig als Bremser der Energiewende bezeichnet wird und ich erfahren möchte, inwiefern dieses Klischee zutrifft.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. März 2023
  • Frist
    12. April 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, <…
An Landkreis Odenwaldkreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Denkmalschutz und Photovoltaik in Hessen [#272580]
Datum
9. März 2023 16:55
An
Landkreis Odenwaldkreis
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. die Anzahl von Anträgen an Ihre Behörde zur Installation von Photovoltaik und Solarthermie auf und an denkmalgeschützten Gebäuden in den Jahren 2020 bis 2022<< Antragsteller:in >> 2. die Anzahl der Ablehnungen in den Jahren 2020 bis 2022, aufgeschlüsselt nach Anzahl und Grund der Ablehnung<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Für diese Informationen interessiere ich mich, weil Denkmalschutz häufig als Bremser der Energiewende bezeichnet wird und ich erfahren möchte, inwiefern dieses Klischee zutrifft. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 272580 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/272580/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Landkreis Odenwaldkreis
Nachricht <<E-Mail-Adresse>>
Von
Landkreis Odenwaldkreis
Via
Briefpost
Betreff
Nachricht
Datum
29. März 2023
Status
Warte auf Antwort
<<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
AW: B/IV20 // Denkmalschutz und Photovoltaik [#272580] Sehr << Anrede >> ich komme zurück auf Ihr Sch…
An Landkreis Odenwaldkreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: B/IV20 // Denkmalschutz und Photovoltaik [#272580]
Datum
2. April 2023 21:01
An
Landkreis Odenwaldkreis
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich komme zurück auf Ihr Schreiben vom 29.03.2023. Darin fordern Sie mich dazu auf, meinen Antrag vom 09.03.2023 erneut und in Schriftform zu stellen. Ich darf Sie auf § 10 VwVfG hinweisen, der erstens normiert, dass das Verwaltungsverfahren an keine bestimmte Form gebunden ist und zweitens zur einfachen, zweckmäßigen und zügigen Durchführung auffordert. Ich kann § 4 HUIG nicht entnehmen, dass an den Antrag besondere Formanforderungen gestellt werden. Bis Sie mir die besondere Rechtsvorschrift vorlegen, die eine bestimmte Form des Verfahrens von Anträgen nach dem HUIG regelt, sehe ich von der Übersendung eines unterschriebenen Antrags ab. Außerdem schreiben Sie, der Antrag müsse erkennen lassen, auf welches Gesetz er sich bezieht. Ich bin anderer Meinung, denn die Behörde hat von Amts wegen zu prüfen, auf welchen Rechtsgrundlagen ein Auskunftsanspruch basieren kann. Wie in meinem Antrag geschrieben, beziehe ich mich unter anderem auf das HUIG. Mein Antrag lässt eindeutig erkennen, zu welchen Umweltinformationen der Zugang gewünscht wird. Wie ich in meinem Antrag vom 09.03.2023 geschrieben habe, erbitte ich folgende Informationen: "1. die Anzahl von Anträgen an Ihre Behörde zur Installation von Photovoltaik und Solarthermie auf und an denkmalgeschützten Gebäuden in den Jahren 2020 bis 2022 2. die Anzahl der Ablehnungen in den Jahren 2020 bis 2022, aufgeschlüsselt nach Anzahl und Grund der Ablehnung" Es handelt sich auch um Umweltinformationen, denn die Maßnahme (§ 2 Abs. 3 Nr. 3 a) HUIG) “Genehmigung/Ablehnung eines Antrags zum Ausbau erneuerbarer Energieproduktion” wirkt sich auf die Atmosphäre aus, weil mit mehr erneuerbarer Energie weniger konventionelle Energie benötigt und produziert wird. Sie baten um die Übernahmeerklärung hinsichtlich eventuell anfallender Verwaltungskosten. Ich gehe weiterhin davon aus, dass es sich um eine einfache Auskunft handelt, weil einerseits die Menge der Anträge an Ihre Behörde auf Grund der geringen Zahl an denkmalgeschützten Gebäuden gering sein dürfte und Sie zweitens eine Übersicht über die in Ihrem Haus bearbeiteten Anträge elektronisch abrufbar haben sollten; sodass gemäß § 11 Abs. 1 S. 2 HUIG keine Kosten erhoben werden. Sollte es sich wider Erwarten doch um eine gebührenpflichtige Information handeln, möchte ich nicht an meinem Antrag festhalten. Ich bitte Sie daher, meinen Antrag nur so weit zu bearbeiten, bis die Grenze der Kostenpflichtigkeit unmittelbar bevor steht. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 272580 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/272580/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>

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Landkreis Odenwaldkreis
Auskunft
Von
Landkreis Odenwaldkreis
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Briefpost
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Auskunft
Datum
27. April 2023
Status
Anfrage abgeschlossen