Denkmalschutz und Photovoltaik in Hessen

1. die Anzahl von Anträgen an Ihre Behörde zur Installation von Photovoltaik und Solarthermie auf und an denkmalgeschützten Gebäuden in den Jahren 2020 bis 2022
2. die Anzahl der Ablehnungen in den Jahren 2020 bis 2022, aufgeschlüsselt nach Anzahl und Grund der Ablehnung

Für diese Informationen interessiere ich mich, weil Denkmalschutz häufig als Bremser der Energiewende bezeichnet wird und ich erfahren möchte, inwiefern dieses Klischee zutrifft.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. März 2023
  • Frist
    12. April 2023
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Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, <…
An Landkreis Waldeck-Frankenberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Denkmalschutz und Photovoltaik in Hessen [#272582]
Datum
9. März 2023 16:55
An
Landkreis Waldeck-Frankenberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. die Anzahl von Anträgen an Ihre Behörde zur Installation von Photovoltaik und Solarthermie auf und an denkmalgeschützten Gebäuden in den Jahren 2020 bis 2022<< Antragsteller:in >> 2. die Anzahl der Ablehnungen in den Jahren 2020 bis 2022, aufgeschlüsselt nach Anzahl und Grund der Ablehnung<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Für diese Informationen interessiere ich mich, weil Denkmalschutz häufig als Bremser der Energiewende bezeichnet wird und ich erfahren möchte, inwiefern dieses Klischee zutrifft. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 272582 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/272582/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, in Bezug auf meine Informationsfreiheitsanfrage „Denkmalschutz und Photovoltaik in Hessen“ vom 09.03.2…
An Landkreis Waldeck-Frankenberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fristüberschreitung - Denkmalschutz und Photovoltaik in Hessen [#272582]
Datum
9. Mai 2023 22:56
An
Landkreis Waldeck-Frankenberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, in Bezug auf meine Informationsfreiheitsanfrage „Denkmalschutz und Photovoltaik in Hessen“ vom 09.03.2023 (#272582) übersandten Sie mir die begehrten Informationen nicht, obwohl die gesetzlich vorgegebene Frist hierfür inzwischen abgelaufen ist. Daher bitte ich Sie höflich, meinen Antrag alsbald zu bearbeiten. Andernfalls werde ich zu gegebener Zeit Untätigkeitsklage erheben. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Landkreis Waldeck-Frankenberg
Sehr << Antragsteller:in >> zu ihrer Anfrage bezüglich der Anzahl von Anträgen zur Installation von P…
Von
Landkreis Waldeck-Frankenberg
Betreff
AW: Fristüberschreitung - Denkmalschutz und Photovoltaik in Hessen [#272582]
Datum
13. Mai 2023 22:14
Status
Anfrage abgeschlossen
smime.p7s
6,9 KB


Sehr << Antragsteller:in >> zu ihrer Anfrage bezüglich der Anzahl von Anträgen zur Installation von Photovoltaik und Solarthermie auf und an denkmalgeschützten Gebäuden in den Jahren 2020 bis 2022 können wir Ihnen folgendes mitteilen: • 55 separate, isolierte denkmalschutzrechtliche Genehmigungen • hinzu kommen zahlreiche Zustimmungen im Zuge von Baugenehmigungsverfahren §§ 65 und 66 HBO (eine genauere Auswertung aus unserem Fachverfahren ist nicht möglich) Anzahl der Ablehnungen in den Jahren 2020 bis 2022, aufgeschlüsselt nach Anzahl und Grund der Ablehnung: • keine Alle Anfragen zu PV- und Solaranlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden wurden im Vorfeld durch eine Beratung abgestimmt. Informationen zum Einbau und die neuen Richtlinien vom Landesamt für Denkmalpflege sind auf der Webseite des Landkreises Waldeck-Frankenberg veröffentlicht. Das Einvernehmen mit der Fachbehörde, Landesamt für Denkmalpflege, wurde hergestellt. Die Bauämter der Städte und Gemeinden über die Parameter zum Einbau von PV- und Solarthermie wurden durch uns informiert. Der Denkmalbeirat des Landkreises Waldeck-Frankenberg wurde in einer Sitzung über die neuen Richtlinien informiert. Im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit werden diese angewendet. Mit freundlichen Grüßen