Denkmalschutz und Photovoltaik in Hessen

1. die Anzahl von Anträgen an Ihre Behörde zur Installation von Photovoltaik und Solarthermie auf und an denkmalgeschützten Gebäuden in den Jahren 2020 bis 2022
2. die Anzahl der Ablehnungen in den Jahren 2020 bis 2022, aufgeschlüsselt nach Anzahl und Grund der Ablehnung

Für diese Informationen interessiere ich mich, weil Denkmalschutz häufig als Bremser der Energiewende bezeichnet wird und ich erfahren möchte, inwiefern dieses Klischee zutrifft.

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  • Datum
    9. März 2023
  • Frist
    12. April 2023
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Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, <…
An Landkreis Werra-Meißner-Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Denkmalschutz und Photovoltaik in Hessen [#272583]
Datum
9. März 2023 16:55
An
Landkreis Werra-Meißner-Kreis
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. die Anzahl von Anträgen an Ihre Behörde zur Installation von Photovoltaik und Solarthermie auf und an denkmalgeschützten Gebäuden in den Jahren 2020 bis 2022<< Antragsteller:in >> 2. die Anzahl der Ablehnungen in den Jahren 2020 bis 2022, aufgeschlüsselt nach Anzahl und Grund der Ablehnung<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Für diese Informationen interessiere ich mich, weil Denkmalschutz häufig als Bremser der Energiewende bezeichnet wird und ich erfahren möchte, inwiefern dieses Klischee zutrifft. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 272583 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/272583/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Landkreis Werra-Meißner-Kreis
Sehr << Antragsteller:in >> in o.g. Sache teilen wir Ihnen mit, dass ein allgemeiner Anspruch auf In…
Von
Landkreis Werra-Meißner-Kreis
Betreff
Denkmalschutz und Photovoltaik in Hessen [#272583]
Datum
14. März 2023 08:17
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> in o.g. Sache teilen wir Ihnen mit, dass ein allgemeiner Anspruch auf Informationszugang gegenüber öffentlichen Stellen im Bundesland Hessen nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG), dort geregelt im 4. Teil zur Informationsfreiheit, gegenüber dem Werra-Meißner-Kreis nicht besteht, da der Werra-Meißner-Kreis einen solchen Informationszugang nicht durch kreiseigene Satzung eröffnet hat (vgl. § 81 Abs. 1 Nr. 7 HDSIG). Daher ist der Werra-Meißner-Kreis vom Anwendungsbereich der Vorschriften über den Informationszugang nach §§ 80 ff. HDSIG vollständig ausgenommen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Klage Klage
An Verwaltungsgericht Kassel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Klage
Datum
16. Mai 2023
An
Verwaltungsgericht Kassel
Status
Klage

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Landkreis Werra-Meißner-Kreis
Auskunft Daten liegen der Behörde nicht vor.
Von
Landkreis Werra-Meißner-Kreis
Via
Briefpost
Betreff
Auskunft
Datum
15. Januar 2024
Status
Anfrage abgeschlossen
Daten liegen der Behörde nicht vor.