Denkmalschutz und Photovoltaik in Hessen

1. die Anzahl von Anträgen an Ihre Behörde zur Installation von Photovoltaik und Solarthermie auf und an denkmalgeschützten Gebäuden in den Jahren 2020 bis 2022
2. die Anzahl der Ablehnungen in den Jahren 2020 bis 2022, aufgeschlüsselt nach Anzahl und Grund der Ablehnung

Für diese Informationen interessiere ich mich, weil Denkmalschutz häufig als Bremser der Energiewende bezeichnet wird und ich erfahren möchte, inwiefern dieses Klischee zutrifft.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. März 2023
  • Frist
    12. April 2023
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Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, <…
An Universitätsstadt Marburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Denkmalschutz und Photovoltaik in Hessen [#272592]
Datum
9. März 2023 16:55
An
Universitätsstadt Marburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. die Anzahl von Anträgen an Ihre Behörde zur Installation von Photovoltaik und Solarthermie auf und an denkmalgeschützten Gebäuden in den Jahren 2020 bis 2022<< Antragsteller:in >> 2. die Anzahl der Ablehnungen in den Jahren 2020 bis 2022, aufgeschlüsselt nach Anzahl und Grund der Ablehnung<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Für diese Informationen interessiere ich mich, weil Denkmalschutz häufig als Bremser der Energiewende bezeichnet wird und ich erfahren möchte, inwiefern dieses Klischee zutrifft. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 272592 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/272592/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, in Bezug auf meine Informationsfreiheitsanfrage „Denkmalschutz und Photovoltaik in Hessen“ vom 09.03.2…
An Universitätsstadt Marburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fristüberschreitung - Denkmalschutz und Photovoltaik in Hessen [#272592]
Datum
9. Mai 2023 22:57
An
Universitätsstadt Marburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, in Bezug auf meine Informationsfreiheitsanfrage „Denkmalschutz und Photovoltaik in Hessen“ vom 09.03.2023 (#272592) übersandten Sie mir die begehrten Informationen nicht, obwohl die gesetzlich vorgegebene Frist hierfür inzwischen abgelaufen ist. Daher bitte ich Sie höflich, meinen Antrag alsbald zu bearbeiten. Andernfalls werde ich zu gegebener Zeit Untätigkeitsklage erheben. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Universitätsstadt Marburg
Ihre Anfrage zu PV-Anlagen Sehr << Antragsteller:in >> bitte entschuldigen Sie die verspätete Rückme…
Von
Universitätsstadt Marburg
Betreff
Ihre Anfrage zu PV-Anlagen
Datum
26. Mai 2023 10:32
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> bitte entschuldigen Sie die verspätete Rückmeldung. In Marburg stand die Untere Denkmalschutzbehörde einer solaren Energiegewinnung stets i. A. positiv gegenüber (vgl. Entwurf zu einer verpflichtenden Solarsatzung in Marburg 2008). Um dennoch im Stadtbild und der Gebäudeästhetik der Denkmale und Gesamtanlagen Beeinträchtigungen zu vermeiden, haben wir uns früh auf einige gestalterische Auflagen für die Anbringung und das technische Aussehen der Dachanlagen geeinigt (u. a. Freihaltung eines sichtbaren Dachabstands, um die originale Dachdeckung erkennbar zu halten, weiterhin die Verwendung von sog. FullBlack-Modulen ohne sichtbare Gitternetzstruktur und mit dunklen Rahmeneinfassungen). Diese Verfahrensweise ist vielfach von anderen Kommunen übernommen worden. Inzwischen ist durch die Landesregierung Hessen auch eine entsprechende Richtlinie an die Denkmalbehörden ergangen, wonach Solaranlagen regelmäßig zu erteilen ist. Genehmigung von Solaranlagen an oder auf Kulturdenkmälern | wissenschaft. hessen.de<https://wissenschaft.hessen.de/kultur-erleben/denkmalschutz-und-denkmalpflege/richtlinie-solaranlagen> Dies geht einher mit einer intensiven Beratung zur Dachbelegung und alternativen Standorten, z. B. auf Nebengebäuden oder rückseitigen Dachflächen. Begleitend dazu sind die Kolleg*innen des Fachdienstes Umwelt in der Energieberatung und Bezuschussung regenerativer Energieanlagen und Dämmweisen aktiv, um unseren Beitrag zur Klimaneutralität zu leisten. https://www.marburg.de/portal/seiten/zuschussprogramm-klimafreundlich-wohnen-900002386-23001.html In der Universitätsstadt Marburg ist weiterhin für die Installation von PV- und solarthermischen Anlagen eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung erforderlich. Diese ist für die Antragsteller schnell und kostenfrei zu erhalten. Wir erwarten hierzu seitens der Bauherrschaft eine Kurzbeschreibung mit Darstellung der Dachbelegungsflächen oder Visualisierung und des eingesetzten Modultyps. Nach recht verhaltener Zahl an Antragstellungen in 2020 und 2021 (jeweils ca. 5 PV-Anlagen) ist in 2022 ein deutlicher Anstieg auf ca. 25 Anlagen oder Anlagenerweiterungen zu verzeichnen gewesen, genauso dynamisch verhält es sich bisher in diesem Jahr. Solarthermische Anlagen spielen dabei keine Rolle, dies steht erst zu erwarten, wenn die neue Heizungsverordnung mit einem regenerativen Energieanteil von mind. 65% ab 2024 kommen dürfte. Durch die Anerkennung der o. g. nachvollziehbaren Auflagen bei der Dachgestaltung und die begleitende Beratung samt Förderung kommt es nur sehr selten zu Abstimmungskonflikten und bisher zu keiner Ablehnung eines Antrags. Bisher ist noch kein "Run" auf die allseits beworbenen Mini-PV-(Balkon)Anlagen in Marburg zu vernehmen, allerdings kann es sein, dass diese auch seitens der Betreiber*innen beim Einsatz in oder an denkmalgeschützten Gebäuden nicht immer beantragt werden und wurden. Gleichwohl gilt eine Genehmigungspflicht auch hierbei, da bei der Anbringung z. B. an schmiedeeisernen Geländern oder mit Sandsteinornamentik versehenen Fassaden das Denkmal beeinträchtigt sein kann. Bei weiteren Fragen können Sie mich auch gerne direkt ansprechen. Viele Grüße