Denkmalschutz und Photovoltaik in Hessen

1. die Anzahl von Anträgen an Ihre Behörde zur Installation von Photovoltaik und Solarthermie auf und an denkmalgeschützten Gebäuden in den Jahren 2020 bis 2022
2. die Anzahl der Ablehnungen in den Jahren 2020 bis 2022, aufgeschlüsselt nach Anzahl und Grund der Ablehnung

Für diese Informationen interessiere ich mich, weil Denkmalschutz häufig als Bremser der Energiewende bezeichnet wird und ich erfahren möchte, inwiefern dieses Klischee zutrifft.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. März 2023
  • Frist
    12. April 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, <…
An Gemeinde Oberursel (Taunus) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Denkmalschutz und Photovoltaik in Hessen [#272564]
Datum
9. März 2023 16:55
An
Gemeinde Oberursel (Taunus)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. die Anzahl von Anträgen an Ihre Behörde zur Installation von Photovoltaik und Solarthermie auf und an denkmalgeschützten Gebäuden in den Jahren 2020 bis 2022<< Antragsteller:in >> 2. die Anzahl der Ablehnungen in den Jahren 2020 bis 2022, aufgeschlüsselt nach Anzahl und Grund der Ablehnung<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Für diese Informationen interessiere ich mich, weil Denkmalschutz häufig als Bremser der Energiewende bezeichnet wird und ich erfahren möchte, inwiefern dieses Klischee zutrifft. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 272564 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/272564/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>

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Gemeinde Oberursel (Taunus)
Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrer Anfrage vom 09.03.2023 zur Installation von Photovoltaik und Sol…
Von
Gemeinde Oberursel (Taunus)
Betreff
AW: Denkmalschutz und Photovoltaik in Hessen [#272564]
Datum
15. März 2023 13:32
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrer Anfrage vom 09.03.2023 zur Installation von Photovoltaik und Solarthermie auf und an denkmalgeschützten Gebäuden in den Jahren 2020 bis 2022: 2020: kein Antrag 2021: kein Antrag 2022: 4 Anträge – 4 Genehmigungen Zur Information: Solare Energieanlagen auf oder an Kulturdenkmälern sowie freistehende Anlagen sind nach § 18 HDSchG denkmalrechtlich immer genehmigungspflichtig, da immer eine Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes und Eingriffe in die Substanz eines Baudenkmals mit der Errichtung einer Solaranlage einhergehen. Zugleich bestimmt § 9 Abs. 1 Satz 3 HDSchG, dass bei der Genehmigungsentscheidung die Belange des Klima- und Ressourcenschutzes in der stets vorzunehmenden Abwägungsentscheidung besonders zu berücksichtigen sind. Eine vorrangige Berücksichtigung dieser Belange ist jedoch weder nach dem HDSchG noch nach § 2 Erneuerbare- Energien-Gesetz 2023 (EEG 2023) normiert. Im Oktober 2022 wurde die Richtlinie für Denkmalbehörden im Hinblick auf Genehmigung von Solaranlagen an bzw. auf Kulturdenkmälern vom Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst herausgegeben, mit dem Ziel der Herstellung von genehmigungsfähigen Anträgen. https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/VVHE-VVHE000018648 Dazu ist im Dezember 2022 die Handreichung zur Richtlinie für Denkmalbehörden vom Landesamt für Denkmalpflege Hessen erschienen. https://denkmal.hessen.de/von-uns/publikationen/uebersicht-der-publikationen/solaranlagen-auf-denkmalgeschuetzten-gebaeuden Mit freundlichen Grüßen