Denkmalschutz und Photovoltaik in Mecklenburg-Vorpommern

1. die Anzahl von Anträgen zur Installation von Photovoltaik und Solarthermie auf und an denkmalgeschützten Gebäuden in den Jahren 2020 bis 2022
2. die Anzahl der Ablehnungen in den Jahren 2020 bis 2022, aufgeschlüsselt nach Anzahl und Grund der Ablehnung

Für diese Informationen interessiere ich mich, weil Denkmalschutz häufig als Bremser der Energiewende bezeichnet wird und ich erfahren möchte, inwiefern dieses Klischee zutrifft.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. Februar 2023
  • Frist
    17. März 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Guten Tag, bitte senden Sie mir Folge…
An Bauamt der Hansestadt Wismar Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Denkmalschutz und Photovoltaik in Mecklenburg-Vorpommern [#270439]
Datum
15. Februar 2023 18:48
An
Bauamt der Hansestadt Wismar
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. die Anzahl von Anträgen zur Installation von Photovoltaik und Solarthermie auf und an denkmalgeschützten Gebäuden in den Jahren 2020 bis 2022 2. die Anzahl der Ablehnungen in den Jahren 2020 bis 2022, aufgeschlüsselt nach Anzahl und Grund der Ablehnung Für diese Informationen interessiere ich mich, weil Denkmalschutz häufig als Bremser der Energiewende bezeichnet wird und ich erfahren möchte, inwiefern dieses Klischee zutrifft.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 270439 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/270439/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Denkmalschutz und Photovoltaik in Mecklenburg-Vorpommern [#270439]
An Bauamt der Hansestadt Wismar Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Fax
Betreff
Denkmalschutz und Photovoltaik in Mecklenburg-Vorpommern [#270439]
Datum
15. Februar 2023 18:48
An
Bauamt der Hansestadt Wismar
Status
Fax wird verschickt...
Nicht-öffentliche Anhänge:
fax.pdf
45,1 KB
<< Anfragesteller:in >>
Nachtrag Denkmalschutz und Photovoltaik [#270439] Guten Tag, mir ist aufgefallen, dass sich das Zusammenspiel aus…
An Bauamt der Hansestadt Wismar Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Nachtrag Denkmalschutz und Photovoltaik [#270439]
Datum
15. Februar 2023 23:56
An
Bauamt der Hansestadt Wismar
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, mir ist aufgefallen, dass sich das Zusammenspiel aus Betreff und Text meiner Anfrage missverstehen lässt. Deshalb möchte ich vorsichtshalber klarstellen, dass ich Interesse an den an Ihre Behörde gerichteten Anträgen habe, nicht an denen aus ganz Mecklenburg-Vorpommern. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 270439 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/270439/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Bauamt der Hansestadt Wismar
Guten Morgen Herr << Antragsteller:in >>, Ihre Anfrage ist bei uns im Bauamt eingegangen und wird gep…
Von
Bauamt der Hansestadt Wismar
Betreff
AW: Denkmalschutz und Photovoltaik in Mecklenburg-Vorpommern [#270439]
Datum
16. Februar 2023 07:29
Status
Warte auf Antwort
Guten Morgen Herr << Antragsteller:in >>, Ihre Anfrage ist bei uns im Bauamt eingegangen und wird geprüft. mit freundlichen Grüßen
Bauamt der Hansestadt Wismar
AW: Nachtrag Denkmalschutz und Photovoltaik [#270439] Guten Morgen Herr << Antragsteller:in >>, ich f…
Von
Bauamt der Hansestadt Wismar
Betreff
AW: Nachtrag Denkmalschutz und Photovoltaik [#270439]
Datum
16. Februar 2023 07:31
Status
Warte auf Antwort
Guten Morgen Herr << Antragsteller:in >>, ich füge Ihren Hinweis dem Antrag auf Auskunft hinzu. mit freundlichen Grüßen
Bauamt der Hansestadt Wismar
AW: Nachtrag Denkmalschutz und Photovoltaik [#270439], Az. 00131-2023-01 Sehr << Antragsteller:in >>
Von
Bauamt der Hansestadt Wismar
Betreff
AW: Nachtrag Denkmalschutz und Photovoltaik [#270439], Az. 00131-2023-01
Datum
2. März 2023 09:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre o.g. E-Mail ist beim Bürgermeister der Hansestadt Wismar eingegangen. Dieser hat mich mit der weiteren Bearbeitung beauftragt. Nach § 10 Abs. 1 IFG M-V ist ein entsprechender Antrag schriftlich oder zur Niederschrift an die betroffene Behörde zu richten. Bisher ging Ihr Antrag hier nur per E-Mail ein. Dies erfüllt die Schriftformanforderung mangels qualifizierter elektronischer Signatur nicht. Bevor die begehrte Auskunft erteilt werden kann, bitte ich Sie um die Übersendung einer formgemäßen Erklärung z.B. mittels eines Schreibens mit Ihrer Unterschrift (per Brief oder Fax oder eingescannt per E-Mail). Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Az. 00131-2023-01 // Denkmalschutz und Photovoltaik [#270439] Guten Tag << Antragsteller:in >> be…
An Bauamt der Hansestadt Wismar Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Az. 00131-2023-01 // Denkmalschutz und Photovoltaik [#270439]
Datum
7. März 2023 17:32
An
Bauamt der Hansestadt Wismar
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Antragsteller:in >> bei meinem Antrag handelt es sich auch um einen Antrag nach dem LUIG M-V. Gemäß § 3 LUIG M-V gilt unter anderem § 4 des Umweltinformationsgesetzes, in dem der Antrag und das Verfahren geregelt wird, entsprechend für Anträge nach dem LUIG M-V. Im Bundes-UIG finde ich keine Vorschrift, die eine bestimmte Form für die Antragstellung vorsieht. Daher ist für die Wirksamkeit meines Antrags keine Schriftform erforderlich. Ich bitte Sie daher höflich, meinen Antrag in der vorliegenden Form zu bearbeiten. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 270439 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/270439/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>

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Bauamt der Hansestadt Wismar
Ihr Antrag nach LUIG M-V bzw. UIG bzgl. Denkmalschutz, Az. 00131-2023-01 Sehr << Antragsteller:in >>
Von
Bauamt der Hansestadt Wismar
Betreff
Ihr Antrag nach LUIG M-V bzw. UIG bzgl. Denkmalschutz, Az. 00131-2023-01
Datum
14. März 2023 08:29
Status
Sehr << Antragsteller:in >> nachfolgend erhalten Sie die erbetene Auskunft: 2020 – 1 Antrag – Ablehnung – Begründung der Ablehnung: „erhebliche Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes der denkmalgeschützten Wohnanlage“ 2021 – keine Anträge 2022 – 6 Anträge, davon: 3 Genehmigungen und 3 Ablehnungen - Begründung der Ablehnungen: „Einsehbarkeit vom öffentlichen Straßenraum und von den Kirchtürmen“ (Denkmalbereichsverordnung „Altstadt Wismar“ und Lage im Geltungsbereich des UNESCO Welterbe sowie der Gestaltungssatzung) Mit freundlichen Grüßen