Denkmalschutz und Photovoltaik in Rheinland-Pfalz

1. die Anzahl von Anträgen an Ihre Behörde zur Installation von Photovoltaik und Solarthermie auf und an denkmalgeschützten Gebäuden in den Jahren 2020 bis 2022
2. die Anzahl der Ablehnungen in den Jahren 2020 bis 2022, aufgeschlüsselt nach Anzahl und Grund der Ablehnung

Für diese Informationen interessiere ich mich, weil Denkmalschutz häufig als Bremser der Energiewende bezeichnet wird und ich erfahren möchte, inwiefern dieses Klischee zutrifft.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. März 2023
  • Frist
    12. April 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, <…
An Kreisverwaltung Kaiserslautern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Denkmalschutz und Photovoltaik in Rheinland-Pfalz [#272606]
Datum
9. März 2023 16:56
An
Kreisverwaltung Kaiserslautern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. die Anzahl von Anträgen an Ihre Behörde zur Installation von Photovoltaik und Solarthermie auf und an denkmalgeschützten Gebäuden in den Jahren 2020 bis 2022<< Antragsteller:in >> 2. die Anzahl der Ablehnungen in den Jahren 2020 bis 2022, aufgeschlüsselt nach Anzahl und Grund der Ablehnung<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Für diese Informationen interessiere ich mich, weil Denkmalschutz häufig als Bremser der Energiewende bezeichnet wird und ich erfahren möchte, inwiefern dieses Klischee zutrifft. Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 272606 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/272606/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>

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Kreisverwaltung Kaiserslautern
Sehr << Antragsteller:in >> von der Unteren Denkmalschutzbehörde im Landkreis Kaiserslautern wurden …
Von
Kreisverwaltung Kaiserslautern
Betreff
Denkmalschutz und Photovoltaik in Rheinland-Pfalz [#272606]
Datum
20. März 2023 16:04
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> von der Unteren Denkmalschutzbehörde im Landkreis Kaiserslautern wurden in den letzten Jahren auf und an denkmalgeschützten Gebäuden folgende Anträge für Photovoltaikanlagen genehmigt – - Solaranlagen wurden keine beantragt-: 2020: 1 St. PV – Dach in Trippstadt 2021: 1 St. PV - Dach in Martinshöhe 2022: 3 St. PV – Dächer in Mehlingen, Hütschenhausen und Reichenbach-Steegen 2023: bisher 2 St. PV – Dächer in Hauptstuhl Ablehnungen von PV-Anlagen oder Solarthermieanlagen gab es von der Unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises Kaiserslautern in diesen Jahren nicht. Allerdings wurden wir bei einem kirchlichen Verfahren gem. §23 Abs. 2 Denkmalschutzgesetz im Benehmen von der prot. Kirche im Verfahren beteiligt. In diesem Fall wurde an einer Kirche die Zustimmung / Genehmigung zur Errichtung einer PV-Anlage versagt. Wir hoffen ihre Frage hiermit beantwortet zu haben und sind für weitere Fragen offen. Mit freundlichen Grüßen