Denkmalschutz und Photovoltaik in Rheinland-Pfalz

1. die Anzahl von Anträgen an Ihre Behörde zur Installation von Photovoltaik und Solarthermie auf und an denkmalgeschützten Gebäuden in den Jahren 2020 bis 2022
2. die Anzahl der Ablehnungen in den Jahren 2020 bis 2022, aufgeschlüsselt nach Anzahl und Grund der Ablehnung

Für diese Informationen interessiere ich mich, weil Denkmalschutz häufig als Bremser der Energiewende bezeichnet wird und ich erfahren möchte, inwiefern dieses Klischee zutrifft.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. März 2023
  • Frist
    12. April 2023
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Antrag nach dem LTranspG, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, <…
An Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Denkmalschutz und Photovoltaik in Rheinland-Pfalz [#272611]
Datum
9. März 2023 16:56
An
Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. die Anzahl von Anträgen an Ihre Behörde zur Installation von Photovoltaik und Solarthermie auf und an denkmalgeschützten Gebäuden in den Jahren 2020 bis 2022<< Antragsteller:in >> 2. die Anzahl der Ablehnungen in den Jahren 2020 bis 2022, aufgeschlüsselt nach Anzahl und Grund der Ablehnung<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Für diese Informationen interessiere ich mich, weil Denkmalschutz häufig als Bremser der Energiewende bezeichnet wird und ich erfahren möchte, inwiefern dieses Klischee zutrifft. Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 272611 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/272611/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>

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Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage und teilen Ihnen d…
Von
Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis
Betreff
AW: Denkmalschutz und Photovoltaik in Rheinland-Pfalz [#272611]
Datum
15. März 2023 16:29
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage und teilen Ihnen dazu folgendes mit: In den Jahren 2020 - 2022 wurden hier 6 Anträge auf Genehmigung zur Installation von Photovoltaik und Solarthermie auf und an denkmalgeschützten Gebäuden gestellt. Davon wurden 3 Anträge genehmigt. Bei den anderen 3 Anträgen wurden Bedenken geäußert und konkretisierende Unterlagen angefordert, z.B. zu Art und Anbringung der Module. Die Anträge wurden daraufhin zurückgenommen bzw. zurückgestellt. Von den vorgenannten Anträgen wurde kein Antrag abgelehnt. Darüber hinaus haben wir zahlreiche formlose Anfragen zur Genehmigungsfähigkeit von PV- und Solaranlagen erhalten. In der Regel haben wir dazu mitgeteilt, dass man aus denkmalrechtlicher Sicht damit zurückhaltend umgeht. Bei Einhaltung bestimmter Voraussetzungen konnten jedoch auch bisher in Ausnahmefällen Genehmigungen in Aussicht gestellt werden. Die Sachlage dürfte sich jedoch in Zukunft ändern. Wir haben heute die Pressemeldung des zuständigen Ministeriums des Innern und für Sport erhalten, wonach in Rheinland-Pfalz für das Anbringen von Solaranlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden künftig im Regelfall eine Genehmigung erteilt werden soll. Ablehnungen soll es nur noch in bestimmten Ausnahmefällen geben. Hierzu gibt es eine neue Verwaltungsvorschrift, die uns jedoch noch nicht vorliegt. Wir hoffen, Ihnen mit unseren Ausführungen Ihre Fragen ausreichend beantwortet zu haben und stehen für Rückfragen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen