Denkmalschutz und Photovoltaik in Rheinland-Pfalz

1. die Anzahl von Anträgen an Ihre Behörde zur Installation von Photovoltaik und Solarthermie auf und an denkmalgeschützten Gebäuden in den Jahren 2020 bis 2022
2. die Anzahl der Ablehnungen in den Jahren 2020 bis 2022, aufgeschlüsselt nach Anzahl und Grund der Ablehnung

Für diese Informationen interessiere ich mich, weil Denkmalschutz häufig als Bremser der Energiewende bezeichnet wird und ich erfahren möchte, inwiefern dieses Klischee zutrifft.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. März 2023
  • Frist
    12. April 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, <…
An Kreisverwaltung Südliche Weinstraße Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Denkmalschutz und Photovoltaik in Rheinland-Pfalz [#272614]
Datum
9. März 2023 16:56
An
Kreisverwaltung Südliche Weinstraße
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. die Anzahl von Anträgen an Ihre Behörde zur Installation von Photovoltaik und Solarthermie auf und an denkmalgeschützten Gebäuden in den Jahren 2020 bis 2022<< Antragsteller:in >> 2. die Anzahl der Ablehnungen in den Jahren 2020 bis 2022, aufgeschlüsselt nach Anzahl und Grund der Ablehnung<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Für diese Informationen interessiere ich mich, weil Denkmalschutz häufig als Bremser der Energiewende bezeichnet wird und ich erfahren möchte, inwiefern dieses Klischee zutrifft. Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 272614 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/272614/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>

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Kreisverwaltung Südliche Weinstraße
Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrer Anfrage können wir folgendes mitteilen. Im Zeitraum 2020-2022 wu…
Von
Kreisverwaltung Südliche Weinstraße
Betreff
Antwort: WG: Denkmalschutz und Photovoltaik in Rheinland-Pfalz [#272614]
Datum
17. März 2023 12:11
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

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Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrer Anfrage können wir folgendes mitteilen. Im Zeitraum 2020-2022 wurden von uns 25 Anträge auf Errichtung von Photovoltaikanlagen im Bereich des Denkmalschutzes genehmigt. Im gleichen Zeitraum wurden 3 Anträge abgelehnt, 2 wegen erheblicher Beeinträchtigung des Denkmals, 1 Antrag wegen Verstoß gegen die Gestaltungssatzung. Bzgl. des "Klischees" kann ich mitteilen, dass der Denkmalschutz nicht Bremser der Energiewende sein kann. Im Bereich des Bundesgebietes sind nur ca. 3 % der Gebäude denkmalgeschützt. Selbst bei einer Ablehnung aller Anträge kann dies bei der geringen Zahl der Denkmale nie eine Bremse sein. Mit freundlichen Grüßen