Denkmalschutz und Photovoltaik in Rheinland-Pfalz

1. die Anzahl von Anträgen an Ihre Behörde zur Installation von Photovoltaik und Solarthermie auf und an denkmalgeschützten Gebäuden in den Jahren 2020 bis 2022
2. die Anzahl der Ablehnungen in den Jahren 2020 bis 2022, aufgeschlüsselt nach Anzahl und Grund der Ablehnung

Für diese Informationen interessiere ich mich, weil Denkmalschutz häufig als Bremser der Energiewende bezeichnet wird und ich erfahren möchte, inwiefern dieses Klischee zutrifft.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    9. März 2023
  • Frist
    12. April 2023
  • Kosten dieser Information:
    230,00 Euro
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, <…
An Kreisverwaltung Trier-Saarburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Denkmalschutz und Photovoltaik in Rheinland-Pfalz [#272616]
Datum
9. März 2023 16:56
An
Kreisverwaltung Trier-Saarburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. die Anzahl von Anträgen an Ihre Behörde zur Installation von Photovoltaik und Solarthermie auf und an denkmalgeschützten Gebäuden in den Jahren 2020 bis 2022<< Antragsteller:in >> 2. die Anzahl der Ablehnungen in den Jahren 2020 bis 2022, aufgeschlüsselt nach Anzahl und Grund der Ablehnung<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Für diese Informationen interessiere ich mich, weil Denkmalschutz häufig als Bremser der Energiewende bezeichnet wird und ich erfahren möchte, inwiefern dieses Klischee zutrifft. Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 272616 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/272616/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, in Bezug auf meine Informationsfreiheitsanfrage „Denkmalschutz und Photovoltaik in Rheinland-Pfalz“ vo…
An Kreisverwaltung Trier-Saarburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fristüberschreitung - Denkmalschutz und Photovoltaik in Rheinland-Pfalz [#272616]
Datum
9. Mai 2023 23:03
An
Kreisverwaltung Trier-Saarburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, in Bezug auf meine Informationsfreiheitsanfrage „Denkmalschutz und Photovoltaik in Rheinland-Pfalz“ vom 09.03.2023 (#272616) übersandten Sie mir die begehrten Informationen nicht, obwohl die gesetzlich vorgegebene Frist hierfür inzwischen abgelaufen ist. Daher bitte ich Sie höflich, meinen Antrag alsbald zu bearbeiten. Andernfalls werde ich zu gegebener Zeit Untätigkeitsklage erheben. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Kreisverwaltung Trier-Saarburg
Nachricht <<E-Mail-Adresse>>
Von
Kreisverwaltung Trier-Saarburg
Via
Briefpost
Betreff
Nachricht
Datum
15. Mai 2023
Status
Warte auf Antwort
<<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
AW: 12/23-LTranspG/KRM // Antragsrücknahme [#272616] Guten Tag, wegen der von Ihnen mit Schreiben vom 15.05.2023 …
An Kreisverwaltung Trier-Saarburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 12/23-LTranspG/KRM // Antragsrücknahme [#272616]
Datum
22. Mai 2023 21:25
An
Kreisverwaltung Trier-Saarburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, wegen der von Ihnen mit Schreiben vom 15.05.2023 in Aussicht gestellten Kosten ziehe ich meine Anfrage „Denkmalschutz und Photovoltaik in Rheinland-Pfalz“ vom 09.03.2023 (#272616) zurück. Können Sie mir dennoch eine grobe Schätzung der Fallzahlen geben, ohne alte Akten zu durchforsten, dass ich mir ein Bild über die Dimensionen machen kann? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Kreisverwaltung Trier-Saarburg
AW: [Extern] AW: 12/23-LTranspG/KRM // Antragsrücknahme [#272616] Sehr << Antragsteller:in >> seiten…
Von
Kreisverwaltung Trier-Saarburg
Betreff
AW: [Extern] AW: 12/23-LTranspG/KRM // Antragsrücknahme [#272616]
Datum
24. Mai 2023 15:08
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> seitens der Fachabteilung wurde mitgeteilt, dass eine gesamte Akteneisicht rd. 4 Stunden Zeitaufwand in Anspruch nehmen wird, wobei mit Gebühren von rd. 230 Euro (gerechnet nach Zeitaufwand) zu rechnen ist, da in den Jahren 2020 bis 2022 einige Anträge eingegangen sind. Es ist aber davon auszugehen, dass nur vereinzelt PV-Anlagen auf untergeordneten Nebengebäuden von Kulturdenkmälern bzw. auf ergänzenden Neubauten genehmigt wurden. Mit freundlichen Grüßen