Denkmalschutz und Photovoltaik in Rheinland-Pfalz

1. die Anzahl von Anträgen an Ihre Behörde zur Installation von Photovoltaik und Solarthermie auf und an denkmalgeschützten Gebäuden in den Jahren 2020 bis 2022
2. die Anzahl der Ablehnungen in den Jahren 2020 bis 2022, aufgeschlüsselt nach Anzahl und Grund der Ablehnung

Für diese Informationen interessiere ich mich, weil Denkmalschutz häufig als Bremser der Energiewende bezeichnet wird und ich erfahren möchte, inwiefern dieses Klischee zutrifft.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. März 2023
  • Frist
    12. April 2023
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Antrag nach dem LTranspG, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, <…
An Stadtverwaltung Frankenthal/Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Denkmalschutz und Photovoltaik in Rheinland-Pfalz [#272620]
Datum
9. März 2023 16:56
An
Stadtverwaltung Frankenthal/Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. die Anzahl von Anträgen an Ihre Behörde zur Installation von Photovoltaik und Solarthermie auf und an denkmalgeschützten Gebäuden in den Jahren 2020 bis 2022<< Antragsteller:in >> 2. die Anzahl der Ablehnungen in den Jahren 2020 bis 2022, aufgeschlüsselt nach Anzahl und Grund der Ablehnung<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Für diese Informationen interessiere ich mich, weil Denkmalschutz häufig als Bremser der Energiewende bezeichnet wird und ich erfahren möchte, inwiefern dieses Klischee zutrifft. Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 272620 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/272620/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>

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Stadtverwaltung Frankenthal/Pfalz
Denkmalschutz und Photovoltaik in Frankenthal Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrag…
Von
Stadtverwaltung Frankenthal/Pfalz
Betreff
Denkmalschutz und Photovoltaik in Frankenthal
Datum
13. März 2023 12:59
Status
Anfrage abgeschlossen
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4,2 KB
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Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Es gab in den vergangenen zwei Jahren 3 Anträge zur Installation von Photovoltaik/Solarthermie auf denkmalgeschützten Gebäuden in Frankenthal, die zum Teil noch offen sind. In einem Fall wurde das Vorhaben abgelehnt, da es sich um ein Gebäude in einer Denkmalzone handelt und hier der Erhalt des historischen Erscheinungsbildes vorrangig ist. Jedoch war in diesem Fall die Installation von Photovoltaik auf einem Nebengebäude zulässig. In den beiden anderen (noch offenen) Fällen wartet die Untere Denkmalschutzbehörde noch auf Unterlagen zum Antrag, wird die Anfragen aber sehr wahrscheinlich positiv bescheiden. Die Anlagen sind hof-/gartenseitig zulässig bzw. vom öffentlichen Straßenraum aus nicht einsehbar und insofern genehmigungsfähig. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen