Denkmalschutz und Photovoltaik in Rheinland-Pfalz

1. die Anzahl von Anträgen an Ihre Behörde zur Installation von Photovoltaik und Solarthermie auf und an denkmalgeschützten Gebäuden in den Jahren 2020 bis 2022
2. die Anzahl der Ablehnungen in den Jahren 2020 bis 2022, aufgeschlüsselt nach Anzahl und Grund der Ablehnung

Für diese Informationen interessiere ich mich, weil Denkmalschutz häufig als Bremser der Energiewende bezeichnet wird und ich erfahren möchte, inwiefern dieses Klischee zutrifft.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. März 2023
  • Frist
    12. April 2023
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Antrag nach dem LTranspG, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, <…
An Stadtverwaltung Zweibrücken Details
Von
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Betreff
Denkmalschutz und Photovoltaik in Rheinland-Pfalz [#272630]
Datum
9. März 2023 16:56
An
Stadtverwaltung Zweibrücken
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. die Anzahl von Anträgen an Ihre Behörde zur Installation von Photovoltaik und Solarthermie auf und an denkmalgeschützten Gebäuden in den Jahren 2020 bis 2022<< Antragsteller:in >> 2. die Anzahl der Ablehnungen in den Jahren 2020 bis 2022, aufgeschlüsselt nach Anzahl und Grund der Ablehnung<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Für diese Informationen interessiere ich mich, weil Denkmalschutz häufig als Bremser der Energiewende bezeichnet wird und ich erfahren möchte, inwiefern dieses Klischee zutrifft. Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 272630 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/272630/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
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Guten Tag, in Bezug auf meine Informationsfreiheitsanfrage „Denkmalschutz und Photovoltaik in Rheinland-Pfalz“ vo…
An Stadtverwaltung Zweibrücken Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fristüberschreitung - Denkmalschutz und Photovoltaik in Rheinland-Pfalz [#272630]
Datum
9. Mai 2023 23:09
An
Stadtverwaltung Zweibrücken
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, in Bezug auf meine Informationsfreiheitsanfrage „Denkmalschutz und Photovoltaik in Rheinland-Pfalz“ vom 09.03.2023 (#272630) übersandten Sie mir die begehrten Informationen nicht, obwohl die gesetzlich vorgegebene Frist hierfür inzwischen abgelaufen ist. Daher bitte ich Sie höflich, meinen Antrag alsbald zu bearbeiten. Andernfalls werde ich zu gegebener Zeit Untätigkeitsklage erheben. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Stadtverwaltung Zweibrücken
Sehr << Antragsteller:in >> bitte entschuldigen Sie unsere verspätete Antwort. Aufgrund von personell…
Von
Stadtverwaltung Zweibrücken
Betreff
WG: Fristüberschreitung - Denkmalschutz und Photovoltaik in Rheinland-Pfalz [#272630]
Datum
10. Mai 2023 09:04
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> bitte entschuldigen Sie unsere verspätete Antwort. Aufgrund von personellen Engpässen und vielen Krankheitsfällen, war uns eine frühere Beantwortung Ihrer Anfrage nicht möglich. Ich möchte mich ebenfalls dafür entschuldigen zu diesem Sachverhalt nicht früher Rückmeldung gegeben zu haben. Nach Rücksprache mit dem Stadtbauamt der Stadtverwaltung Zweibrücken kann ich Ihnen mitteilen, dass in den Jahren 2020 -2022 zwei Bürger*innen einen Antrag für eine Photovoltaikanlage auf denkmalgeschützten Dächern gestellt haben. Beide wurden im Einklang mit der Generaldirektion Kulturelles Erbe genehmigt. Abgelehnt wurde keiner. Für Solaranlagen auf Gebäuden, die unter Denkmalschutz stehen, sollen in Rheinland-Pfalz die Antragsteller künftig im Regelfall eine Genehmigung erhalten. Dafür sorgt das Innenministerium mit einer neuen Richtlinie zur Genehmigung dieser Anlagen. Die Verwaltungsvorschrift gilt seit 15. März 2023. Mit freundlichen Grüßen