Denkmalschutz und Photovoltaik in Sachsen-Anhalt

Anfrage an: Stadt Weißenfels

1. die Anzahl von Anträgen an Ihre Behörde zur Installation von Photovoltaik und Solarthermie auf und an denkmalgeschützten Gebäuden in den Jahren 2020 bis 2022
2. die Anzahl der Ablehnungen in den Jahren 2020 bis 2022, aufgeschlüsselt nach Anzahl und Grund der Ablehnung

Für diese Informationen interessiere ich mich, weil Denkmalschutz häufig als Bremser der Energiewende bezeichnet wird und ich erfahren möchte, inwiefern dieses Klischee zutrifft.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. März 2023
  • Frist
    12. April 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Gu…
An Stadt Weißenfels Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Denkmalschutz und Photovoltaik in Sachsen-Anhalt [#272529]
Datum
9. März 2023 16:53
An
Stadt Weißenfels
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. die Anzahl von Anträgen an Ihre Behörde zur Installation von Photovoltaik und Solarthermie auf und an denkmalgeschützten Gebäuden in den Jahren 2020 bis 2022<< Antragsteller:in >> 2. die Anzahl der Ablehnungen in den Jahren 2020 bis 2022, aufgeschlüsselt nach Anzahl und Grund der Ablehnung<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Für diese Informationen interessiere ich mich, weil Denkmalschutz häufig als Bremser der Energiewende bezeichnet wird und ich erfahren möchte, inwiefern dieses Klischee zutrifft. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 272529 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/272529/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>

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Stadt Weißenfels
Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihr Informationsbegehren ergeht folgende Entscheidung: I. …
Von
Stadt Weißenfels
Betreff
WG: Denkmalschutz und Photovoltaik in Sachsen-Anhalt [#272529]; hier Weißenfels
Datum
16. März 2023 13:45
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihr Informationsbegehren ergeht folgende Entscheidung: I. Der beantragte Informationszugang wird gewährt. Die Fragen werden wie folgt beantwortet: Frage 1: Wieviel Anträge auf Installation von Photovoltaik und Solarthermie auf und an denkmalgeschützten Gebäuden gab es in Weißenfels in den Jahren 2020 bis 2022? Antwort: Im Jahr 2020 gab es keinen Antrag zum Thema Solaranlagen. Im Jahr 2021 lag ein Antrag im Rahmen der Beteiligung am Bauantragsverfahren nach § 14 (8) DenkmSchG LSA vor und wurde genehmigt. Im Jahr 2022 wurden insgesamt 8 Verfahren bearbeitet, die eine Photovoltaikanlage zum Inhalt hatten. Im Rahmen der Beteiligung an Bauantragsverfahren nach § 14 (8) DenkmSchG LSA lagen zwei Anträge vor. Im Rahmen von isolierten denkmalrechtlichen Genehmigungsverfahren nach § 14 (1) DenkmSchG LSA wurden 6 Genehmigungen im Jahr 2022 erteilt, davon wurden zwei PV-Anlagen mit Nebenbestimmungen hinsichtlich der Gestaltung und Anordnung versehen. Anträge zu solarthermischen Anlagen wurden bisher nicht gestellt. Frage 2: Wieviel Anträge wurden den Jahren 2020 bis 2022 daraufhin abgelehnt; aufgeschlüsselt nach Anzahl und Grund der Ablehnung? Antwort: Im Jahr 2022 wurde eine Photovoltaikanlage im Rahmen eines Bauantrags abgelehnt. Das Verfahren befindet sich derzeit in der Klärung, da mit der Ablehnung der PV-Anlage die Maßnahme insgesamt abgelehnt ist. Es handelt sich um das Schloss Neu-Augustusburg und die anstehenden Sanierungsmaßnahmen. Die Ablehnung wurde mit der eheblichen Beeinträchtigung der Denkmalaussage und dem damit verbundenen Eingriff in die kulturell-künstlerischen Ausweisungsmerkmale des Schlosses begründet. II. Für das Verfahrens werden keine Kosten festgesetzt. Mit freundlichen Grüßen