Denkmalschutz und Photovoltaik in Sachsen-Anhalt

Anfrage an: Stadt Zeitz

1. die Anzahl von Anträgen an Ihre Behörde zur Installation von Photovoltaik und Solarthermie auf und an denkmalgeschützten Gebäuden in den Jahren 2020 bis 2022
2. die Anzahl der Ablehnungen in den Jahren 2020 bis 2022, aufgeschlüsselt nach Anzahl und Grund der Ablehnung

Für diese Informationen interessiere ich mich, weil Denkmalschutz häufig als Bremser der Energiewende bezeichnet wird und ich erfahren möchte, inwiefern dieses Klischee zutrifft.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. März 2023
  • Frist
    12. April 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Gu…
An Stadt Zeitz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Denkmalschutz und Photovoltaik in Sachsen-Anhalt [#272530]
Datum
9. März 2023 16:53
An
Stadt Zeitz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. die Anzahl von Anträgen an Ihre Behörde zur Installation von Photovoltaik und Solarthermie auf und an denkmalgeschützten Gebäuden in den Jahren 2020 bis 2022<< Antragsteller:in >> 2. die Anzahl der Ablehnungen in den Jahren 2020 bis 2022, aufgeschlüsselt nach Anzahl und Grund der Ablehnung<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Für diese Informationen interessiere ich mich, weil Denkmalschutz häufig als Bremser der Energiewende bezeichnet wird und ich erfahren möchte, inwiefern dieses Klischee zutrifft. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 272530 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/272530/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Stadt Zeitz
Sehr << Antragsteller:in >> ich teile Ihnen aus dem Stadtgebiet Zeitz folgende Angaben mit: Im Zeitr…
Von
Stadt Zeitz
Betreff
Denkmalschutz und Photovoltaik in Sachsen-Anhalt [#272530]
Datum
10. März 2023 10:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> ich teile Ihnen aus dem Stadtgebiet Zeitz folgende Angaben mit: Im Zeitraum von 2020 bis 2022 wurden im Verwaltungsgebiet der UDSB Zeitz sechs Anträge im Zusammenhang mit PV-Anlagen sowie Solarthermie gestellt - allesamt im Jahr 2022. Dazu kamen sechs Anfragen von Denkmaleigentümern, die eventuell eine Anlage planen. Drei davon sind, wenn eingereicht, genehmigungsfähig. Die anderen müssten überarbeitet werden, um eine Genehmigungsfähigkeit zu erreichen. Von den sechs eingereichten Anträgen wurden drei Anträge genehmigt, ein Antrag wurde überarbeitet (Größe, Farbigkeit sowie Anordnung der Module) und wird jetzt im Jahr 2023 genehmigt. Ein Antrag wurde aufgrund der Überdimensionierung der PV-Anlage abgelehnt - der Antragssteller wird seine Planung überarbeiten und erneut in Absprache mit den Denkmalbehörden einreichen. Dies gilt ebenso für den letzten Antrag. Das bedeutet also: Vier Anträge genehmigt. Zwei Anträge sind nach einer Überarbeitung genehmigungsfähig. Generell ist zu sagen, dass jeder Fall ein Einzelfall ist und als solcher bewertet wird. Als untere Denkmalschutzbehörde suchen wir den Dialog mit den Denkmaleigentümern und es wird in der Regel ein gemeinsamer Konsens gefunden. Dabei wurde ebenfalls festgestellt, dass viele Denkmaleigentümer selbst überlegen wo und welcher Größe eine potenzielle Anlage installiert wird - meistens möchte man keine technische Überfremdung vom eigenem Denkmal. Mit freundlichen Grüßen