Denkmalschutz und Photovoltaik in Thüringen

Anfrage an: Saale-Orla-Kreis

1. die Anzahl von Anträgen an Ihre Behörde zur Installation von Photovoltaik und Solarthermie auf und an denkmalgeschützten Gebäuden in den Jahren 2020 bis 2022
2. die Anzahl der Ablehnungen in den Jahren 2020 bis 2022, aufgeschlüsselt nach Anzahl und Grund der Ablehnung

Für diese Informationen interessiere ich mich, weil Denkmalschutz häufig als Bremser der Energiewende bezeichnet wird und ich erfahren möchte, inwiefern dieses Klischee zutrifft.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. März 2023
  • Frist
    12. April 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag,…
An Saale-Orla-Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Denkmalschutz und Photovoltaik in Thüringen [#272546]
Datum
9. März 2023 16:55
An
Saale-Orla-Kreis
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. die Anzahl von Anträgen an Ihre Behörde zur Installation von Photovoltaik und Solarthermie auf und an denkmalgeschützten Gebäuden in den Jahren 2020 bis 2022<< Antragsteller:in >> 2. die Anzahl der Ablehnungen in den Jahren 2020 bis 2022, aufgeschlüsselt nach Anzahl und Grund der Ablehnung<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Für diese Informationen interessiere ich mich, weil Denkmalschutz häufig als Bremser der Energiewende bezeichnet wird und ich erfahren möchte, inwiefern dieses Klischee zutrifft. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 272546 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/272546/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>

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Saale-Orla-Kreis
Sehr << Antragsteller:in >> in Beantwortung Ihrer E-Mail möchte ich Ihnen mitteilen, dass es 2020 und …
Von
Saale-Orla-Kreis
Betreff
AW: Denkmalschutz und Photovoltaik in Thüringen [#272546]
Datum
13. März 2023 08:47
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> in Beantwortung Ihrer E-Mail möchte ich Ihnen mitteilen, dass es 2020 und 2021 keine Anträge für PV-Anlagen nach Thüringer Denkmalschutzrecht in unserem Saale-Orla-Kreis gab. Erst im Jahr 2022 sind 10 Anträge gestellt wurden, davon wurde 1 Antrag abgelehnt. Die Ablehnung erfolgte aufgrund der unmittelbaren Nähe des mit Ziegeln versehenen Wohnhausdaches zu einer mittelalterlichen Kapelle. Der Antragsteller war leider nicht dazu zu bewegen, farblich der Ziegellandschaft angepasste Module zu planen und er ist auch nicht auf den Vorschlag eingegangen, die Installation der von ihm gewünschten schwarzen Module allein auf die von der Kapelle abgewandte Wohnhausdachhälfte zu beschränken. Hier läuft dazu ein Klageverfahren. Mit freundlichen Grüßen