Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Guten Tag,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Anfrage
https://fragdenstaat.de/a/272210 und die Anfrage an das Oberlandesgericht Hamm
https://fragdenstaat.de/a/275087 wird als bekannt vorausgesetzt . Die Verfahren 34 F 35/19 , sowie 34 F 36/19 sind bereits in der NRWE Datenbank zu finden . Es wird auch darum gebeten die Beschlüsse 34 F 9/22 ( Rn.20 des Beschlusses des OLG Hamm 5UF108/22 ) sowie 34F205/21 ( Rn.7 des Beschlusses des OLG Hamm 5UF108/22 ) ; und den Beschluss 34 F 171/19 vom 12.11.2019 Rn.6 des Beschlusses des OLG Hamm 5UF108/22 in die NRWE Datenbank zu stellen . Ich dürfte Beschlüsse aus dem gleichen Themenkreis ( der Fall Elke D. ) zu benennen und ebenso falls Vorhanden in die NRWE Datenbank zu stellen .
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Erdtel
Anfragenr: 275618
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Postanschrift
Stefan Erdtel
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