Der Fall Elke D. / Bitte um Beschlusseinstellung

ich mache auch die Anfrage https://fragdenstaat.de/a/272210 aufmerksam . Nach dieser Anfrag würde der Beschluss 34F1/22 in die NRWE Datenbank gestellt . Ich dürfte nun darum bitten die Beschlüsse 5UF108/22 und 5UF 243/19 ebenso in die NRWE Datenbank zu stellen .

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. April 2023
  • Frist
    13. Mai 2023
  • 0 Follower:innen
Stefan Erdtel
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: ic…
An Oberlandesgericht Hamm Details
Von
Stefan Erdtel
Betreff
Der Fall Elke D. / Bitte um Beschlusseinstellung [#275087]
Datum
7. April 2023 08:57
An
Oberlandesgericht Hamm
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ich mache auch die Anfrage https://fragdenstaat.de/a/272210 aufmerksam . Nach dieser Anfrag würde der Beschluss 34F1/22 in die NRWE Datenbank gestellt . Ich dürfte nun darum bitten die Beschlüsse 5UF108/22 und 5UF 243/19 ebenso in die NRWE Datenbank zu stellen .
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Stefan Erdtel Anfragenr: 275087 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/275087/ Postanschrift Stefan Erdtel << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Stefan Erdtel
Oberlandesgericht Hamm
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese (automatisch erzeugte) Antwort erhalten Sie, we…
Von
Oberlandesgericht Hamm
Betreff
AW: Der Fall Elke D. / Bitte um Beschlusseinstellung [#275087]
Datum
7. April 2023 08:57
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese (automatisch erzeugte) Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben eine E-Mail an das Oberlandesgericht Hamm gesendet haben. Bitte nehmen Sie folgende wichtige Hinweise zur Kenntnis: In Rechtssachen entspricht der Übermittlungsweg per E-Mail nicht den gesetzlichen Anforderungen. Sie müssen daher davon ausgehen, dass Ihre Eingabe rechtlich nicht wirksam ist. Bitte benutzen Sie deshalb in Ihrem eigenen Interesse die zugelassenen Übermittlungswege (per Post, Fax oder Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr). Auf der Internetseite der Justiz Nordrhein-Westfalen (https://www.justiz.nrw/JM/schwerpunkte/erv/index.php) erfahren Sie, wie Sie am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen können. Diese E-Mail dient allein Ihrer Information. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Oberlandesgericht Hamm
Gerichtliche Entscheidungen - Ihre E-Mail vom 07.04.2023 1451 a E - 16. 138/23 und 139/23 Gerichtliche Entscheidu…
Von
Oberlandesgericht Hamm
Betreff
Gerichtliche Entscheidungen - Ihre E-Mail vom 07.04.2023
Datum
12. April 2023 14:18
Status
Anfrage abgeschlossen
1451 a E - 16. 138/23 und 139/23 Gerichtliche Entscheidungen Ihre E-Mail vom 07.04.2023 Sehr geehrter Herr Erdtel, Bezug nehmend auf Ihre vorbezeichnete E-Mail teile ich mit, dass die von Ihnen gewünschten Entscheidungen 5 UF 108/22 und 5 UF 243/19 bereits in der Rechtsprechungsdatenbank des Landes Nordrhein-Westfalen, NRWE, eingestellt sind und unter www.nrwe.de<http://www.nrwe.de/> kostenfrei von Ihnen abgerufen werden kann. Mit freundlichen Grüßen