Der Fall Kristina Thies ( geb. 30.04.1984 )

Anfrage an: Landgericht Hagen

das Aktenzeichen 46 Kls 8/21 ( https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=LG%20Hagen&Datum=18.11.2021&Aktenzeichen=46%20KLs%208%2F21 ) wird als bekannt vorausgesetzt . In dem Urteil heißt es ( Rn. 26 ) "Angesichts dieser Beobachtungen und der Schilderungen von Richterin am Amtsgericht C2 bzw. Justizamtsinspektor F1, beschloss die Direktorin des Amtsgerichts L2 umgehend den Präsidenten des Landgerichts I1 zu informieren. Dieser ordnete an, dass sämtliche Verfahrensakten aus dem Büro entfernt und die Akten für eine außerordentliche Geschäftsprüfung bereitgelegt werden sollten, die sodann am folgenden Montag, dem Tag der Rückkehr der Angeklagten aus dem Urlaub, durchgeführt wurde." ( Bei C2 dürfte es sich um die Richterin am Amtsgericht ( Lüdenscheid ) Frau Bubenzer handeln , bei dem Präsidenten des Landgericht I1 ( Landgericht Hagen ) Prof. Dr. Coburger und bei L2 im Beschluss um die Direktor des Amtsgericht ( Lüdenscheid ) Frau Kuschmann handeln . - warum diese nicht im Beschluss ist nicht nachvollziehbar . ) Es wird jedoch nun davon ausgegangen da es auch ein Verfahren vor dem Dienstgericht in Düsseldorf geben hat das nun bekannt ist welche Akten im Büro aufgefunden worden sind ( bitte sperat aufführen zu den die im Keller der Richterin ) aufgefunden worden sind . Die ( ehemalige ? ) Richterin ( der Präsident der Landgericht Hagen ) sagt im Verfahren DG 12/2020 das nun weitere 41 Verfahren inhaltlich nicht oder nur verzögert gefördert zu haben, in vier Straf- und drei Familiensachen für den Verlust der Verfahrensakten verantwortlich zu sein und in einem weiteren Strafverfahren das Protokoll der Hauptverhandlung eigenhändig abgeändert zu haben, um zu verschleiern, dass in dem Termin ein Urteil verkündet wurde. ( https://ra.de/urteil/dgnrw/beschluss-dg-12-2020-2021-07-21 ) . Somit wird davon ausgegangen das nun eine Liste der Aktenzeichen vorliegen dürfte .

Ergebnis der Anfrage

Die Sache ging vor das Landgericht Arnsberg als PKH und würde dort abgewiesen in der ersten Instanz . Der Beschluss ist zu finden unter https://www.gvp-der-justiz.de/2023/07/2… . Es wird in die Beschwerde gegangen und dann weiter berichtet .

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    19. Juni 2023
  • Frist
    21. Juli 2023
  • Ein:e Follower:in
Stefan Erdtel
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: da…
An Landgericht Hagen Details
Von
Stefan Erdtel
Betreff
Der Fall Kristina Thies ( geb. 30.04.1984 ) [#281446]
Datum
19. Juni 2023 19:30
An
Landgericht Hagen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
das Aktenzeichen 46 Kls 8/21 ( https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=LG%20Hagen&Datum=18.11.2021&Aktenzeichen=46%20KLs%208%2F21 ) wird als bekannt vorausgesetzt . In dem Urteil heißt es ( Rn. 26 ) "Angesichts dieser Beobachtungen und der Schilderungen von Richterin am Amtsgericht C2 bzw. Justizamtsinspektor F1, beschloss die Direktorin des Amtsgerichts L2 umgehend den Präsidenten des Landgerichts I1 zu informieren. Dieser ordnete an, dass sämtliche Verfahrensakten aus dem Büro entfernt und die Akten für eine außerordentliche Geschäftsprüfung bereitgelegt werden sollten, die sodann am folgenden Montag, dem Tag der Rückkehr der Angeklagten aus dem Urlaub, durchgeführt wurde." ( Bei C2 dürfte es sich um die Richterin am Amtsgericht ( Lüdenscheid ) Frau Bubenzer handeln , bei dem Präsidenten des Landgericht I1 ( Landgericht Hagen ) Prof. Dr. Coburger und bei L2 im Beschluss um die Direktor des Amtsgericht ( Lüdenscheid ) Frau Kuschmann handeln . - warum diese nicht im Beschluss ist nicht nachvollziehbar . ) Es wird jedoch nun davon ausgegangen da es auch ein Verfahren vor dem Dienstgericht in Düsseldorf geben hat das nun bekannt ist welche Akten im Büro aufgefunden worden sind ( bitte sperat aufführen zu den die im Keller der Richterin ) aufgefunden worden sind . Die ( ehemalige ? ) Richterin ( der Präsident der Landgericht Hagen ) sagt im Verfahren DG 12/2020 das nun weitere 41 Verfahren inhaltlich nicht oder nur verzögert gefördert zu haben, in vier Straf- und drei Familiensachen für den Verlust der Verfahrensakten verantwortlich zu sein und in einem weiteren Strafverfahren das Protokoll der Hauptverhandlung eigenhändig abgeändert zu haben, um zu verschleiern, dass in dem Termin ein Urteil verkündet wurde. ( https://ra.de/urteil/dgnrw/beschluss-dg-12-2020-2021-07-21 ) . Somit wird davon ausgegangen das nun eine Liste der Aktenzeichen vorliegen dürfte .
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Stefan Erdtel Anfragenr: 281446 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/281446/ Postanschrift Stefan Erdtel << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Stefan Erdtel
Landgericht Hagen
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese (automatisch erzeugte) Antwort erhalten Sie, we…
Von
Landgericht Hagen
Betreff
Automatic reply: Der Fall Kristina Thies ( geb. 30.04.1984 ) [#281446]
Datum
19. Juni 2023 19:30
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese (automatisch erzeugte) Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben eine E-Mail an das Landgericht Hagen gesendet haben. Bitte nehmen Sie folgende wichtige Hinweise zur Kenntnis: In Rechtssachen entspricht der Übermittlungsweg per E-Mail nicht den gesetzlichen Anforderungen. Sie müssen daher davon ausgehen, dass Ihre Eingabe rechtlich nicht wirksam ist. Bitte benutzen Sie deshalb in Ihrem eigenen Interesse die zugelassenen Übermittlungswege (per Post, Fax oder Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr). Auf der Internetseite der Justiz Nordrhein-Westfalen<https://www.justiz.nrw/JM/schwerpunkte/erv/index.php> erfahren Sie, wie Sie am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen können. Diese E-Mail dient allein Ihrer Information. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht. Mit freundlichen Grüßen

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Landgericht Hagen
Ihr Antrag auf Informationszugang Der ehemalige Präsident des Landgericht Hagen Prof. Dr. Dieter Coburger ist nun …
Von
Landgericht Hagen
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang
Datum
7. Juli 2023
Status
Warte auf Antwort
Der ehemalige Präsident des Landgericht Hagen Prof. Dr. Dieter Coburger ist nun zwischenzeitlich Präsident des Landgericht Bochum geworden , weshalb der Brief von der Vizepräsidentin des Landgericht Dr. Flüchter unterschrieben worden ist . Ich teile nicht die Auffassung das nun "b) durch die Bekanntgabe der Information der Verfahrensablauf eines anhängigen Verwaltungsverfahrens, eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens, eines Disziplinarverfahrens oder der Erfolg einer bevorstehenden behördlichen Maßnahme erheblich beeinträchtigt würde" , sondern das man diese Aktenzeichen auch nicht nennen würde wenn das Disziplinarverfahren bereits abgeschlossen wäre , daher geht die Sache auch zum Verwaltungsgericht Arnsberg .