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Der Mann von Hongkong, City Commando und weiteres

Die folgenden Entscheidungen:

Hölle der lebenden Toten
DVD
Retrofilm
Indizierung vom 27.06.2008 B

Mann von Hongkong, Der
UFA-ATB
Indizierung vom 30.04.1985

Mann von Hongkong, Der
UFA-ATB
Folgeindizierung vom 31.03.2010 A

Mann von Hongkong, Der
UFA-ATB
Listenstreichung von Februar 2023

City Commando
CBS/FOX
Indizierung vom 15.04.1987

City Commando
CBS/FOX
Folgeindizierung vom 30.03.2012 A

City Commando
CBS/FOX
Listenstreichung von Februar 2023

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. März 2023
  • Frist
    5. April 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die folgenden Entscheidungen: Hölle …
An Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Der Mann von Hongkong, City Commando und weiteres [#271953]
Datum
3. März 2023 08:41
An
Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die folgenden Entscheidungen: Hölle der lebenden Toten DVD Retrofilm Indizierung vom 27.06.2008 B Mann von Hongkong, Der UFA-ATB Indizierung vom 30.04.1985 Mann von Hongkong, Der UFA-ATB Folgeindizierung vom 31.03.2010 A Mann von Hongkong, Der UFA-ATB Listenstreichung von Februar 2023 City Commando CBS/FOX Indizierung vom 15.04.1987 City Commando CBS/FOX Folgeindizierung vom 30.03.2012 A City Commando CBS/FOX Listenstreichung von Februar 2023
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 271953 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/271953/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
Sehr << Antragsteller:in >> die gewünschten Entscheidungen wurden bei fragdenstaat hochgeladen. Mit …
Von
Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
Betreff
AW: Der Mann von Hongkong, City Commando und weiteres [#271953]
Datum
3. April 2023 14:21
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> die gewünschten Entscheidungen wurden bei fragdenstaat hochgeladen. Mit freundlichen Grüßen

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