Der Vertrag mit Deutsche Telekom Business Solutions GmbH über Nutzung von Cisco Webex Meetings

1. Der Vertrag mit Deutsche Telekom Business Solutions GmbH über Nutzung von Cisco Webex Meetings.
2. Den Vertrag mit Deutsche Telekom Business Solutions GmbH zur Auftragsverarbeitung und Unterauftragnehmern nach Art. 28 DSGVO.
3. Da das IM die Plattform auch dem Finanzgericht (§ 11 StGB) und den Finanzbehörden zur Verfügung stellt die Verpflichtung nach § 30 Abs. 9 AO für die Telekom und Cisco.
4. Die Datenschutzfolgenabschätzung zur Nutzung von Cisco Webex nach Art. 35 DSGVO, insbesondere im Hinblick auf das Gutachten von Prof. Vladek.
5. Die Prüfung von Cisco Webex nach der VSA Bund und der VSA M-V sowie die Einstufung und Freigabe des Geheimhaltungsgrades von Webex.

Warte auf Antwort

  • Datum
    4. Dezember 2023
  • Frist
    18. Mai 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Guten Tag, bitte senden Sie mir Folge…
An Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Der Vertrag mit Deutsche Telekom Business Solutions GmbH über Nutzung von Cisco Webex Meetings [#294173]
Datum
4. Dezember 2023 20:14
An
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Der Vertrag mit Deutsche Telekom Business Solutions GmbH über Nutzung von Cisco Webex Meetings. 2. Den Vertrag mit Deutsche Telekom Business Solutions GmbH zur Auftragsverarbeitung und Unterauftragnehmern nach Art. 28 DSGVO. 3. Da das IM die Plattform auch dem Finanzgericht (§ 11 StGB) und den Finanzbehörden zur Verfügung stellt die Verpflichtung nach § 30 Abs. 9 AO für die Telekom und Cisco. 4. Die Datenschutzfolgenabschätzung zur Nutzung von Cisco Webex nach Art. 35 DSGVO, insbesondere im Hinblick auf das Gutachten von Prof. Vladek. 5. Die Prüfung von Cisco Webex nach der VSA Bund und der VSA M-V sowie die Einstufung und Freigabe des Geheimhaltungsgrades von Webex.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (IFG M-V) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 IFG M-V und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 294173 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/294173/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Der Vertrag mit Deutsche Telekom Business Solutions GmbH über Nutzung von Cisco Webex Meetings [#294173]
An Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Fax
Betreff
Der Vertrag mit Deutsche Telekom Business Solutions GmbH über Nutzung von Cisco Webex Meetings [#294173]
Datum
4. Dezember 2023 20:15
An
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
fax.pdf
37,7 KB

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Ihr IFG-Antrag vom 4. Dezember 2023 / hier: Zwischennachricht Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank…
Von
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
Ihr IFG-Antrag vom 4. Dezember 2023 / hier: Zwischennachricht
Datum
28. Dezember 2023 12:06
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihren Antrag vom 4. Dezember 2023 der hier am 11. Dezember 2023 eingegangen ist und als Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Informationsfreiheitsgesetz - IFG M-V) auszulegen war. Diese Antwort stellt nur eine Zwischennachricht dar, in der ich Sie informiere, dass es sich bei Ihrem Antrag um einen umfangreichen und komplexen Antrag handelt, der nach § 11 Absatz 2 IFG M-V eine Antwortfrist von bis zu drei Monaten nach sich ziehen kann. Zur Begründung dieser Fristverlängerung kann ich Ihnen mitteilen, dass zum einen bereits geprüft wird, welche Stellen wegen einer Drittbeteiligung nach § 9 IFG M-V anzuhören sind und eine Abschätzung des voraussichtlich zu erwartenden Verwaltungsaufwandes vorgenommen wird, welcher Ihnen dann auch zu einem späteren Zeitpunkt mitzuteilen sein wird, wenn dieser einen Betrag von 200 Euro überschreitet (§ 4 Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz - Informationskostenverordnung - IFGKostVO M-V). Darüber hinaus zeichnet sich bereits ab, dass auch weitere Ausschlussgründe nach dem IFG M-V zu prüfen sind. Sie erhalten von hier aus dann im weiteren Verlauf eine erneute Nachricht und müssen nichts weiter unternehmen. Sollten Sie sich in der Zwischenzeit aber dazu entscheiden, den Antrag nicht aufrecht erhalten zu wollen, so teilen Sie uns dies dennoch bitte mit. Bitte beachten Sie auch die Datenschutzhinweise am Ende dieser Mail! Mit freundlichen Grüßen