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Derzeitige Sperrung zwischen Haigerloch und Gruol

Beantwortung der nachfolgenden Fragen sowie die genauen Umleitungsstrecken für Radfahrer zwischen Haigerloch Unterstadt (von Bad Imnau kommend) und Gruol mit Angaben zum (Straßen-) Belag und den gegebenenfalls erforderlichen Steigungsstrecken.

Ich wollte heute u. a. die o. g. Strecke wie üblich unter der B463 und dann durch das Stunzachtal nach Gruol fahren.
Am Ortsende von Haigerloch gab es ein Schild (Radfahrer Balingen?) links hoch Richtung Rangendingen, d. h. für mich irrelevant.
Ca. 1 km weiter war die L360 dann komplett gesperrt. Umleitung?

Auf Ihren Internetseiten habe ich jetzt die PM dazu gefunden.
Es wird also der Belag der B463 neu gemacht, was für mich auch in Ordnung ist.
Für Kfz wird alles detailliert erläutert und beschrieben.
Für Radfahrer heißt es dort aber nur:
"Der Radverkehr wird während der Bauarbeiten regional umgeleitet."

Die Radfahrer sollen also selbst schauen, wo sie fahren können und werden dort beliebig die Anstiege hoch und runter gejagt?
Theoretisch könnten Radfahrer also wie üblich und oben beschrieben nach Gruol fahren.
Oder auch hoch nach Stetten und dann am Salzbergwerk vorbei?
Ich weiß es nicht, denn Sperrung ist auch für mich Sperrung und außerdem versuche ich auch starken Kfz-Verkehr möglichst zu vermeiden.
Soll man hier als Radfahrer nach Versuch und Irrtum fahren?
Ist das für Sie insgesamt eine angemessene Information und Lösung - auch für den Radverkehr?
Ich möchte Sie hiermit auffordern, dass Sie hier auch für Radfahrer unverzüglich akzeptable Informationen und Umleitungen bereitstellen und Sie bei Sperrungen oder Baustellen die speziellen Belange für Radfahrer wie für die Kfz zukünftig entsprechend von Anfang an berücksichtigen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. August 2020
  • Frist
    6. September 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Beantwortung der …
An Regierungspräsidium Tübingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Derzeitige Sperrung zwischen Haigerloch und Gruol [#194785]
Datum
7. August 2020 20:51
An
Regierungspräsidium Tübingen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Beantwortung der nachfolgenden Fragen sowie die genauen Umleitungsstrecken für Radfahrer zwischen Haigerloch Unterstadt (von Bad Imnau kommend) und Gruol mit Angaben zum (Straßen-) Belag und den gegebenenfalls erforderlichen Steigungsstrecken. Ich wollte heute u. a. die o. g. Strecke wie üblich unter der B463 und dann durch das Stunzachtal nach Gruol fahren. Am Ortsende von Haigerloch gab es ein Schild (Radfahrer Balingen?) links hoch Richtung Rangendingen, d. h. für mich irrelevant. Ca. 1 km weiter war die L360 dann komplett gesperrt. Umleitung? Auf Ihren Internetseiten habe ich jetzt die PM dazu gefunden. Es wird also der Belag der B463 neu gemacht, was für mich auch in Ordnung ist. Für Kfz wird alles detailliert erläutert und beschrieben. Für Radfahrer heißt es dort aber nur: "Der Radverkehr wird während der Bauarbeiten regional umgeleitet." Die Radfahrer sollen also selbst schauen, wo sie fahren können und werden dort beliebig die Anstiege hoch und runter gejagt? Theoretisch könnten Radfahrer also wie üblich und oben beschrieben nach Gruol fahren. Oder auch hoch nach Stetten und dann am Salzbergwerk vorbei? Ich weiß es nicht, denn Sperrung ist auch für mich Sperrung und außerdem versuche ich auch starken Kfz-Verkehr möglichst zu vermeiden. Soll man hier als Radfahrer nach Versuch und Irrtum fahren? Ist das für Sie insgesamt eine angemessene Information und Lösung - auch für den Radverkehr? Ich möchte Sie hiermit auffordern, dass Sie hier auch für Radfahrer unverzüglich akzeptable Informationen und Umleitungen bereitstellen und Sie bei Sperrungen oder Baustellen die speziellen Belange für Radfahrer wie für die Kfz zukünftig entsprechend von Anfang an berücksichtigen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 194785 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/194785/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Regierungspräsidium Tübingen
Sehr geehrteAntragsteller/in wir nehmen Bezug auf Ihre Anfrage vom 07. August 2020 über die Internetseite www.fra…
Von
Regierungspräsidium Tübingen
Betreff
AW: Derzeitige Sperrung zwischen Haigerloch und Gruol [#194785]
Datum
11. August 2020 16:56
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in wir nehmen Bezug auf Ihre Anfrage vom 07. August 2020 über die Internetseite www.fragdenstaat.de. Zuständigkeitshalber wurde Ihre Anfrage an uns weiter geleitet. Ihre Fragen beziehen sich auf die Umleitungsführung für den Radverkehr aufgrund unserer Baumaßnahme B 463, Fahrbahndeckenerneuerung zwischen Haigerloch-Gruol und Stetten (L 360). Hierzu können wir Ihnen Folgendes mitteilen: Bereits im Vorfeld wurde mit der Verkehrsbehörde des Zollernalbkreises und der Polizeibehörde nicht nur die Umleitungsführung für den Straßenverkehr, sondern auch die Umleitungsführung für den Radverkehr abgestimmt und berücksichtigt. Die Radverkehrsumleitung wurde auf der Grundlage der bestehenden Radwegweisung ausgearbeitet. Von Bad Imnau kommend besteht zum Einen die Möglichkeit über die K 7118 (am ehemaligen Bahnhof Haigerloch vorbei) über Weildorf, als auch über Oberstadtstr/ Gruoler Str. nach Gruol zu gelangen. An der Einmündung der L 360 in die L 410 werden die Ziele Balingen und Stetten umgeleitet, da diese als Nahziel und als Fernziel für den Radverkehr relevant sind. Auch die Gegenrichtung ist dort mit den Zielen Horb und Empfingen ausgeschildert. Zusätzlich ist auf der L 360 Am Mühlengraben nach der Einmündung der K 7177 Oberstadtstr. eine Absperrschranke mit Durchfahrtsverbot aufgestellt, so dass die Radwegunterführung B 463 nicht legitim erreicht werden kann. Die Gegenrichtung von Gruol kommend über Hospach zur B 463 nach Haigerloch ist ebenfalls über Stetten als Umleitung ausgeschildert. Damit wurden die wichtigsten Radwegweisungsziele, die aufgrund der Baumaßnahme eingeschränkt sind, ausreichend beschildert. Selbstverständlich steht es dem Radverkehr frei andere Ziele, Verbindungen und Strecken zu wählen. Dabei kann es leider vorkommen, dass das beabsichtigte Ziel auf der Umleitungsbeschilderung nicht berücksichtig ist. Wir bitten um Verständnis, dass nicht alle möglichen Radverkehrsverbindungen umgeleitet werden können und verbleiben mit freundlichen Grüßen
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