Desiderius Erasmus Stiftung

Sie werden im Laufe des Wochenendes hunderte Anfragen wegen der neusten Sendung von Jan Böhmermann erhalten (haben). Sie können diese getrost als eine weitere Anfrage dieser Kategorie ansehen.

Ich wundere mich, dass es weitestgehend möglich zu sein scheint, Geld des Bundes ohne Nachweise verwenden zu können, wenn man eine parteinahe Stiftung repräsentiert. Warum ist das noch so? Öffentliche Gelder sollten unter keinen Umständen einem solchen Missbrauchspotenzial ausgesetzt sein.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    9. Oktober 2021
  • Frist
    13. November 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sie werden im Lau…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Desiderius Erasmus Stiftung [#230864]
Datum
9. Oktober 2021 23:30
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sie werden im Laufe des Wochenendes hunderte Anfragen wegen der neusten Sendung von Jan Böhmermann erhalten (haben). Sie können diese getrost als eine weitere Anfrage dieser Kategorie ansehen. Ich wundere mich, dass es weitestgehend möglich zu sein scheint, Geld des Bundes ohne Nachweise verwenden zu können, wenn man eine parteinahe Stiftung repräsentiert. Warum ist das noch so? Öffentliche Gelder sollten unter keinen Umständen einem solchen Missbrauchspotenzial ausgesetzt sein.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 230864 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/230864/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
Az: GI5-12017/1#1 - Antragsteller/in, Antragsteller/in Sehr Antragsteller/in Ihre Zuschrift an das Bundesminist…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
211011, Antragsteller/in, Antragsteller/in, Desiderius Erasmus Stiftung [#230864]
Datum
12. Oktober 2021 18:17
Status
Anfrage abgeschlossen
Az: GI5-12017/1#1 - Antragsteller/in, Antragsteller/in Sehr Antragsteller/in Ihre Zuschrift an das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) haben wir erhalten. Sie erbitten darin u.a. Informationen über die Förderung einer politischen Stiftung. Dazu kann ich Ihnen nachstehende Auskunft geben: Die von Ihnen genannte Desiderius-Erasmus-Stiftung wird aktuell nicht mit Bundesmitteln gefördert. Die Entscheidung über die Gewährung von Zuwendungen an parteinahe Stiftungen erfolgt seit Beginn der Förderung im Jahr 1967 als ausschließliche Aufgabe des Deutschen Bundestages in Ausübung seines parlamentarischen Budgetrechts als Haushaltsgesetzgeber. Dies umfasst auch die Fragen, ob, wann und in welcher Höhe eine neue Stiftung in diese Förderung aufgenommen wird. Weitergehende Fragen zu dem Thema bitte ich daher dorthin zu richten. Das BMI informiert auf seiner Homepage zum Thema „Politische Stiftungen“ – bei Interesse – siehe Link https://www.bmi.bund.de/DE/themen/heimat-integration/gesellschaftlicher-zusammenhalt/politische-stiftungen/politische-stiftungen-node.html Ich hoffe, diese Angaben helfen Ihnen weiter. Mit freundlichen Grüßen