DESTATIS Angebote und das Datennutzungsgesetz

- Eine Übersicht der Dokumente, die sich mit der rechtlichen Bewertung der Angebote des Bundesamtes hinsichtlich §7 des Datennutzungsgesetz von 2021 (oder ähnlichen Regelungen der grundlegenden EU-Richtlinie) befassen oder Maßnahmen aus etwaigen Feststellungen diesbezüglich ableiten. Neben den üblichen Metadaten bitte auch die Information, ob in dem jeweiligen Dokument der ISO Standard SDMX Erwähnung findet.

Mit vom Bundesamt unterstützten Angeboten wie der Bildungsdatenbank, der Regionaldatenbank, und GENESIS Online und der damit einhergehenden Vorbildfunktion hat das Bundesamt eine besondere Stellung im Rahmen der Nationalen Datenstrategie der Bundesregierung. Bezüglich möglicher Kosten mache ich daher öffentliches Interesse geltend.

Ich bitte um Schwärzung schutzpflichtiger Daten.

Danke!

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  • Datum
    13. März 2024
  • Frist
    16. April 2024
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Eine Übersicht der Dokumente, die s…
An Statistisches Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
DESTATIS Angebote und das Datennutzungsgesetz [#302990]
Datum
13. März 2024 00:37
An
Statistisches Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Eine Übersicht der Dokumente, die sich mit der rechtlichen Bewertung der Angebote des Bundesamtes hinsichtlich §7 des Datennutzungsgesetz von 2021 (oder ähnlichen Regelungen der grundlegenden EU-Richtlinie) befassen oder Maßnahmen aus etwaigen Feststellungen diesbezüglich ableiten. Neben den üblichen Metadaten bitte auch die Information, ob in dem jeweiligen Dokument der ISO Standard SDMX Erwähnung findet. Mit vom Bundesamt unterstützten Angeboten wie der Bildungsdatenbank, der Regionaldatenbank, und GENESIS Online und der damit einhergehenden Vorbildfunktion hat das Bundesamt eine besondere Stellung im Rahmen der Nationalen Datenstrategie der Bundesregierung. Bezüglich möglicher Kosten mache ich daher öffentliches Interesse geltend. Ich bitte um Schwärzung schutzpflichtiger Daten. Danke!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 302990 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/302990/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Statistisches Bundesamt
Sehr << Antragsteller:in >> wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsge…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
Eingangsbestätigung: DESTATIS Angebote und das Datennutzungsgesetz
Datum
13. März 2024 07:09
Status
Sehr << Antragsteller:in >> wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 13. März 2024. Ihre Anfrage wird hier unter dem Aktenzeichen A31/1010001001-IF30680 geführt. Bitte geben Sie bei weiterer Korrespondenz immer dieses Aktenzeichen an. Ihre Anfrage wird derzeit bearbeitet. Wir bitten Sie daher um etwas Geduld und kommen auf Sie zurück. Mit freundlichen Grüßen

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Statistisches Bundesamt
Sehr << Antragsteller:in >> Sie haben mit Nachricht vom 13. März 2024 (unser Az.: A31/1010001001-IF30…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
IFG-Bescheid: DESTATIS Angebote und das Datennutzungsgesetz (Az.: A31/1010001001-IF30680)
Datum
8. April 2024 13:35
Status
Sehr << Antragsteller:in >> Sie haben mit Nachricht vom 13. März 2024 (unser Az.: A31/1010001001-IF30680) eine Anfrage nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an das Statistische Bundesamt gerichtet. In dieser bitten Sie um die Zusendung der folgenden Informationen, Zitat: "Eine Übersicht der Dokumente, die sich mit der rechtlichen Bewertung der Angebote des Bundesamtes hinsichtlich §7 des Datennutzungsgesetz von 2021 (oder ähnlichen Regelungen der grundlegenden EU-Richtlinie) befassen oder Maßnahmen aus etwaigen Feststellungen diesbezüglich ableiten. Neben den üblichen Metadaten bitte auch die Information, ob in dem jeweiligen Dokument der ISO Standard SDMX Erwähnung findet. Mit vom Bundesamt unterstützten Angeboten wie der Bildungsdatenbank, der Regionaldatenbank, und GENESIS Online und der damit einhergehenden Vorbildfunktion hat das Bundesamt eine besondere Stellung im Rahmen der Nationalen Datenstrategie der Bundesregierung. Bezüglich möglicher Kosten mache ich daher öffentliches Interesse geltend. Ich bitte um Schwärzung schutzpflichtiger Daten." Nach Rücksprache mit der fachlich zuständigen Organisationseinheit teilen wir Ihnen hierzu das Folgende mit: Ihrem Antrag wird stattgegeben. Anfang 2023 erfolgte im Statistischen Bundesamt eine interne Prüfung der technischen und sonstigen nicht-fachlichen Anforderungen zur Verfügbarmachung hochwertiger Datensätze für eine Bereitstellung in den verbundweiten Informationssystemen (Regionaldatenbank, kommunale Bildungsdatenbank) und GENESIS-Online Bund. Rechtliche Basis hierfür war die EU-Durchführungsverordnung zur Festlegung bestimmter hochwertiger Datensätze und der Modalitäten ihrer Veröffentlichung und Weiterverwendung (DVO-HVD). Das von Ihnen explizit angesprochene Datennutzungsgesetz geht zurück auf die EU-Richtlinie 2019/1024 über offene Daten und die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors. Auch die DVO-HVD, in deren Kontext die o. e. Prüfung vorgenommen wurde, geht auf diese EU-Richtlinie 2019/1024 zurück. Das Ergebnis der Prüfung liegt uns in einem Dokument vom Mai 2023 vor. In dieser tabellarischen Übersicht sind die Prüfungsergebnisse für die drei o. e. Veröffentlichungssysteme anhand bestimmter Kriterien (bspw. API-Schnittstelle, Massen-/Bulk-Download, …) festgehalten. Der ISO Standard SDMX findet darin keine Erwähnung. Weitere Dokumente, die sich mit der rechtlichen Bewertung unserer Angebote hinsichtlich des Datennutzungsgesetzes (oder ähnlicher Regelungen) befassen oder die Maßnahmen diesbezüglich ableiten, sind aktuell nicht vorhanden. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist beim Statistischen Bundesamt Wiesbaden einzulegen. Dafür stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: Schriftlich oder zur Niederschrift: Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Die Anschrift lautet: Gustav-Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden. Wir bedanken uns für Ihr Interesse und hoffen, Ihnen weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen