DESY Direktoriumssitzungen

Protokolle und Beschlüsse der Direktoriumssitzungen des Forschungsinstituts Deutsches Elektronen-Synchrotron DESY in Hamburg der Jahre 2021 und 2022 (ohne schützenswerte personenbezogene Daten, diese werden ausdrücklich nicht angefragt).

Information nicht vorhanden

  • Datum
    7. August 2022
  • Frist
    10. September 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Protokolle und Be…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
DESY Direktoriumssitzungen [#256590]
Datum
7. August 2022 18:43
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Protokolle und Beschlüsse der Direktoriumssitzungen des Forschungsinstituts Deutsches Elektronen-Synchrotron DESY in Hamburg der Jahre 2021 und 2022 (ohne schützenswerte personenbezogene Daten, diese werden ausdrücklich nicht angefragt).
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 256590 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256590/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Sehr << Antragsteller:in >> bitte finden Sie anliegend das Antwortschreiben auf Ihre untenstehende A…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
AW: DESY Direktoriumssitzungen [#256590]
Datum
17. August 2022 16:31
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> bitte finden Sie anliegend das Antwortschreiben auf Ihre untenstehende Anfrage. Mit besten Grüßen

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Bundesministerium für Bildung und Forschung
Die angefragten Informationen sind keine amtlichen Informationen gem. § 2 Nr. 1 IFG. Sie liegen dem Bundesminister…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Via
Briefpost
Betreff
Datum
17. August 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
Die angefragten Informationen sind keine amtlichen Informationen gem. § 2 Nr. 1 IFG. Sie liegen dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) nicht vor. Bei den angefragtenInformationen handelt sich um solche des DeutschenElektronen- Synchrotron (DESY), einer Stiftung bürgerlichen Rechts. Eine Vorlageverpflichtungdes DESY ggü. dem BMBFfür die angefragten Unterlagen besteht nicht.