Detaildaten zum Impfstatus der Covid-19-Fälle aus dem DIVI-Intensivregister

Anfrage an: Robert Koch-Institut

Die Aufschlüsselung der Covid-19-Fälle aus dem DIVI-Intensivregister nach Impfstatus wurde durch das RKI immer nur aggregiert über Perioden von (in der Regel) vier Wochen dargestellt; zudem wurde der Monatsbericht nach dem 04.05.2023 eingestellt.
Ich bitte um Zusendung der Aufschlüsselung der Covid-19-Fälle nach Impfstatus aus dem DIVI-Intensivregister (für den Gesamtzeitraum der Erfassung, von Dezember 2021 bis heute) auf möglichst granularer Ebene, d.h. möglichst tagesgenau (Neuaufnahmen), nach Anzahl Impfungen (unbekannt, 0, 1, 2, 3, 4+) und nach Altersgruppe (gemäß Stratum der veröffentlichten DIVI-Fallzahlen).

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    6. November 2023
  • Frist
    8. Dezember 2023
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Christian Meyer
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Aufschlüsselung der Covid-19-Fäll…
An Robert Koch-Institut Details
Von
Christian Meyer
Betreff
Detaildaten zum Impfstatus der Covid-19-Fälle aus dem DIVI-Intensivregister [#291750]
Datum
6. November 2023 16:03
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Aufschlüsselung der Covid-19-Fälle aus dem DIVI-Intensivregister nach Impfstatus wurde durch das RKI immer nur aggregiert über Perioden von (in der Regel) vier Wochen dargestellt; zudem wurde der Monatsbericht nach dem 04.05.2023 eingestellt. Ich bitte um Zusendung der Aufschlüsselung der Covid-19-Fälle nach Impfstatus aus dem DIVI-Intensivregister (für den Gesamtzeitraum der Erfassung, von Dezember 2021 bis heute) auf möglichst granularer Ebene, d.h. möglichst tagesgenau (Neuaufnahmen), nach Anzahl Impfungen (unbekannt, 0, 1, 2, 3, 4+) und nach Altersgruppe (gemäß Stratum der veröffentlichten DIVI-Fallzahlen).
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Christian Meyer Anfragenr: 291750 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291750/ Postanschrift Christian Meyer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Christian Meyer
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 06.11.2023 (Az. 2.13.04/0005#0096 ) [#291750] Sehr gee…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 06.11.2023 (Az. 2.13.04/0005#0096 ) [#291750]
Datum
9. November 2023 11:54
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Meyer, hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage vom 06.11.2023, die hier unter dem Aktenzeichen 2.13.04/0005#0096 bearbeitet wird. Rückfragen zu Ihrer Anfrage richten Sie bitte unter Angabe des oben genannten Aktenzeichens ausschließlich an das Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>>. Mit freundlichen Grüßen
Christian Meyer
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 06.11.2023 (Az. 2.13.04/0005#0096 ) [#291750] Gute…
An Robert Koch-Institut Details
Von
Christian Meyer
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 06.11.2023 (Az. 2.13.04/0005#0096 ) [#291750]
Datum
8. Dezember 2023 09:55
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Detaildaten zum Impfstatus der Covid-19-Fälle aus dem DIVI-Intensivregister“ vom 06.11.2023 (#291750) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Christian Meyer
Christian Meyer
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 06.11.2023 (Az. 2.13.04/0005#0096 ) [#291750] Gute…
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Von
Christian Meyer
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 06.11.2023 (Az. 2.13.04/0005#0096 ) [#291750]
Datum
8. Dezember 2023 09:56
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Detaildaten zum Impfstatus der Covid-19-Fälle aus dem DIVI-Intensivregister“ vom 06.11.2023 (#291750) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Christian Meyer
Christian Meyer
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 06.11.2023 (Az. 2.13.04/0005#0096 ) [#291750] Gute…
An Robert Koch-Institut Details
Von
Christian Meyer
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 06.11.2023 (Az. 2.13.04/0005#0096 ) [#291750]
Datum
15. Januar 2024 16:15
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Detaildaten zum Impfstatus der Covid-19-Fälle aus dem DIVI-Intensivregister“ vom 06.11.2023 (#291750) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 39 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Bei Bereitstellung der Daten bitte ich "bis heute" aus der Originalanfrage als "inklusive aller verfügbaren Stichtage bis zum Tag der Antwort" zu verstehen. Mit freundlichen Grüßen Christian Meyer
Robert Koch-Institut
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Von
Robert Koch-Institut
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Betreff
Datum
25. Januar 2024 18:07
Status
Anfrage abgeschlossen

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Robert Koch-Institut
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 06.11.2023 (Az. 2.13.04/0005#0096 ) [#291750] Sehr…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 06.11.2023 (Az. 2.13.04/0005#0096 ) [#291750]
Datum
25. Januar 2024 18:08
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
bescheid-2024-01-22-ifg96.pdf
120,4 KB
Sehr geehrter Herr Meyer, bezüglich Ihrer Anfrage vom 06.11.2023 bitte ich Sie höflichst um Beachtung des unten angehängten Bescheides. Die Dateiübermittlung erfolgt über die FragDenStaat Plattform. Mit freundlichen Grüßen