Detaillierte Aufschlüsselung für den Mehraufwand der Abgasnorm Euro 7 in Höhe von bis zu 400 Euro

die detaillierte Aufschlüsselung für den Mehraufwand der Abgasnorm Euro 7 in Höhe von bis zu 400 Euro

[1] https://www.zeit.de/mobilitaet/2023-02/euro-7-kosten-hoeher-autoindustrie

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    11. Februar 2023
  • Frist
    15. März 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die detaillierte Aufschlüsselung für …
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Detaillierte Aufschlüsselung für den Mehraufwand der Abgasnorm Euro 7 in Höhe von bis zu 400 Euro [#270053]
Datum
11. Februar 2023 23:24
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die detaillierte Aufschlüsselung für den Mehraufwand der Abgasnorm Euro 7 in Höhe von bis zu 400 Euro [1] https://www.zeit.de/mobilitaet/2023-02/euro-7-kosten-hoeher-autoindustrie
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 270053 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/270053/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Zeichen: Anfragennummer 270053 Aktenzeichen: Z25/286.2/1-1567 IFG Dem Antrag wird DERZEIT nicht entsprochen. Ih…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Via
Briefpost
Betreff
Datum
9. März 2023
Status
Anfrage abgeschlossen
Zeichen: Anfragennummer 270053 Aktenzeichen: Z25/286.2/1-1567 IFG Dem Antrag wird DERZEIT nicht entsprochen. Ihrem Antrag steht derzeit mit § 3 Nummer 3 lit. a) des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) ein Schutzgut entgegen. Nach § 3 Nummer 3 lit. a) IFG besteht der Anspruch auf Informationszugang nicht, wenn und solange die notwendige Vertraulichkeit internationale Verhandlungen beeinträchtigt wird. Schutzgut des § 3 Nr. 3 lit. a) IFG ist die innerbehördliche Vertraulichkeit im internationalen Rahmen. Damit soll die internationale Verhandlungsfähigkeit der Bundesregierung, d.h. die Fähigkeit der Bundesregierung, deutsche Interessen im Rahmen europäischer und internationaler Verhandlungen so wirksam wie möglich zu vertreten und auch flexibel auf unvorhergesehene Verhandlungsabläufe zu reagieren, sichergestellt werden (vgl. BT-Drs. 15/4493, 10). Gemeinsam mit anderen europäischen Mitgliedsstaaten verhandelt die Bundesregierung derzeit mit der Europäischen Union die Inhalte der Abgasstufe „Euro 7“. Detailfragen, zu denen auch Fragen des finanziellen Mehraufwands, der durch die Einführung einer neuen Abgasstufe entsteht, nicht im laufenden Verhandlungsprozess öffentlich zu machen, stellt sicher, dass deutsche Interessen wo wirksam wie möglich vertreten werden und dadurch flexibel auf unvorhersehbare Verhandlungsabläufe reagiert werden kann. (vgl. BT-Drs. 15/4493 S. 10). Die Verhandlungen innewohnenden Vertraulichkeiten nunmehr zu durchbrechen und die begehrten Informationen im derzeitigen Verhandlungsstadium zu veröffentlichen, würde die deutsche Verhandlungsposition schwächen. Es wird vor diesem Hintergrund ausdrücklich darauf hingewiesen, dass § 3 Nr. 3 lit. a) IFG -ausweislich seines Wortlauts- eine zeitliche Begrenzung der Informationsverweigerung regelt, da es in der Regel um den Schutz vorübergehender Verhandlungs- und Beratungsprozesse geht („solange“). Eine Übermittlung der begehrten Informationen an Sie kann daher mit dem Abschluss der Verhandlungen erfolgen.
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Detaillierte Aufschlüsselung für den Mehraufwand der Abgasnorm Eur…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Detaillierte Aufschlüsselung für den Mehraufwand der Abgasnorm Euro 7 in Höhe von bis zu 400 Euro [#270053]
Datum
15. März 2023 10:07
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Detaillierte Aufschlüsselung für den Mehraufwand der Abgasnorm Euro 7 in Höhe von bis zu 400 Euro“ vom 11.02.2023 (#270053) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). …
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Detaillierte Aufschlüsselung für den Mehraufwand der Abgasnorm Euro 7 in Höhe von bis zu 400 Euro“ [#270053]
Datum
18. März 2023 11:34
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/270053/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht abgelehnt, da die relevante Information von 400 € für den finanziellen Mehraufwand schon öffentlich ist und diese Zahl ohne eine fundierte, transparente und nachvollziehbare Berechnungsgrundlage die Verhandlungsposition von Deutschland nicht stärkt, sondern eher schwächt. Im aktuellen Fall steht eine Behauptung (400 € Mehraufwand) ohne Begründung (Berechnungsgrundlage) im Raum, die durch die fehlende Begründung eher zweifelhaft als verlässlich angesehen werden kann. Daher würde die Veröffentlichung der Berechnungsgrundlage in meinen Augen die Verhandlungsposition Deutschlands eher stärken als schwächen. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 270053.pdf Anfragenr: 270053 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/270053/

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # IFG-724/002 II#0458 Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informat…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # IFG-724/002 II#0458
Datum
20. April 2023 16:27
Status
Anfrage abgeschlossen
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IFG-724/002 II#0458 Sehr << Antragsteller:in >> in der Anlage übersende ich Ihnen ein Schreiben in der oben genannten Angelegenheit. Mit freundlichen Grüßen