Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Detaillierte Informationen zu Infektionen mit SARSCoV2 an den städtischen Schulen der Stadt Münster seit Schuljahresbeginn. Bitte schlüsseln Sie die registrierten Infektionen taggenau nach Anzahl der Schüler:innen, jeweils betroffener Schule und Stadtteil sowie Stadtbezirk auf.
Begründung: Anders als im NRW-weiten Trend ist es bisher nicht gelungen, die Inzidenzen unter Schüler:innen unter das kurz nach Schuljahresbeginn erreichte Niveau zu drücken. Das könnte etwa auf Lücken in den Hygienekonzepten einiger Schulen oder Problemfaktoren in bestimmten Stadtteilen / Quartieren hindeuten. Wenn transparente Informationen vorlägen, wäre es möglich die Ausbreitung des Coronavirus im Hinblick auf einen schwierigen Herbst effizienter und effektiver zu unterbinden.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Schiel
Anfragenr: 228646
Antwort an:
<<E-Mail-Adresse>>
Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:
https://fragdenstaat.de/a/228646/