Detailliertere Information über Ablehnungsgründe nach Wegfall der Remonstrationsmöglichkeit
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Guten Tag,
mit Pressemitteilung vom 07.06.2023 (https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/aussetzung-remonstrationen-visaverfahren/2600808) informieren Sie über ein Pilotprojekt zur Aussetzung von Remonstrationen in Visaverfahren in China, Marokko und der Türkei. Laut der Pressemitteilung sollen Visastellen, die am Pilotprojekt teilnehmen, bei Ablehnung eines Visumantrags geänderte Ablehnungsbescheide ausstellen, in denen die Antragstellerinnen und Antragsteller detaillierter als bisher über die Ablehnungsgründe informiert werden. Mit 01.01.2024 läuft das Pilotprojekt nun auch an den Visastellen in China, Ghana, Indien, Indonesien, Marokko, Nigeria, Thailand, Türkei, Tunesien und Vietnam.
Bitte teilen Sie mir mit, wie diese detailliertere Information der Ablehnungsgründe für die Praxis definiert ist und senden mir etwaige Dienstanweisungen für die Umsetzung dieser Zielsetzung zu.
Des weiteren informieren Sie mich bitte, ob und wenn ja, wie die Einhaltung dieses Ziels kontrolliert wird.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Warte auf Antwort
-
Datum1. April 2024
-
4. Mai 2024
-
2 Follower:innen
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!