Detaillierung der in Freiburg in 21/22 vorgesehenen Ausgaben für den Fuß- und Radverkehr in Höhe von 16 Mio €

Die Stadt Freiburg wirbt öffentlichkeitswirksam mit Ausgaben für den Fuß- und Radverkehr in Höhe von 16 Mio € für die Haushaltsjahre 2021 und 2022.
1. Wie setzt sich die diesem Gesamtwert zugrundeliegende Investitions-/Ausgaben-Kalkulation auf Projektebene zusammen (bisher wurden von der Stadt 24 anzugehende Projekte genannt).
Bitte geben Sie zu den einzelnen Investitionswerten die jeweils angenommen Förderquoten an, die den Freiburger Haushalt 21/22 nicht belasten.
2. Wieviel wurde von den 16 Mio € je Investitionsprojekt bis 31.07.2022 bereits ausgegeben?
3. Wieviel kann von den 16 Mio € je Projekt voraussichtlich erst ab 2023 ausgegeben werden?
4. In welcher Höhe sind in den 16 Mio € Aufwendungen enthalten, die nicht dem Fuß- und Radverkehr zugute gekommen sind, z.B. für Straßensanierung oder behindertengerechte Haltestellen?
5. Auch bitten wir um Information zu den Personal-Kapazitäten:
5.1 Anzahl und Qualität an Personal-Kapazitäten, die dem Fuß- und Radverkehr aktuell vollständig zugeordnet sind und in 23/24 zugeordnet werden sollen.
5.2 Reichen die Kapazitäten für die Bewältigung des geplanten Ausgabenpaketes beim Fuß- und Radverkehr aus? Bitte mit Bezug auf die Haushaltsjahre 21/22 und 23/24.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    6. September 2022
  • Frist
    8. Oktober 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Stadt Frei…
An Garten- und Tiefbauamt Freiburg Details
Von
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Betreff
Detaillierung der in Freiburg in 21/22 vorgesehenen Ausgaben für den Fuß- und Radverkehr in Höhe von 16 Mio € [#258566]
Datum
6. September 2022 17:48
An
Garten- und Tiefbauamt Freiburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Stadt Freiburg wirbt öffentlichkeitswirksam mit Ausgaben für den Fuß- und Radverkehr in Höhe von 16 Mio € für die Haushaltsjahre 2021 und 2022. 1. Wie setzt sich die diesem Gesamtwert zugrundeliegende Investitions-/Ausgaben-Kalkulation auf Projektebene zusammen (bisher wurden von der Stadt 24 anzugehende Projekte genannt). Bitte geben Sie zu den einzelnen Investitionswerten die jeweils angenommen Förderquoten an, die den Freiburger Haushalt 21/22 nicht belasten. 2. Wieviel wurde von den 16 Mio € je Investitionsprojekt bis 31.07.2022 bereits ausgegeben? 3. Wieviel kann von den 16 Mio € je Projekt voraussichtlich erst ab 2023 ausgegeben werden? 4. In welcher Höhe sind in den 16 Mio € Aufwendungen enthalten, die nicht dem Fuß- und Radverkehr zugute gekommen sind, z.B. für Straßensanierung oder behindertengerechte Haltestellen? 5. Auch bitten wir um Information zu den Personal-Kapazitäten: 5.1 Anzahl und Qualität an Personal-Kapazitäten, die dem Fuß- und Radverkehr aktuell vollständig zugeordnet sind und in 23/24 zugeordnet werden sollen. 5.2 Reichen die Kapazitäten für die Bewältigung des geplanten Ausgabenpaketes beim Fuß- und Radverkehr aus? Bitte mit Bezug auf die Haushaltsjahre 21/22 und 23/24.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 258566 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/258566/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Garten- und Tiefbauamt Freiburg
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Nachricht über die Plattform "Frag-den-Staat" vom 06.09.2022 haben w…
Von
Garten- und Tiefbauamt Freiburg
Betreff
AW: Detaillierung der in Freiburg in 21/22 vorgesehenen Ausgaben für den Fuß- und Radverkehr in Höhe von 16 Mio € [#258566]
Datum
26. September 2022 17:53
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Nachricht über die Plattform "Frag-den-Staat" vom 06.09.2022 haben wir erhalten. Diese Eingangsbestätigung erhalten Sie aufgrund der zurückliegenden Ferienzeit und einer Vielzahl laufender Themen erst heute. Wir bitten hierfür um Verständnis. Wir müssen Ihnen mitteilen, dass für die Beantwortung Ihrer Fragen ein Verwaltungsaufwand entsteht, für den wir Ihnen nach erster Schätzung Verwaltungsgebühren in Höhe von mindestens 250 Euro in Rechnung stellen werden. Ggfs. wird im Zuge der Zusammenstellung der von Ihnen angefragten Informationen jedoch deutlich, dass die Anfrage eine umfangreichere Beschäftigung erfordert. In dem Fall können sich die Gebühren auf bis zu 1.500 Euro belaufen; Diesen Betrag kündigen wir Ihnen daher gem. § 10 Abs. 2 S. 1 LIFG als voraussichtliche Höhe der Kosten an. Der Verwaltungsaufwand resultiert insbesondere aus der Beantwortung der Fragen 1-3, da hier Daten aus verschiedenen Bereichen, Abrechnungen, Projekten etc. recherchiert und zusammengestellt werden müssen. Diese Zusammenstellung zur Beantwortung Ihrer Fragen erzeugt für uns einen zusätzlichen Aufwand zum jetzigen Zeitpunkt, da wir in der Abrechnung unserer Ausgaben zur Beantwortung Ihrer zeitlich eingeschränkten Anfrage eine Art Zwischenbilanz ziehen müssen, bevor wir die von uns vorgesehene Jahresabschlussbetrachtung u.a. für den Gemeinderat machen würden. Für eine Beantwortung der Frage 4 liegen uns die gewünschten Detailinformationen nicht vor. Eine Erstellung kann im Zuge einer solchen Anfrage auch nicht vorgenommen werden, da hierfür für einzelne Projekte z.B. hypothetische Vergleichsrechnungen angestellt werden müssten, die nicht vorliegen. Für die Beantwortung nur der beiden Fragen 5.1 und 5.2 würden aufgrund des geringen Verwaltungsaufwandes zur Beantwortung keine Gebühren anfallen. Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie bereit sind die anfallenden Verwaltungsgebühren in Höhe von maximal 1.500 Euro zu übernehmen oder ob Sie lediglich eine Beantwortung der gebührenfrei zu beantwortenden Fragen 5.1 und 5.2 wünschen. Darüber hinaus können wir Ihnen anbieten, dass, wenn die Informationen für den Gemeinderat zum Jahresabschluss zusammengestellt sind, wir Ihnen diese im Hinblick auf eine Beantwortung Ihrer Fragen 1 bis 3 dann gebührenfrei zur Verfügung stellen. Bitte geben Sie uns Bescheid, wie Sie weiter verfahren möchten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Wie telefonisch am 29.9.22 besprochen, akzeptiere ich…
An Garten- und Tiefbauamt Freiburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Detaillierung der in Freiburg in 21/22 vorgesehenen Ausgaben für den Fuß- und Radverkehr in Höhe von 16 Mio € [#258566]
Datum
4. Oktober 2022 21:24
An
Garten- und Tiefbauamt Freiburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Wie telefonisch am 29.9.22 besprochen, akzeptiere ich Ihren Vorschlag und gehe somit davon aus, dass bereits vorliegende Informationen aus dem Fragenkatalog kurzfristig mitgeteilt werden und dann die noch ausstehenden Punkte zum Jahresende ebenfalls detailliert und kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Sollten Informationen zu Frage 4 bisher nicht vorliegen bzw. eine Aufschlüsselung auch nicht geplant sein, verzichte ich wie besprochen auf eine Beantwortung. Ich gehe damit aber davon aus, dass der weit überwiegende Anteil der öffentlichkeitswirksam genannten Ausgaben von 16 Mio € in 21/22 den einzelnen Projekten des Fuß- und Radverkehrs tatsächlich zugute kommt bzw. kommen wird. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 258566 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/258566/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>

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Garten- und Tiefbauamt Freiburg
WG: Detaillierung der in Freiburg in 21/22 vorgesehenen Ausgaben für den Fuß- und Radverkehr in Höhe von 16 Mio. €…
Von
Garten- und Tiefbauamt Freiburg
Betreff
WG: Detaillierung der in Freiburg in 21/22 vorgesehenen Ausgaben für den Fuß- und Radverkehr in Höhe von 16 Mio. € und Blick auf den neuen DHH 23/24
Datum
6. Oktober 2022 14:08
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> im Folgenden möchten wir Ihnen auf Ihre Anfrage vom 06.09.2022 über die Plattform "Frag-den-Staat" beantworten. Auf den zwischenzeitlich geführten Austausch nehmen wir ebenfalls Bezug. Die Antworten auf die Fragen 1 bis 3 werden wir Ihnen ohne die Berechnung einer Verwaltungsgebühr zukommen lassen, wenn wir die Daten Ende des Jahres ohnehin aufbereitet haben. Zur Frage 4 hatten wir Ihnen bereits mitgeteilt, dass uns die gewünschten Detailinformationen nicht zur Verfügung stehen. Eine Erstellung kann im Zuge einer solchen Anfrage auch nicht vorgenommen werden, da hierfür für einzelne Projekte z.B. hypothetische Vergleichsrechnungen angestellt werden müssten, die uns so nicht vorliegen. Zu Frage 5.1: Anzahl und Qualität an Personal-Kapazitäten, die dem Fuß- und Radverkehr aktuell vollständig zugeordnet sind und in 23/24 zugeordnet werden sollen. Mit Genehmigung des Doppelhaushaltes 2021/2022 wurden beim GuT insgesamt sechs neue Stellen für den Fuß- und Radverkehr genehmigt. Und zwar waren es eine Stelle in der konzeptionellen Verkehrsplanung (u.a. Projektleitung Radschnellweg RS6), eine Stelle in der Ausführungsplanung, eine Stelle für die Planung Fußverkehr (u.a. für die Funktion des Fußverkehrsbeauftragten), zwei Stellen in der Bauleitung Neubau und eine Stelle Bauleitung in der Bauunterhaltung. Diese sechs Stellen sowie die bereits vorhandene Stelle des Radverkehrsbeauftragten sind im Grunde zu 100% den Aufgaben rund um den Fuß- und Radverkehr zugeordnet. Also insgesamt sieben Vollzeitstellen bzw. Vollzeitäquvalente. Natürlich sind diese sieben Menschen aber im GUT nicht ganz alleine für die Bereiche des Fuß- und Radverkehrs tätig. Im Rahmen ihrer Tätigkeiten haben auch im Grunde fast alle anderen Kolleginnen und Kollegen im GuT anteilig mehr oder weniger mit dem Fuß- und Radverkehr zu tun. Im Bereich unserer Bauabteilung gibt es sehr viel unterschiedliche Arbeitsfelder – in Bezug auf den Fuß- und Radverkehr denken viele vordergründig nur an die Bauleiter von Neubauprojekten. Dies springt aber zu kurz. Zum Beispiel im Bereich der sogenannten „Technik“ werden die Beschilderungen und Markierungen für alte und neue Verkehrsanlagen unterhalten und installiert oder es werden neue Fahrradbügel hergestellt und aufgestellt. Auch die Mitarbeiter_innen, die sich um die Beleuchtung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze kümmern, tragen anteilig zur Verbesserung der Situation des Fuß- und Radverkehrs bei. Ein weiteres Beispiel ist die Abteilung Verkehrsmanagement, in der sämtliche verkehrsrechtliche Anordnungen (z.B. im Zuge von Straßenumbauten, für neue Radwege oder Fahrradstraßen) geprüft und angeordnet werden oder in der auch sämtliche Baumaßnahmen (die von der Stadt u.a. mit den ganzen Rad- und Fußmaßnahmen mit denen von Privaten bzw. Dritten) in der Stadt koordiniert werden. Ein weiteres Beispiel ist ebenso die Abteilung Verwaltung im GuT, wo Rechnungen rund um die Baumaßnahmen gebucht werden, wo die Haushaltsanmeldungen, die Bewirtschaftung der Haushaltsstellen und die Förderanträge bearbeitet werden. Und natürlich auch in dem Bereich der Grünplanung, in der Ersatz- oder Neupflanzungen bei Rad- bzw. Fußverkehrsprojekten geplant, ausgeschrieben oder vorgenommen werden, bzw. im Bereich der Grünunterhaltung, die für einen verkehrssicheren Rückschnitt entlang der Fuß- und Radwege sorgen und und und…. Diese Liste ließe ich noch sehr lange mit Beispielen füllen und fortsetzen. Sie sehen: Der Personalanteil von den Menschen im GuT, die irgendwie für den Fuß- und Radverehr arbeiten, ist sehr groß und eine exakte Aussage, wie viele Personalstellen zusammengerechnet in Vollzeitäquivalente sich im Jahr um die Förderung des Fuß- und Radverkehrs in Freiburg kümmern, ist seriös leider nicht möglich. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir zur Teil-Frage der „Qualität“ einzelner Mitarbeiter an dieser Stelle nichts sagen werden. Zu Frage 5.2: Reichen die Kapazitäten für die Bewältigung des geplanten Ausgabenpaketes beim Fuß- und Radverkehr aus? Bitte mit Bezug auf die Haushaltsjahre 21/22 und 23/24. Das GUT hat in den gemeinderätlichen Sitzungen deutlich gemacht, dass es die Bewirtschaftung der rund 16 Mio Euro für Maßnahmen des Fuß- und Radverkehrs in den beiden Jahren 2021 und 2022 bewerkstelligen wird unter der Maßgabe, dass das vorgeschlagene Programm mit seinen genannten Maßnahmen ohne lange Grundsatz- aber auch Detailabstimmungen grundsätzlich akzeptiert wird. Ebenfalls hatte das GUT den Hinweis gegeben, dass aufgrund der gewünschten Priorität dieses sehr großen Paketes ggf. andere Maßnahmen und Projekte zurückgestellt werden müssen. Auch wenn dem GUT sechs neue Stellen genehmigt wurden, konnten diese Stelle teilweise erst zum Jahr 2022 besetzt werden. Darüber hinaus sind eine Reihe von Stellen im GUT weiterhin unbesetzt, was die personelle Ausstattung de facto gegenüber dem Stellenplan einschränkt. Ob die vorhandenen Kapazitäten für die Bewältigung des Ausgabenpaketes beim Fuß- und Radverkehr auch im kommenden Doppelhaushalt ausreichen wird, wird entscheidend von den dann im kommenden Doppelhaushalt zur Verfügung stehenden Finanzmitteln, den Baupreisen und der sich über die beiden Jahre ergebenden Personalsituation abhängen und kann heute nicht final bestätigt oder dementiert werden. Wir gehen davon aus, damit Ihre Fragen so weit wie es aktuell möglich ist, beantwortet zu haben. Mit freundlichen Grüßen,