Sehr << Antragsteller:in >>
im Folgenden möchten wir Ihnen auf Ihre Anfrage vom 06.09.2022 über die Plattform "Frag-den-Staat" beantworten.
Auf den zwischenzeitlich geführten Austausch nehmen wir ebenfalls Bezug.
Die Antworten auf die Fragen 1 bis 3 werden wir Ihnen ohne die Berechnung einer Verwaltungsgebühr zukommen lassen, wenn wir die Daten Ende des Jahres ohnehin aufbereitet haben.
Zur Frage 4 hatten wir Ihnen bereits mitgeteilt, dass uns die gewünschten Detailinformationen nicht zur Verfügung stehen.
Eine Erstellung kann im Zuge einer solchen Anfrage auch nicht vorgenommen werden, da hierfür für einzelne Projekte z.B. hypothetische Vergleichsrechnungen angestellt werden müssten, die uns so nicht vorliegen.
Zu Frage 5.1:
Anzahl und Qualität an Personal-Kapazitäten, die dem Fuß- und Radverkehr aktuell vollständig zugeordnet sind und in 23/24 zugeordnet werden sollen.
Mit Genehmigung des Doppelhaushaltes 2021/2022 wurden beim GuT insgesamt sechs neue Stellen für den Fuß- und Radverkehr genehmigt. Und zwar waren es eine Stelle in der konzeptionellen Verkehrsplanung (u.a. Projektleitung Radschnellweg RS6), eine Stelle in der Ausführungsplanung, eine Stelle für die Planung Fußverkehr (u.a. für die Funktion des Fußverkehrsbeauftragten), zwei Stellen in der Bauleitung Neubau und eine Stelle Bauleitung in der Bauunterhaltung. Diese sechs Stellen sowie die bereits vorhandene Stelle des Radverkehrsbeauftragten sind im Grunde zu 100% den Aufgaben rund um den Fuß- und Radverkehr zugeordnet. Also insgesamt sieben Vollzeitstellen bzw. Vollzeitäquvalente.
Natürlich sind diese sieben Menschen aber im GUT nicht ganz alleine für die Bereiche des Fuß- und Radverkehrs tätig. Im Rahmen ihrer Tätigkeiten haben auch im Grunde fast alle anderen Kolleginnen und Kollegen im GuT anteilig mehr oder weniger mit dem Fuß- und Radverkehr zu tun. Im Bereich unserer Bauabteilung gibt es sehr viel unterschiedliche Arbeitsfelder – in Bezug auf den Fuß- und Radverkehr denken viele vordergründig nur an die Bauleiter von Neubauprojekten. Dies springt aber zu kurz. Zum Beispiel im Bereich der sogenannten „Technik“ werden die Beschilderungen und Markierungen für alte und neue Verkehrsanlagen unterhalten und installiert oder es werden neue Fahrradbügel hergestellt und aufgestellt. Auch die Mitarbeiter_innen, die sich um die Beleuchtung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze kümmern, tragen anteilig zur Verbesserung der Situation des Fuß- und Radverkehrs bei. Ein weiteres Beispiel ist die Abteilung Verkehrsmanagement, in der sämtliche verkehrsrechtliche Anordnungen (z.B. im Zuge von Straßenumbauten, für neue Radwege oder Fahrradstraßen) geprüft und angeordnet werden oder in der auch sämtliche Baumaßnahmen (die von der Stadt u.a. mit den ganzen Rad- und Fußmaßnahmen mit denen von Privaten bzw. Dritten) in der Stadt koordiniert werden. Ein weiteres Beispiel ist ebenso die Abteilung Verwaltung im GuT, wo Rechnungen rund um die Baumaßnahmen gebucht werden, wo die Haushaltsanmeldungen, die Bewirtschaftung der Haushaltsstellen und die Förderanträge bearbeitet werden. Und natürlich auch in dem Bereich der Grünplanung, in der Ersatz- oder Neupflanzungen bei Rad- bzw. Fußverkehrsprojekten geplant, ausgeschrieben oder vorgenommen werden, bzw. im Bereich der Grünunterhaltung, die für einen verkehrssicheren Rückschnitt entlang der Fuß- und Radwege sorgen und und und…. Diese Liste ließe ich noch sehr lange mit Beispielen füllen und fortsetzen.
Sie sehen: Der Personalanteil von den Menschen im GuT, die irgendwie für den Fuß- und Radverehr arbeiten, ist sehr groß und eine exakte Aussage, wie viele Personalstellen zusammengerechnet in Vollzeitäquivalente sich im Jahr um die Förderung des Fuß- und Radverkehrs in Freiburg kümmern, ist seriös leider nicht möglich.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir zur Teil-Frage der „Qualität“ einzelner Mitarbeiter an dieser Stelle nichts sagen werden.
Zu Frage 5.2:
Reichen die Kapazitäten für die Bewältigung des geplanten Ausgabenpaketes beim Fuß- und Radverkehr aus? Bitte mit Bezug auf die Haushaltsjahre 21/22 und 23/24.
Das GUT hat in den gemeinderätlichen Sitzungen deutlich gemacht, dass es die Bewirtschaftung der rund 16 Mio Euro für Maßnahmen des Fuß- und Radverkehrs in den beiden Jahren 2021 und 2022 bewerkstelligen wird unter der Maßgabe, dass das vorgeschlagene Programm mit seinen genannten Maßnahmen ohne lange Grundsatz- aber auch Detailabstimmungen grundsätzlich akzeptiert wird. Ebenfalls hatte das GUT den Hinweis gegeben, dass aufgrund der gewünschten Priorität dieses sehr großen Paketes ggf. andere Maßnahmen und Projekte zurückgestellt werden müssen.
Auch wenn dem GUT sechs neue Stellen genehmigt wurden, konnten diese Stelle teilweise erst zum Jahr 2022 besetzt werden. Darüber hinaus sind eine Reihe von Stellen im GUT weiterhin unbesetzt, was die personelle Ausstattung de facto gegenüber dem Stellenplan einschränkt.
Ob die vorhandenen Kapazitäten für die Bewältigung des Ausgabenpaketes beim Fuß- und Radverkehr auch im kommenden Doppelhaushalt ausreichen wird, wird entscheidend von den dann im kommenden Doppelhaushalt zur Verfügung stehenden Finanzmitteln, den Baupreisen und der sich über die beiden Jahre ergebenden Personalsituation abhängen und kann heute nicht final bestätigt oder dementiert werden.
Wir gehen davon aus, damit Ihre Fragen so weit wie es aktuell möglich ist, beantwortet zu haben.
Mit freundlichen Grüßen,