K11-13002/00044#0045
Sehr << Antragsteller:in >>
wir geben Ihrem auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetz am 18. Oktober 2023 gestellten Antrag statt, mit dem Sie die folgenden bei uns vorliegenden Informationen zur Finanzierung der Baltischen Historischen Kommission e.V. durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) erbitten:
1) Höhe der Zahlungen in Euro 2021 ausgehend von "Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien" an "Baltische Historische Kommission e.V.", auch mittelbar durch andere Einrichtungen z.B. Herder-Institut in Marburg
Die BKM unterstützt weder den Herder-Forschungsrat noch die Historischen Kommissionen unmittelbar.
Der Johann Gottfried Herder-Forschungsrat und die Historischen Kommissionen zu Ostmittel- und Südosteuropa erhalten über das von der BKM geförderte Herder-Institut e.V. jährliche Zuwendungen. Für das Jahr 2021 wurden beim Herder-Institut für die Baltische Historische Kommission (BHK) 8.500,- € veranschlagt.
2) Zweck für den die Mittel bereitgestellt wurden, falls Projektarbeit, für welche Art von Projekte (Jahrestagung, Mitgliederversammlung, Publikationen, andere) in welcher Höhe
Für das überjährige Forschungsprojekt „Kurländische Güterurkunden“ wurden 1.500,- € bereitgestellt. Für das Forschungsprojekt „Baltisches Biographisches Lexikon digital und hier für die Neubearbeitung des Deutschbaltischen Biographischen Lexikons“ wurden 4.500,- € bereitgestellt. Für das Forschungs- und Publikationsprojekt „Die Rolle der livländischen Städte beim europäischen, Ost-West-Handel in der Hansezeit" wurden 500,- € bereitgestellt.
3) Bei Publikationen, Name der Publikation und jeweilige Höhe der Zahlung
Für die Publikation „Geschichtsschreibung im frühneuzeitlichen Livland“ (Hrsg. Stefan Donecker) in der Reihe "Schriften der Baltischen Historischen Kommission", wurden 2500,- € bereitgestellt, die Herstellung wurde in das Jahr 2022 verschoben.
Die Auskunft ergeht gebührenfrei.
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides Widerspruch erhoben werden (§ 9 Abs. 4 IFG, § 68 VwGO).
Der Widerspruch ist zu erheben bei der
Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien,
Postanschrift: Postfach 17 02 90, 53108 Bonn,
Hausanschrift: Graurheindorfer Straße 198, 53117 Bonn
Im Auftrag
Christel Franz
Mit freundlichen Grüßen