Details Finanzierung Baltische Historische Kommission e.V. 2021 durch BKM

Details Finanzierung Baltische Historische Kommission e.V. durch BKM
1) Höhe der Zahlungen in Euro 2021 ausgehend von "Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien" an "Baltische Historische Kommission e.V.", auch mittelbar durch andere Einrichtungen z.B. Herder-Institut in Marburg
2) Zweck für den die Mittel bereitgestellt wurden, falls Projektarbeit, für welche Art von Projekte (Jahrestagung, Mitgliederversammlung, Publikationen, andere) in welcher Höhe
3) Bei Publikationen, Name der Publikation und jeweilige Höhe der Zahlung

Gern können Punkte 1 bis 3 in Form einer Tabelle beantwortet werden.

Antwort verspätet

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  • Datum
    18. September 2023
  • Frist
    20. Oktober 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Details Finanzierung Baltische Histor…
An Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Details Finanzierung Baltische Historische Kommission e.V. 2021 durch BKM [#288474]
Datum
18. September 2023 13:39
An
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Details Finanzierung Baltische Historische Kommission e.V. durch BKM 1) Höhe der Zahlungen in Euro 2021 ausgehend von "Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien" an "Baltische Historische Kommission e.V.", auch mittelbar durch andere Einrichtungen z.B. Herder-Institut in Marburg 2) Zweck für den die Mittel bereitgestellt wurden, falls Projektarbeit, für welche Art von Projekte (Jahrestagung, Mitgliederversammlung, Publikationen, andere) in welcher Höhe 3) Bei Publikationen, Name der Publikation und jeweilige Höhe der Zahlung Gern können Punkte 1 bis 3 in Form einer Tabelle beantwortet werden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 288474 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/288474/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
K11-13002/00044#0045 Sehr << Antragsteller:in >> wir geben Ihrem auf der Grundlage des Informationsf…
Von
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Betreff
IFG-Antrag A. << Antragsteller:in >>; hier:: Details Finanzierung Baltische Historische Kommission e.V. 2021 durch BKM [#288474]
Datum
5. Oktober 2023 11:20
Status
Warte auf Antwort
K11-13002/00044#0045 Sehr << Antragsteller:in >> wir geben Ihrem auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetz am 18. Oktober 2023 gestellten Antrag statt, mit dem Sie die folgenden bei uns vorliegenden Informationen zur Finanzierung der Baltischen Historischen Kommission e.V. durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) erbitten: 1) Höhe der Zahlungen in Euro 2021 ausgehend von "Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien" an "Baltische Historische Kommission e.V.", auch mittelbar durch andere Einrichtungen z.B. Herder-Institut in Marburg Die BKM unterstützt weder den Herder-Forschungsrat noch die Historischen Kommissionen unmittelbar. Der Johann Gottfried Herder-Forschungsrat und die Historischen Kommissionen zu Ostmittel- und Südosteuropa erhalten über das von der BKM geförderte Herder-Institut e.V. jährliche Zuwendungen. Für das Jahr 2021 wurden beim Herder-Institut für die Baltische Historische Kommission (BHK) 8.500,- € veranschlagt. 2) Zweck für den die Mittel bereitgestellt wurden, falls Projektarbeit, für welche Art von Projekte (Jahrestagung, Mitgliederversammlung, Publikationen, andere) in welcher Höhe Für das überjährige Forschungsprojekt „Kurländische Güterurkunden“ wurden 1.500,- € bereitgestellt. Für das Forschungsprojekt „Baltisches Biographisches Lexikon digital und hier für die Neubearbeitung des Deutschbaltischen Biographischen Lexikons“ wurden 4.500,- € bereitgestellt. Für das Forschungs- und Publikationsprojekt „Die Rolle der livländischen Städte beim europäischen, Ost-West-Handel in der Hansezeit" wurden 500,- € bereitgestellt. 3) Bei Publikationen, Name der Publikation und jeweilige Höhe der Zahlung Für die Publikation „Geschichtsschreibung im frühneuzeitlichen Livland“ (Hrsg. Stefan Donecker) in der Reihe "Schriften der Baltischen Historischen Kommission", wurden 2500,- € bereitgestellt, die Herstellung wurde in das Jahr 2022 verschoben. Die Auskunft ergeht gebührenfrei. Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides Widerspruch erhoben werden (§ 9 Abs. 4 IFG, § 68 VwGO). Der Widerspruch ist zu erheben bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, Postanschrift: Postfach 17 02 90, 53108 Bonn, Hausanschrift: Graurheindorfer Straße 198, 53117 Bonn Im Auftrag Christel Franz Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, Sie schrieben zu 1) "Für das Jahr 2021 wurden beim Herder-Institut für die Baltische Historische …
An Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Antrag A. << Antragsteller:in >>; hier:: Details Finanzierung Baltische Historische Kommission e.V. 2021 durch BKM [#288474]
Datum
30. Oktober 2023 17:01
An
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Sie schrieben zu 1) "Für das Jahr 2021 wurden beim Herder-Institut für die Baltische Historische Kommission (BHK) 8.500,- € veranschlagt." Wieviel davon wurden bereitgestellt? Wird auch ohne Veranschlagung bereitgestellt? Sie nannten unter 2) in Summe 6.500 € "bereitgestellt", sowie unter 3) "2500,- € bereitgestellt". Die Summe aus 2) und 3) beträgt 9000 EUR "bereitgestellt". Das sind 500 EUR mehr als in Summe veranschlagt. Welche der Mittel die "bereitgestellt" wurden, waren vorher nicht "veranschlagt"? Sie schrieben "die Herstellung wurde in das Jahr 2022 verschoben" - und trotzdem wurden die 2500 EUR bereitgestellt? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 288474 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/288474/
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
K11-13002/00044#0045 Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Nachfrage vom 30. Oktober 2023 hinsichtlich de…
Von
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Betreff
AW: IFG-Antrag A. << Antragsteller:in >>; hier:: Details Finanzierung Baltische Historische Kommission e.V. 2021 durch BKM [#288474]
Datum
4. Dezember 2023 14:37
Status
Warte auf Antwort
K11-13002/00044#0045 Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Nachfrage vom 30. Oktober 2023 hinsichtlich des am 5. Oktober 2023 ergangenen Bescheids beantworten wir wie folgt: 1) Sie schrieben zu 1) "Für das Jahr 2021 wurden beim Herder-Institut für die Baltische Historische Kommission (BHK) 8.500,- € veranschlagt." Wieviel davon wurden bereitgestellt? Wird auch ohne Veranschlagung bereitgestellt? Der Baltischen Historischen Kommission (BHK) standen im Jahr 2021 8.500,- Euro zur Verfügung. Die BHK hat einen Arbeitsplan vorgelegt und darin spezifiziert, für welche Projekte welche Summen verausgabt werden sollen. Ein mit dieser Aufgabe betrautes Mitglied des Vorstandes des Herder-Instituts prüft die Vorhaben und die Verwaltung bewilligt dann die Mittel und zahlt diese an die BHK nach Eingang entsprechender Mittelanforderungen gänzlich oder in Teilen aus. Nach Abschluss des Jahres schickt die BHK einen Verwendungsnachweis an das Herder-Institut für historische Ostmitteleuropaforschung e.V. – Institut der Leibniz-Gemeinschaft (HI). Mittel, die nicht verbraucht wurden, können auf begründeten Antrag ins folgende Jahr übertragen werden. 2) Sie nannten unter 2) in Summe 6.500 € "bereitgestellt", sowie unter 3) "2500,- € bereitgestellt". Die Summe aus 2) und 3) beträgt 9000 EUR "bereitgestellt". Das sind 500 EUR mehr als in Summe veranschlagt. Welche der Mittel die "bereitgestellt" wurden, waren vorher nicht "veranschlagt"? Aufgrund eines Büroversehens wurden fälschlicherweise für die Herstellung und Invertriebnahme des Druckwerkes „Geschichtsschreibung im frühneuzeitlichen Livland“ (Hrsg. Stefan Donecker) in der Reihe "Schriften der Baltischen Historischen Kommission" in Höhe von 2.500,- € an Sie übermittelt. Richtig hätte die Summe mit 2.000,- € angegeben werden müssen. 3) Sie schrieben "die Herstellung wurde in das Jahr 2022 verschoben" - und trotzdem wurden die 2500 EUR bereitgestellt? Für eine Begleichung der zu erwartenden Verlagsrechnung über Herstellung und Herausgabe des Druckwerkes noch im Jahr 2021 mussten die Mittel bereitgestellt bleiben. Die Verschiebung des Herausgabetermins durch das Verlagshaus in das Jahr 2022 hat sich erst im Laufe des Jahres 2021 ergeben. Auf Antrag der BHK sollten die veranschlagten Mittel im Haushaltsjahr 2021 für Herstellung und Herausgabe der Publikation über den Kassenschluss im Dezember 2021 hinaus auch im Haushaltsjahr 2022 verfügbar bleiben. Die Auskunft ergeht gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen,

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Guten Tag, die Anfrage vom 18. September 2023 ist noch nicht vollständig beantwortet. Die ursprüngliche Anfrage …
An Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Details
Von
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Betreff
AW: IFG-Antrag A. << Antragsteller:in >>; hier:: Details Finanzierung Baltische Historische Kommission e.V. 2021 durch BKM [#288474]
Datum
5. Dezember 2023 09:13
An
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, die Anfrage vom 18. September 2023 ist noch nicht vollständig beantwortet. Die ursprüngliche Anfrage enthielt unter 1) "Höhe der Zahlungen in Euro 2021". Wurden die 4500 EUR trotz Nichterbringung der im Arbeitsplan genannten Tätigkeit überwiesen/ausgezahlt? Sie schrieben: "Nach Abschluss des Jahres schickt die BHK einen Verwendungsnachweis an das Herder-Institut für historische Ostmitteleuropaforschung e.V. – Institut der Leibniz-Gemeinschaft (HI)." Was beinhaltet "Verwendungsnachweis"? Gibt es für jedes Projekt einen einzelnen? Sie schrieben: "Für das Forschungsprojekt „Baltisches Biographisches Lexikon digital und hier für die Neubearbeitung des Deutschbaltischen Biographischen Lexikons“ wurden 4.500,- € bereitgestellt." Gab es hierzu einen "Verwendungsnachweis"? Eine "Neubearbeitung des Deutschbaltischen Biographischen Lexikons" ist trotz Suche im Internet nicht ersichtlich. Wenn 4500 EUR nach Arbeitsplan bereitgestellt wurden, aber die Tätigkeit "Neubearbeitung des Deutschbaltischen Biographischen Lexikons" nicht stattfand, was geschah dann mit dem Geld? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 288474 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/288474/