Details Finanzierung Baltische Historische Kommission e.V. 2022 durch BKM

Details Finanzierung Baltische Historische Kommission e.V. durch BKM
1) Höhe der Zahlungen in Euro 2022 ausgehend von "Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien" an "Baltische Historische Kommission e.V.", auch mittelbar durch andere Einrichtungen z.B. Herder-Institut in Marburg
2) Erklärung zur Zweckgebundenheit, sind die Mittel zweckgebunden, wenn ja, wie lautet der Zweck
3) Werden Kosten im Zusammenhang mit Gerichtsverfahren finanziert, z.B. Gerichtsgebühren, Anwaltskosten?
4) Werden Verzugszinsen aufgrund verspäteter Bezahlung von Rechnungen finanziert?

Ergebnis der Anfrage

1) "Die Zuwendung an die Baltische Historische Kommission (BHK) betrug im Jahr 2022 9.000,00 €."
2) "Diese Mittel sind für die Projektarbeit der BHK zu verwenden. Die Verwendung der Mittel wird durch den Wissenschaftlichen Beirat des HI auf Grund einer Kostenaufstellung fachlich geprüft und das Ergebnis im Verwendungsnachweis des HI festgehalten."
3) Kosten Gerichtsverfahren, z.B. Gerichtsgebühren, Anwaltskosten?
"Eine Finanzierung solcher Ausgaben mit Mitteln, die die BHK über das HI erhält, ist nicht vorgesehen und findet gemäß der Verwendungsnachweise auch nicht statt."
4) Werden Verzugszinsen aufgrund verspäteter Bezahlung von Rechnungen finanziert?
"Nein."

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. August 2023
  • Frist
    30. September 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Details Finanzierung Baltische Histor…
An Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Details Finanzierung Baltische Historische Kommission e.V. 2022 durch BKM [#287191]
Datum
28. August 2023 17:10
An
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Details Finanzierung Baltische Historische Kommission e.V. durch BKM 1) Höhe der Zahlungen in Euro 2022 ausgehend von "Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien" an "Baltische Historische Kommission e.V.", auch mittelbar durch andere Einrichtungen z.B. Herder-Institut in Marburg 2) Erklärung zur Zweckgebundenheit, sind die Mittel zweckgebunden, wenn ja, wie lautet der Zweck 3) Werden Kosten im Zusammenhang mit Gerichtsverfahren finanziert, z.B. Gerichtsgebühren, Anwaltskosten? 4) Werden Verzugszinsen aufgrund verspäteter Bezahlung von Rechnungen finanziert?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 287191 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/287191/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
K11-13002/00044#0039 Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihren IFG-Antrag vom 28. August 202…
Von
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Betreff
AW: Details Finanzierung Baltische Historische Kommission e.V. 2022 durch BKM [#287191]
Datum
5. September 2023 08:24
Status
Warte auf Antwort
K11-13002/00044#0039 Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihren IFG-Antrag vom 28. August 2023, mit dem Sie um folgende Informationen bitten: Details Finanzierung Baltische Historische Kommission e.V. durch BKM 1) Höhe der Zahlungen in Euro 2022 ausgehend von "Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien" an "Baltische Historische Kommission e.V.", auch mittelbar durch andere Einrichtungen z.B. Herder-Institut in Marburg 2) Erklärung zur Zweckgebundenheit, sind die Mittel zweckgebunden, wenn ja, wie lautet der Zweck 3) Werden Kosten im Zusammenhang mit Gerichtsverfahren finanziert, z.B. Gerichtsgebühren, Anwaltskosten? 4) Werden Verzugszinsen aufgrund verspäteter Bezahlung von Rechnungen finanziert? Ihr Antrag wird von dem innerhalb der BKM für IFG-Fragen federführenden Referat K 11 unter dem Aktenzeichen K 11 - K11-13002/00044#0039 bearbeitet. Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. Grundsätzlich erfolgt dies entsprechend den gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats. Vereinzelt kann die Bearbeitung länger dauern, insbesondere wenn Dritte zu beteiligen sind, zu denen sich persönliche Daten in den Unterlagen befinden oder wenn sehr umfangreiches Material gesichtet und geprüft werden muss. Zu Ihrer Information möchte ich Sie darauf hinweisen, dass für die Bearbeitung eines IFG-Antrags grundsätzlich Gebühren erhoben werden können. Einfache schriftliche Auskünfte, deren Bearbeitung weniger als eine halbe Stunde in Anspruch nimmt und die Herausgabe weniger Abschriften erfordert, werden jedoch gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, die eine längere Bearbeitungszeit erfordern, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen 15,- und 500,- € erhoben werden. Einzelheiten regelt die entsprechende Gebührenverordnung (IFGGebV), die Sie im Internet unter http://www.gesetze-im-internet.de/ifggebv/ einsehen können. Sollte sich abzeichnen, dass in Ihrem Fall mit einem erhöhten Verwaltungsaufwand und einem damit einhergehenden Anfall von Gebühren zu rechnen ist, werden wir Sie gesondert darüber in Kenntnis setzen. Mit freundlichen Grüßen

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Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Sehr << Antragsteller:in >> wir geben Ihrem am 28. August 2923 auf der Grundlage des Informationsfre…
Von
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Betreff
Details Finanzierung Baltische Historische Kommission e.V. 2022 durch BKM [#287191]
Datum
18. September 2023 10:37
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> wir geben Ihrem am 28. August 2923 auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetz gestellten Antrag, mit dem Sie Informationen zur Förderung des Baltischen Historische Kommission e.V erbitten, statt und beantworten Ihre Fragen wie folgt: 1. Höhe der Zahlungen in Euro 2022 ausgehend von "Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien" an "Baltische Historische Kommission e.V.", auch mittelbar durch andere Einrichtungen z.B. Herder-Institut in Marburg. Der Johann Gottfried Herder-Forschungsrat und die Historischen Kommissionen zu Ostmittel- und Südosteuropa erhalten über das Herder-Institut e.V. (HI) jährliche Zuwendungen. Die Zuwendung an die Baltische Historische Kommission (BHK) betrug im Jahr 2022 9.000,00 €. 1. Erklärung zur Zweckgebundenheit, sind die Mittel zweckgebunden, wenn ja, wie lautet der Zweck. Diese Mittel sind für die Projektarbeit der BHK zu verwenden. Die Verwendung der Mittel wird durch den Wissenschaftlichen Beirat des HI auf Grund einer Kostenaufstellung fachlich geprüft und das Ergebnis im Verwendungsnachweis des HI festgehalten. 1. Werden Kosten im Zusammenhang mit Gerichtsverfahren finanziert, z.B. Gerichtsgebühren, Anwaltskosten? Eine Finanzierung solcher Ausgaben mit Mitteln, die die BHK über das HI erhält, ist nicht vorgesehen und findet gemäß der Verwendungsnachweise auch nicht statt. 1. Werden Verzugszinsen aufgrund verspäteter Bezahlung von Rechnungen finanziert? Nein. Diese Auskunft ergeht gebührenfrei. Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides Widerspruch erhoben werden (§ 9 Abs. 4 IFG, § 68 VwGO). Der Widerspruch ist zu erheben bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, Postanschrift: Postfach 17 02 90, 53108 Bonn, Hausanschrift: Graurheindorfer Straße 198, 53117 Bonn Im Auftrag Christel Franz Mit freundlichen Grüßen