Details Herkunft Aussage keine Mittel des IKGN e. V. für Angelegenheiten Baltische Historische Kommission e. V.

Details zur Herkunft der Aussage:

"Es wurden weder in diesem Haushaltsjahr, noch in den vorangegangenen Haushaltsjahren, Mittel des Nordost-Instituts - Institut für Kultur und Geschichte der Deutschen in Nordosteuropa e.V. (IKGN) - an der Universität Hamburg für Angelegenheiten der Baltischen Historischen Kommission e.V. (BHK) verwandt."

übermittelt 2023-10-04 per E-Mail (https://fragdenstaat.de/a/288479).

1) Haben ein oder mehrere Mitglieder des Vorstands des IKGN e. V. diese Aussage an BKM übermittelt? Wenn nein, wer hat dann?
2) Woher hatte die übermittelnde Person diese Information?
3) Wurden sämtliche Mitarbeiter oder zumindest diejenigen, die Mitglieder des Baltische Historische Kommission e. V. dazu sind befragt?
4) Wurden insbesondere die Mitglieder des erweiterten Vorstands des Baltische Historische Kommission e. V. in den Jahren 2021 bis 2022, die Mitarbeiter des IKGN e. V. waren, befragt?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. Oktober 2023
  • Frist
    1. Dezember 2023
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Details zur Herkunft der Aussage: &q…
An Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Details Herkunft Aussage keine Mittel des IKGN e. V. für Angelegenheiten Baltische Historische Kommission e. V. [#291338]
Datum
30. Oktober 2023 17:56
An
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Details zur Herkunft der Aussage: "Es wurden weder in diesem Haushaltsjahr, noch in den vorangegangenen Haushaltsjahren, Mittel des Nordost-Instituts - Institut für Kultur und Geschichte der Deutschen in Nordosteuropa e.V. (IKGN) - an der Universität Hamburg für Angelegenheiten der Baltischen Historischen Kommission e.V. (BHK) verwandt." übermittelt 2023-10-04 per E-Mail (https://fragdenstaat.de/a/288479). 1) Haben ein oder mehrere Mitglieder des Vorstands des IKGN e. V. diese Aussage an BKM übermittelt? Wenn nein, wer hat dann? 2) Woher hatte die übermittelnde Person diese Information? 3) Wurden sämtliche Mitarbeiter oder zumindest diejenigen, die Mitglieder des Baltische Historische Kommission e. V. dazu sind befragt? 4) Wurden insbesondere die Mitglieder des erweiterten Vorstands des Baltische Historische Kommission e. V. in den Jahren 2021 bis 2022, die Mitarbeiter des IKGN e. V. waren, befragt?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 291338 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291338/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
K11-13002/00044#0058 Sehr << Antragsteller:in >> Ihrem am 30. Oktober 2023 zu den nachfolgenden Frag…
Von
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Betreff
AW: Details Herkunft Aussage keine Mittel des IKGN e. V. für Angelegenheiten Baltische Historische Kommission e. V. [#291338]
Datum
17. November 2023 09:03
Status
Anfrage abgeschlossen
K11-13002/00044#0058 Sehr << Antragsteller:in >> Ihrem am 30. Oktober 2023 zu den nachfolgenden Fragen auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes gestellten Antrag geben wir statt und beantworten Ihre Fragen wie folgt: Details zur Herkunft der Aussage: "Es wurden weder in diesem Haushaltsjahr, noch in den vorangegangenen Haushaltsjahren, Mittel des Nordost-Instituts - Institut für Kultur und Geschichte der Deutschen in Nordosteuropa e.V. (IKGN) - an der Universität Hamburg für Angelegenheiten der Baltischen Historischen Kommission e.V. (BHK) verwandt." 1) Haben ein oder mehrere Mitglieder des Vorstands des IKGN e. V. diese Aussage an BKM übermittelt? Wenn nein, wer hat dann? Antwort: Nein, der Direktor, der allein vertretungsberechtigt ist (Satzung IKGN § 13 (1)). 2) Woher hatte die übermittelnde Person diese Information? Antwort: Der Direktor ist für den Haushalt des Institutes verantwortlich. 3) Wurden sämtliche Mitarbeiter oder zumindest diejenigen, die Mitglieder des Baltische Historische Kommission e. V. dazu sind befragt? Antwort: Ja 4) Wurden insbesondere die Mitglieder des erweiterten Vorstands des Baltische Historische Kommission e. V. in den Jahren 2021 bis 2022, die Mitarbeiter des IKGN e. V. waren, befragt? Antwort: Ja Die Auskunft ergeht gebührenfrei. Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides Widerspruch erhoben werden (§ 9 Abs. 4 IFG, § 68 VwGO). Der Widerspruch ist zu erheben bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, Postanschrift: Postfach 17 02 90, 53108 Bonn, Hausanschrift: Graurheindorfer Straße 198, 53117 Bonn Mit freundlichen Grüßen,