Details Klagen gegen Baltische Historische Kommission e.V. anhängig 2022 am Amtsgericht Charlottenburg

Details Klagen gegen Baltische Historische Kommission e.V. anhängig 2022 am Amtsgericht Charlottenburg
1) Anzahl Klagen gegen Baltische Historische Kommission e.V. anhängig 2022 am Amtsgericht Charlottenburg
2) soweit es sich um eine Anzahl unter 5 handelt, die Aktenzeichen, sollten daraus Rückschlüsse auf den Namen des Klägers bzw. die Namen der Kläger möglich sein, entsprechend anonymisiert

Sachverhalt:
Es liegt dem Anfragenden eine Information "Amtsgericht Charlottenburg 231 X 121/22" im Zusammenhang mit "Baltische Historische Kommission e.V." vor.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    28. August 2023
  • Frist
    30. September 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Detail…
An Amtsgericht Charlottenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Details Klagen gegen Baltische Historische Kommission e.V. anhängig 2022 am Amtsgericht Charlottenburg [#287183]
Datum
28. August 2023 14:50
An
Amtsgericht Charlottenburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Details Klagen gegen Baltische Historische Kommission e.V. anhängig 2022 am Amtsgericht Charlottenburg 1) Anzahl Klagen gegen Baltische Historische Kommission e.V. anhängig 2022 am Amtsgericht Charlottenburg 2) soweit es sich um eine Anzahl unter 5 handelt, die Aktenzeichen, sollten daraus Rückschlüsse auf den Namen des Klägers bzw. die Namen der Kläger möglich sein, entsprechend anonymisiert Sachverhalt: Es liegt dem Anfragenden eine Information "Amtsgericht Charlottenburg 231 X 121/22" im Zusammenhang mit "Baltische Historische Kommission e.V." vor.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 287183 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/287183/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Amtsgericht Charlottenburg
231 C 121/22 jetzt: 226 C 172/23 Sehr << Antragsteller:in >> Die Akteneinsicht in Zivilprozesssachen …
Von
Amtsgericht Charlottenburg
Betreff
231 C 121/22 jetzt: 226 C 172/23
Datum
5. September 2023 06:30
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Die Akteneinsicht in Zivilprozesssachen ist in § 299 ZPO geregelt. Der Antragsteller ist offenbar nicht Partei des mit der bisherigen Geschäftsnummer bezeichneten Rechtsstreits (§ 299 Abs. 1 ZPO). Ein rechtliches Interesse an der Akteneinsicht gemäß § 299 Abs. 2 ZPO hat der Antragsteller weder dargelegt, noch glaubhaft gemacht. Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass das Einsichtsgesuch schriftlich mit vollständiger Anschrift des Antragstellers zu stellen ist. Auf die E-Mail vom 28.8.2023 kann danach nicht veranlasst werden. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Beschwerde - IFG - Verweigerung Auskunft § 96 BVFG AW: 231 C 121/22 jetzt: 226 C 172/23 [#287183] Es wird Beschwer…
An Amtsgericht Charlottenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Beschwerde - IFG - Verweigerung Auskunft § 96 BVFG AW: 231 C 121/22 jetzt: 226 C 172/23 [#287183]
Datum
17. September 2023 16:36
An
Amtsgericht Charlottenburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Es wird Beschwerde eingelegt. 1) "Der Antragsteller ist offenbar nicht Partei des mit der bisherigen Geschäftsnummer bezeichneten Rechtsstreits (§ 299 Abs. 1 ZPO)." Es werden durch Amtsgerichte erlassene Urteile im Internet veröffentlicht, diese sind dann auch von Personen lesbar die "nicht Partei des mit der bisherigen Geschäftsnummer bezeichneten Rechtsstreits" sind. Daher scheint es durchaus Wege zu geben, Informationen zu Verfahren an Amtsgerichten zu veröffentlichen. 2) "Ein rechtliches Interesse an der Akteneinsicht gemäß § 299 Abs. 2 ZPO hat der Antragsteller weder dargelegt, noch glaubhaft gemacht." § 299 Abs. 2 ZPO ist nicht Anknüpfungspunkt. Im vorliegenden Fall besteht ein öffentliches Interesse, da der Baltische Historische Kommission e. V. zumindest teilweise gemäß § 96 BVFG aus Steuergeldern finanziert wird. 3) "Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass das Einsichtsgesuch schriftlich mit vollständiger Anschrift des Antragstellers zu stellen ist. Auf die E-Mail vom 28.8.2023 kann danach nicht veranlasst werden." Eine Rechtsgrundlage wurde nicht genannt. Da durch Amtsgerichte erlassene Urteile im Internet veröffentlicht werden und daher Personen auch ohne "vollständige Anschrift" an Informationen zu Verfahren gelangen können, tritt hinzu, dass es nicht sachgerecht ist, eine solche Angabe für eine Anfrage nach "Anzahl Klagen" gegen einen Verein zur Vorraussetzung für die Beantwortung zu machen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 287183 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/287183/